Neue Vorwürfe gegen einen hochrangigen AfD-Politiker: Der stellvertretende Landes- und Fraktionssprecher gab parteiintern vor, Jurist zu sein – doch ein Staatsexamen oder Universitätsabschlüsse lassen sich nicht nachweisen. Der Dürener und die Partei bestreiten die Vorwürfe. Für scharfe Töne und hämische Fingerzeige sind AfD-Vertreter bekannt; da macht auch Klaus Esser keine Ausnahme. Der Dürener Landtagsabgeordnete ist selbstbewusst im Auftreten und deutlich im Urteil, was sich auf seiner Homepage prominent verfolgen lässt – dort lädt er seine Reden aus dem Plenum hoch. Auch auf Instagram teilt er gerne aus, jüngst über die Ampel-Regierung als eine Ansammlung von „Ungelernten, Studienabbrechern, Lebenslauffälschern“. Schwerwiegende Vorwürfe, und ausgerechnet denen muss er sich nun selbst stellen. Der Aufstieg in der nordrhein-westfälischen AfD gelingt Esser in den vergangenen neun Jahren im Grunde geräuschlos: Nachdem er von 1996 bis 2014 der Jungen Union und der CDU angehört, wechselt er in Zeiten der Flüchtlingskrise zur AfD. Er engagiert sich im Kreisverband Düren, zu dessen Vorsitzenden er später gewählt wird. Mit der Kommunalwahl 2020 übernimmt er außerdem den Vorsitz der AfD-Fraktion im Kreistag Düren, doch die kommunalpolitische Bühne scheint ihm nicht zu genügen, er strebt nach Höherem. (…) Drei Mitglieder aus dem damaligen Vorstand der NRW-AfD erinnern sich an Klaus Essers Bewerbung, die auch deshalb andere Kandidaten ausgestochen habe, weil sie aussagekräftig und inhaltlich überzeugend erschien. Ein Hochschulabschluss sei neben juristischem Fachwissen die bevorzugte – wenn auch nicht zwingende – Einstellungsvoraussetzung gewesen, bestätigt jemand, der am Auswahlprozess beteiligt war. Klaus Esser habe beides auf dem Papier vorweisen können und auch persönlich überzeugt. Doch wer seine biografischen Angaben aus internen Bewerbungsunterlagen nachvollzieht, stößt auf Ungereimtheiten. Ein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln hat Esser zwar aufgenommen, wie die Universität bestätigt. Hinweise darauf, dass er nach dem Grundstudium und der absolvierten Zwischenprüfung weitergemacht hat, gibt es indes nicht. Auch der Masterabschluss, den Esser an der Fernuniversität Hagen gemacht haben will und der seiner Bewerbung beilag, lässt sich nicht verifizieren. Die Fernuniversität teilt auf Anfrage mit, Klaus Esser habe „zu keinem Zeitpunkt eine Masterprüfung in Rechtswissenschaften abgelegt und keinen Abschluss Master of Laws (LL.M.) an der FernUniversität in Hagen erlangt“. Die von ihm für die Bewerbung offenbar verwendete Master-Urkunde müsste ein Dienstsiegel haben, auch die damals Unterschriftberechtigten seien andere gewesen, bestätigt eine Sprecherin der Universität. Und fügt hinzu, man nehme „die missbräuchliche Verwendung von Zeugnissen sowie die Fälschung von Urkunden ernst und verfolge diese mit allen zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln“. Auch für das vermeintlich erlangte, in einer Kopie der Bewerbung beigefügte Erste Staatsexamen gibt es keine Belege. Das zuständige Justizprüfungsamt (JPA) des Landes Nordrhein-Westfalen macht zwar keine personenbezogenen Angaben. Eine formelle Betrachtung des Zeugnisses der Bewerbungsunterlagen zeigt jedoch: Es fehlen die JPA-Prüfungsnummer sowie das Datum der abgelegten Prüfung, zudem müsste es unterzeichnet sein von den jeweiligen Vorsitzenden des Prüfungsamtes, nicht „der Präsidentin“, wie es auf dem Schriftstück in seiner internen Bewerbung heißt.

via rp online: AfD-Abgeordneter aus Düren NRW-Vize hat seine AfD-Karriere offenbar auf Lügen gebaut