Die Schlagersängerin Melanie Müller will ihre Verurteilung wegen Zeigens des Hitlergrußes offenbar nicht akzeptieren. Das Amtsgericht Leipzig bestätigte, dass der Verteidiger der 36-Jährigen Rechtsmittel eingelegt hat. Müller war vor einer Woche zu einer Geldstrafe von 80.000 Euro verurteilt worden, weil sie bei einem Konzert im September 2022 mehrfach den Hitlergruß gezeigt hatte und bei einer Durchsuchung Drogen in ihrer Wohnung gefunden wurden. Offen ist noch, ob es in dem Fall in die Berufung oder Revision geht. Im Prozess hatte das Gericht festgestellt, dass Müller den Hitlergruß gezeigt und in ihrer Wohnung Drogen gefunden wurden

via mdr: Rechtsmittel eingelegt: Melanie Müller will Urteil nicht akzeptieren

sieeh auch: Schlagersängerin Melanie Müller geht gegen Gerichtsurteil vor Ein Gericht verurteilte Melanie Müller wegen Zeigen des Hitlergrußes bei einem Konzert zu einer Geldstrafe von 80.000 Euro. Nun hat ihr Anwalt Rechtsmittel eingelegt. Die Schlagersängerin Melanie Müller hat Rechtsmittel gegen ein Gerichtsurteil wegen Zeigen des Hitlergrußes eingelegt. Wie das Amtsgericht Leipzig mitteilte, ging der Anwalt der Sängerin den Schritt, er kann nun konkretisieren, ob es um Berufung oder Revision gehen wird. Insgesamt war Müller zu einer Geldstrafe von 80.000 Euro verurteilt worden. Bei einer Berufung überprüft das Landgericht das Urteil sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht. Daher führt die Berufung zu einer neuen Beweisaufnahme. Im Falle der Revision ist das Oberlandesgericht zuständig. Das Revisionsgericht prüft lediglich, ob das Urteil verfahrensrechtlich ordnungsgemäß zustande gekommen ist.