Die rechtsextreme AfD-Bundestagsabgeordnete Nicole Höchst zeigte, wie tief rechtsextremes Gedankengut in der Partei verankert ist – und lieferte weitere Gründe, die AfD einem Verbotsverfahren zu unterziehen. In einem Video des Juristen Chan-jo Jun legt er ausführlich dar, warum dieser für die AfD typische Hetz-Post politisch belastend für die gesamte Partei ist. Nicole Höchst hatte auf ihrem Social-Media-Kanal ein Bild geteilt: Ein Traktor mit Güllefass auf einem Acker, vor dem zwei Männer in arabischer Tracht zu sehen sind. Darüber prangt in großer Schrift die verbale Attacke: „An alle Moslems in Deutschland: Was immer du auch isst … Es ist mit Schweinescheiße gedüngt.“ [sic] Nach interner Intervention der Fraktionsvorsitzenden Tino Chrupalla und Alice Weidel wurde der Beitrag zwar gelöscht, bleibt jedoch inhaltlich unverändert skandalös. Chan-jo Jun kommentiert: „Dieses Meme war sogar für die AfD-Fraktion zu viel und deswegen hatten die Fraktionsvorsitzenden interveniert und die Löschung angeordnet.“ Doch das Entfernen einer derartigen Hetzbotschaft ist keine ausreichende Distanzierung gegenüber dem verfassungsfeindlichen Gedankengut, das sich hier offenbart. Im nächsten Schritt nimmt Chan-jo Jun eine strafrechtliche Einordnung des Posts unter § 130 Absatz 1 Nummer 2 des Strafgesetzbuches (Volksverhetzung) vor. Er erklärt: „Zunächst haben wir hier einen angesprochenen Kreis: ›Alle Moslems in Deutschland‹ – also ein Teil der deutschen Bevölkerung. Und es kommt gar nicht darauf an, ob die Abgrenzung aufgrund von Religion erfolgt, obwohl es hier so drinsteht. Wenn man gegen eine nationale, rassische oder religiöse Gruppe hetzt, ist das ein klassisches Beispiel für Volksverhetzung.“ Die Tathandlung liege in der „böswilligen Verächtlichmachung“ oder dem „Beschimpfen“. Dieses humoristische Meme hat eine Pointe, so Jun, indem es suggeriert, Moslems könnten kein Essen zu sich nehmen, ohne auf Schweinefleisch gestoßen zu werden. Damit wird ihre Religion verächtlich gemacht – eine klare Menschenverachtung. Zwar sei der Beitrag inzwischen gelöscht, doch für den Anfangsverdacht einer Strafbarkeit sei allein der Tatbestand der Veröffentlichung ausreichend.

via volksverpetzer: AFD-POLITIKERIN HÖCHST LIEFERT WEITERE GRÜNDE FÜR EIN AFD-VERBOT