Die Staatsschutzkammer des Landgerichts Zweibrücken hat einen Mann am Dienstag wegen Verunglimpfung des Staates bestraft. Dieses Urteil hat einen Hauch von Winterschlussverkauf: üppige Nachlässe und Rabatte in Hülle und Fülle – dank der geltenden Gesetze der Bundesrepublik, deren Existenz der Mann auf der Anklagebank infrage stellte. Gleichwohl wurde der 66-jährige gebürtige Bayer, der mutmaßlich der Szene der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ angehört, wie es am Dienstag hieß, wegen „Beihilfe zur Verunglimpfung des Staates in 20 Fällen“ zu einer zehnmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt, die die Staatsschutzkammer des Landgerichts Zweibrücken für zwei Jahre zur Bewährung aussetzte. Zudem muss der Mann, der inzwischen im Landkreis Kusel lebt, als Bewährungsauflage 100 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten.
via saarbrücker zeitung: Prozess vor dem Landgericht Bewährungsstrafe für Reichsbürger