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Im Berufungsverfahren gegen Sven Liebich hat das Landgericht Halle das Urteil des Amtsgerichts bestätigt. Dieses hatte den bekannten Rechtsextremisten wegen Volksverhetzung und übler Nachrede vergangenes Jahr zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Liebich selbst waren in Berufung gegangen. Im Berufungsprozess gegen Rechtsextremist Sven Liebich ist das Urteil gesprochen worden. Für die Haftstrafe gab es laut Richterin mehrere Gründe. Liebich war bereits mit Bewährungsstrafen vorgewarnt worden. Im Berufungsprozess gegen Sven Liebich ist heute vor dem Landgericht Halle ein Urteil gesprochen worden. Das Gericht bestätigte dabei einen Schuldspruch des Amtsgerichts Halle. Dieses hatte Liebich im vergangenen Jahr unter anderem wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von anderthalb Jahren ohne Bewährung verurteilt.

via mdr: BERUFUNGSPROZESS Landgericht bestätigt Haftstrafe für Rechtsextremist Sven Liebich

siehe auch: Urteil wegen rechtsextremer Hetze :Der Knast rückt näher Der Neonazi Sven Liebich ist in einem Berufungsverfahren am Landgericht Halle zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. (…) Nun könnte Liebich bald zum ersten Mal ins Gefängnis kommen. An diesem Freitag hat das Landgericht Halle ihn in einem Berufungsverfahren zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Unter anderem hielt ihn das Gericht der Volksverhetzung und üblen Nachrede für schuldig, zum Großteil begangen in den Jahren 2020 und 2021 auf seinen Kundgebungen. Damit bestätigte das Landgericht das Urteil der ersten Instanz aus dem Juli 2023. Gegen das Urteil des Amtsgerichts Halle hatten sowohl Liebich als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Diese wies das Gericht als unbegründet zurück. „Am Urteil des Amtsgerichts war nach Ansicht der Berufungskammer nichts auszusetzen“, stellte die Vorsitzende Richterin Sabine Staron klar. Keine Bewährung Auch eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung sei nicht angemessen, da Liebich vorherige Bewährungsstrafen nicht zum Anlass genommen habe, sein Verhalten zu ändern. Der Staatsanwalt hatte eine Strafe von zwei Jahren gefordert, zeigte sich mit dem Urteil gegenüber der taz aber dennoch zufrieden. (…) Liebich verbindet Hetze schon immer mit dem Geschäft. Bereits während seiner Zeit beim inzwischen verbotenen Neonazinetzwerk „Blood & Honour“ in den 1990ern vertrieb Liebich über verschiedene Firmen rechtes Propagandamaterial. Später betrieb er den mittlerweile aufgelösten Online-Versand „Politaufkleber“, der extrem rassistische und antisemitische Motive, wie gelbe Judensterne mit der Aufschrift „Ungeimpft“, anbot. Lange Zeit blieb Liebich dabei vom Rechtsstaat ziemlich unbehelligt. Immer wieder stellte die Staatsanwaltschaft Halle Ermittlungsverfahren gegen Liebich ein. „Oftmals mit nicht nachvollziehbaren Begründungen“ sagt Valentin Hacken. Das Bündnis gegen Rechts hatte die Behörde für ihren Umgang mit Liebich immer wieder scharf kritisiert. Im Prozess erwähnte Liebich selbst eine Staatsanwältin mit Namen, die ihn durch Einstellungen der Ermittlungsverfahren in seiner Auffassung bestärkt habe, dass seine Äußerungen von der Meinungsfreiheit gedeckt seien. Nach Recherchen des MDR ist diese Staatsanwältin seit Anfang 2023 nicht mehr für Ermittlungsverfahren gegen den Neonazi zuständig. Tatsächlich sind in den vergangenen Monaten mehr Verfahren gegen Liebich zur Anklage gekommen.