Urteil zu Brandanschlag in Saarlouis :Freispruch für den Neonazi-Führer

33 Jahre nach dem Mord an einem Ghanaer wurde der Faschist Peter S. freigesprochen. Es fehlten Beweise dafür, dass er zum Anschlag angestachelt hatte. Fast 33 Jahre nach dem tödlichen Brandanschlag auf eine Geflüchtetenunterkunft in Saarlouis ist die weitere strafrechtliche Aufarbeitung erst einmal gescheitert. Im zweiten Prozess um den qualvollen Feuertod des 27 Jahre alten Ghanaers Samuel Yeboah wurde Peter St., der langjährige Anführer der Neonazi-Szene in der saarländischen Kleinstadt, am Dienstag vom Vorwurf der Beihilfe freigesprochen. Das Oberlandesgericht in Koblenz hielt es nach mehr als viermonatiger Verhandlung nicht für erwiesen, dass der heute 55-Jährige seinen im vergangenen Jahr als Haupttäter verurteilten Freund und Kameraden Peter Werner S. zu dem rassistischen Mord bewegt hatte. „Der Nachweis, dass der Angeklagte die Inbrandsetzung des Gebäudes und damit den Tod von Menschen in Kauf genommen hat, hat in der Beweisaufnahme nicht geführt werden können“, sagte Senatsvorsitzender Konrad Leitges. (…) Peter St. galt bis in dieses Jahrtausend hinein als eine zentrale Figur der Neonazi-Szene des Saarlands. Er gründete die „Kameradschaft Horst Wessel – Saarlautern“, die bundesweit bei rechten Demonstrationen aufmarschierte, betrieb einen einschlägigen Versandhandel und einen Szeneladen. Wie nah ihm Gewalt heute noch liegt, zeigte sich, als er in einem abgehörten Telefonat drohte, eine Frau „aufzuschneiden“ – bloß weil er mit ihrem Mann Streit hatte. „Es gibt die Natur und die Natur sagt zu mir: Vernichte.“ Das Gericht bescheinigte ihm, noch immer „ausländerfeindlich und nationalsozialistisch eingestellt“ zu sein. Was aber für die Bewertung des Kneipengesprächs von einst keine Rolle spiele.

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#WARTBURGKREIS – AfD-Landesvorstand wirft Kreisvorstand in Rundschreiben “Sabotage” vor

Diffamierung, Sabotage, Niedertracht – mit solchen Begriffen belegen sich derzeit Vertreter von AfD-Landesvorstand und -Kreisvorstand. Der Streit um eine von der Landesspitze nicht akzeptierte Kandidatenwahl eskaliert. Wegen des Streits um zwei Direktkandidaten im Wartburgkreis hat der Thüringer AfD-Landesvorstand ein Schreiben an alle Parteimitglieder verschickt. Co-Landeschef Stefan Möller sagte MDR THÜRINGEN, dieses Schreiben sei nötig gewesen, um über die Vorgänge rund um die Aufstellung der beiden Kandidaten für die Landtagswahl aufzuklären. Jedes Mitglied habe das Recht zu erfahren, was dort passiert sei. Außerdem habe der Westthüringer AfD-Kreissprecher Klaus Stöber eine Kampagne losgetreten, die man so nicht stehen lassen könne. Hintergrund ist, dass die AfD-Spitze sich weigerte, die vom AfD-Kreisverband Westthüringen für die Landtagswahl nominierten Direktkandidaten Stephan Müller und Christoph Walter zu unterstützen. Der Vorstand lehnte es ab, die für die Kandidaturen nötigen Unterschriften zu leisten. Müller und Walter können damit nicht bei der Landtagswahl antreten. Der Kreisvorstand und AfD-Bundestagsabgeordnete Stöber warf dem Landesvorstand daraufhin vor, die Kandidaturen von Müller und Walter auf niederträchtige Art verhindert zu haben. Das mache ihn sprachlos, schrieb er in einem Eintrag bei Facebook. Stöber zweifelt demnach an, dass der Ablauf der Kandidatenwahl mangelhaft war. Sowohl Müller als auch Walter seien vom AfD-Kreisverband Westthüringen ohne Beanstandungen als Direktkandidaten für den Wartburgkreis nominiert worden.

