Gegen den Politiker Petr Bystron wird wegen Bestechlichkeit und Geldwäsche ermittelt. Wann das EU-Parlament über Bystrons Immunität entscheidet, ist noch nicht bekannt Die Generalstaatsanwaltschaft München hat einem Medienbericht zufolge beim Europäischen Parlament die Aufhebung der Immunität des bayerischen AfD-Abgeordneten Petr Bystron beantragt. “Die Aufhebung der Immunität wurde bereits vor einigen Wochen beantragt”, sagte Klaus Ruhland, leitender Oberstaatsanwalt und Sprecher der Münchner Behörde, der Augsburger Allgemeinen.  Wann das EU-Parlament über Bystrons Immunität entscheidet, sei den Ermittlern nicht bekannt. “Eine Prognose über den Zeitpunkt der Entscheidung des Europäischen Parlaments vermag ich nicht zu treffen”, sagte Ruhland. Gegen den einstigen Bundestagsabgeordneten wurde den Angaben zufolge vor dessen Einzug ins EU-Parlament wegen des Verdachts auf Geldwäsche und Bestechlichkeit ermittelt. Aufgrund seines neuen Mandats hat der Münchner Abgeordnete demnach Immunität gegen Strafverfolgung.

via zeit: Staatsanwaltschaft will Immunität von AfD-Politiker Bystron aufheben