Höcke spricht in Erfurt auch vor militanten Rechtsextremen. Einige von ihnen rufen zur Gewalt gegen Andersdenkende auf. Polizei ermittelt. Erfurt – Die Wahlparty der Thüringer AfD am Sonntagabend findet voraussichtlich unter Ausschluss der Presse statt. Am Samstag (31. August) fand der Wahlkampfabschluss mit Parteichefin Alice Weidel und dem rechtsextremen Thüringer Landeschef Björn Höcke in Erfurt allerdings öffentlich statt. Und so konnte man beobachten, wer Höckes letzter Rede vor der Thüringen-Wahl 2024 lauschen wollte. Unter den nach Polizeiangaben etwa 1300 Zuhörerinnen und Zuhörern wurden einige militante Rechtsextreme beobachtet. Eine Gruppe rief über die Online-Plattform X zu Gewalt gegen Andersdenkende im Umfeld der Kundgebung auf. „KMNSTN BHNDRT SCHLGN“, stand auf einem Banner, mit dem 17 militante Rechtsextremen auf dem Aufruf posierten. Ausbuchstabiert bedeutet dies wohl: „Kommunisten behindert schlagen“. Vokale in politischen Botschaften auszulassen, die potenziell strafbar sind, ist in der extremen Rechten üblich. So gibt es etwa T-Shirts mit der Aufschrift „HKN KRZ“ für Hakenkreuz oder „HTLR“ für Hitler. Diese beiden Codes sind in der Regel nicht strafbar. Wie es sich mit dem Banner der Erfurter verhält, wird sich zeigen. Ein Sprecher der Landespolizeidirektion Thüringen erklärte auf Anfrage von fr.de von IPPEN.MEDIA, dass Ermittlungen wegen „Bedrohung und Aufruf zu Straftaten“ eingeleitet worden seien. Ob die Drohung in die Tat umgesetzt wurde, werde aktuell noch ermittelt. Weiter erklärte der Polizeisprecher, dass zumindest ein Teil der Gruppe auch an der AfD-Kundgebung mit Höcke und Weidel teilgenommen haben. Die Kundgebung wurde von antifaschistischen Gegenprotesten begleitet. Personen aus Umfeld von militanter Neonazi-Gruppe „Knockout51“ auf AfD-Kundgebung gesichtet Der Berliner Extremismus-Monitoring-Verein democ dokumentierte am Samstag einige Rechtsextreme, die dem Umfeld der Thüringer Neonazi-Gruppe „Knockout51“ zuzurechnen seien. Vier Köpfe der Gruppe wurden im Juli vom Oberlandesgericht Thüringen wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung und diversen Angriffen auf Andersdenkende zu Haftstrafen zwischen zwei Jahren und zwei Monaten und drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Die Generalbundesanwaltschaft ging in Revision. Die oberste Anklagebehörde fordert höhere Strafen. Da die Gruppe sich Waffen beschaffte und mutmaßlich plante, Linke zu töten, wollte die Behörde „Knockout51“ als Terrorgruppe behandeln. Das Gericht lehnte dies ab
via fr: Wahl in Thüringen: Knockout51-Neonazis bei der AfD-Abschlusskundgebung in Erfurt