Alice Weidel wird am Donnerstag im Hamburger Rathaus sprechen. Die Versammlungsbehörde wollte angekündigten Protest in Sicht- und Hörweite untersagen. (…) Die Versammlungsbehörde hatte dem Hamburger Bündnis gegen Rechts untersagt, eine Zwischenkundgebung an der Mönckebergstraße/Ecke Bergstraße abzuhalten – also in Sicht- und Hörweite zum Rathaus. Stattdessen hätten sich die Demonstrierenden am Gerhart-Hauptmann-Platz versammeln sollen. Das ist zwar nur ein Unterschied von rund 300 Metern Luftlinie, aber der hätte eben bedeutet, dass jene, gegen die sich der Protest richtet, nichts davon mitbekommen hätten. Der Verwaltungsakt hätte also die Intention des Protests torpediert, der Normalisierung der in Teilen gesichert rechtsextremen AfD etwas entgegenzusetzen. Der Partei, die Demokratie und Parlamentarismus verachtet, wird vorauseilend entgegengekommen. Nun ist 2025 und nicht 1931. Klar. Aber man könnte sich heute daran erinnern, wie richtig Kurt Tucholsky mit seinem ironisch verdichteten Hinweis damals lag, dass es nicht gegen Rechtsextreme helfe, ihnen „Rosen auf den Weg“ zu streuen und „sie lieb und nett“ zu behandeln. Versammlungsbehörde hat ein Einsehen Die Hamburger Versammlungsbehörde hat sich am Dienstag schließlich doch noch eines Besseren besonnen und die Auflagen zurückgenommen. Zum Glück. Dennoch zeigt sich in dem Hin und Her eine Unsicherheit von Verwaltung und Behörden im Umgang mit der AfD, die spätestens seit dem Bundesparteitag im sächsischen Riesa ausgeräumt sein müsste.
via taz: Proteste verunsichern Verwaltung Hamburger Behörde kriegt gerade noch die Kurve