Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen drei Männer aus dem Kreis der berüchtigten, rechtsextremen Kampfsportgruppe “Knockout 51” erhoben. Vorwurf: Mitgliedschaft und Unterstützung einer kriminellen und terroristischen Vereinigung. Der Staatsschutzsenat des Thüringer Oberlandesgerichts (OLG) in Jena wird sich bald erneut mit Rechtsextremen der berüchtigten Eisenacher Kampfsportgruppe “Knockout 51” befassen. Die Bundesanwaltschaft (GBA) teilte am Donnerstag mit, dass sie am 6. September 2024 Anklage gegen zwei mutmaßliche Mitglieder und einen Unterstützer einer rechtsextremistischen kriminellen und terroristischen Vereinigung Anklage erhoben hat (§ 129 Abs. 1, § 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 StGB). Bei den drei Männern handelt es sich um Kevin N., Patrick Wieschke und Marvin W. Letzterem wird zudem ein Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen (§ 52 Abs. 3 Nrn. 2a und 3 WaffG). Hinsichtlich Patrick Wieschke, einem hochrangigen Funktionär der Partei “Die Heimat” (vormals NPD), besteht laut GBA der hinreichende Verdacht der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung (§ 129 Abs. 1, § 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 Satz 1 StGB). Es ist nicht der erste Prozess gegen mutmaßliche Mitglieder von “Knockout 51”. Bereits im Juli hatte das OLG Jena vier führende Mitglieder der rechtsradikalen Kampfsportgruppe zu Haftstrafen bis zu rund vier Jahren verurteilt. Anders als die Bundesanwaltschaft sah das OLG damals in der Eisenacher Gruppierung jedoch keine “terroristische Vereinigung” (Urt. v. 01.07.2024, Az. 3 St 2 BJs 4/21). Allerdings ist die Entscheidung des OLG Jena noch nicht rechtskräftig. Der GBA hatte gegen die Entscheidung Revision eingelegt. “Ziel, Linke zu töten” Über die Festnahme der nunmehr angeklagten Männer am 14. Dezember 2023 hatte LTO berichtet. Während sich Kevin N. und Marvin M., seither noch in Untersuchungshaft befinden, wurde Patrick Wieschke am 18. April aus der U-Haft entlassen. Wieschke ist Führungsmitglied der Partei “Die Heimat” (vormals NPD) in Eisenach. Nach den Ermittlungen der GBA gründete Kevin N. spätestens im März 2019 gemeinsam mit drei der im Juli vom OLG Jena verurteilten Neonazis (Leon R., Maximilian A. und Eric K.) in Eisenach die Vereinigung “Knockout 51”. Hierbei handelte es sich laut GBA um eine rechtsextremistische Kampfsportgruppe, die unter dem Deckmantel des gemeinsamen körperlichen Trainings junge, nationalistisch gesinnte Männer anlockte, diese bewusst mit rechtsextremem Gedankengut indoktrinierte und für körperliche Auseinandersetzungen mit Polizeibeamten, Angehörigen der politisch linken Szene und sonstigen als “bekämpfenswert” erachteten Personen ausbildete. “Knockout 51” sei von Beginn an zumindest auf die Begehung von Körperverletzungsdelikten angelegt, heißt es in der Erklärung des GBA. In Eisenach hat die Gruppierung “Angsträume” geschaffen. Nach Angaben des GBA erstreckte sich spätestens seit Ende April 2021 das Ziel der Vereinigung auch auf die Tötung von Personen aus der linksextremen Szene. Kevin N. habe dabei Mitglieder und Anwärter der Gruppierung im Sinne ihrer rechtsextremistischen Ideologie geschult. Laut GBA leitete er “Kiezstreifen” und sicherte für die Vereinigung Veranstaltungen im “Flieder Volkshaus” in Eisenach ab. Zudem sei er in Propaganda-Aktivitäten von “Knockout 51” involviert gewesen.
via lto: GBA-Anklage gegen drei Thüringer Rechtsextreme Terroristen oder einfach “nur” kriminell?