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AfD im „Sommerinterview“ : Märchenstunde im Wald

Im ZDF-„Sommerinterview“ durfte Alice Weidel ungebremst Lügen verbreiten. Ein Live-Faktencheck wäre gut gewesen. Oder wenigstens Widerspruch. Inzwischen haben ARD und ZDF Faktenchecks nachgelegt, jetzt kann man schön nachlesen, wo Tino Chrupalla und Alice Weidel gelogen haben. Bis dahin aber waren die Zuschauer der AfD-Spitze ungeschützt ausgesetzt, und dies ausgerechnet am Sonntag, als ein Sieg der Rechten in Frankreich noch sehr im Bereich des Möglichen zu sein schien. Es dürfte unter Medienmachern niemanden mehr geben, der Interviews mit Rechten unterschätzt. Verschiedene Taktiken wurden probiert: der frontale Angriff, die Schmähung, das verständige Zuhören. In den Augen ihrer beinharten Anhänger profitiert die AfD immer, entweder als Opfer der „Mediendiktatur“ oder als endlich anerkannter Gesprächspartner. Aber es gibt ja auch noch die anderen. 70 Prozent der Deutschen halten nach einer ZDF-Umfrage den rechtsextremistischen Verdachtsfall AfD für eine „Gefahr für Deutschland“. Gerade Weidel steigerte sich in eine aggressive Angstmacherei hinein Also wählten Shakuntala Banerjee im ZDF und Markus Preiß in der ARD zwei Varianten der aktuellen Interviewtechnik mit Rechten, die sich am besten als nüchtern-kritisch beschreiben lässt. Ohne Schaum, ohne Provokationen. Nur eben auch: ohne Faktencheck. So geschah es, dass Tino Chrupalla unwidersprochen behaupten konnte, eine Million Ukrainer bekämen Bürgergeld, während es in Wahrheit 720 000 sind, von den erwerbstätigen Ukrainern sogar nur die Hälfte. Auch die Aussage, dass sechs Millionen Ukrainer nach Russland geflohen seien, klingt eher nach Kreml als nach Statistik. In Wahrheit sind es höchstens die Hälfte. Beide, Chrupalla wie Weidel, hantierten mit der eindrucksvollen Zahl von 250 000 bis 300 000 abschiebepflichtigen Ausländern, die wahre Zahl – man liest es im Faktencheck – liegt bei einem Zehntel. (…) Gerade Weidel steigerte sich in eine aggressive Angstmacherei hinein, sie entwarf das Bild einer menschenfeindlichen, lebensgefährlichen Welt namens Deutschland, wo die „Ausländerkriminalität“ explodiert: „Vergewaltigungen hoch, Messerdelikte hoch“, kurz: „Menschen werden täglich auf den Straßen umgebracht.“ Das neue Einbürgerungsgesetz sei „der Todesstoß“ für den deutschen Staat. Dieser auftrumpfende Rassismus hätte faktengestützten Widerspruch auslösen müssen, aber Shakuntala Banerjee hörte geduldig bis zum Ende zu, ohne die Lügen offenzulegen oder eine Sprache zu entlarven, die direkt aus dem Wörterbuch des Unmenschen stammt. Dass die Migration ein Übel und schlecht für Deutschland ist, stellten beide Moderatoren gar nicht mehr infrage, sondern fragten bei Chrupalla und Weidel lediglich „Lösungen“ für die Misere ab.

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#OLG #Koblenz zur Klage gegen #Biontech – Kein #Sch­mer­zens­geld wegen #Corona-#Impf­schäden

Eine Frau behauptet, seit der Corona-Impfung unter Schmerzen und Schwindel zu leiden, und verlangt vom Hersteller Biontech Schadensersatz und Schmerzensgeld. Das OLG Koblenz lehnte einen Anspruch ab, ließ jedoch Revision zu. Der Impfstoffhersteller Biontech hat vor dem Oberlandesgericht (OLG) Koblenz einen Sieg eingefahren. Das Gericht wies die Berufung einer Frau zurück, die wegen behaupteter Schmerzen aufgrund der Corona-Impfung Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangt (Urt. v. 10.07.2024, Az. 5 U 1375/23). Die klagende Frau trug im Wesentlichen vor, wenige Tage nach der ersten Impfung unter starken Kopfschmerzen und einem immer intensiveren Schwindel gelitten zu haben. Diese Symptome hätten sich nach der zweiten Impfung sogar noch verstärkt. Sie leide daran bis heute, habe ein unsicheres Gangbild, sei fallgeneigt und müsse regelmäßig gestützt werden. Dies führe zu erheblichen Folgebeeinträchtigungen, insbesondere auch in Bezug auf ihre Belastbarkeit. Sie verlangt daher vor allem immateriellen Schadensersatz in Höhe von 100.000 Euro. Das Landgericht hatte ihre Klage abgewiesen. Auch die Berufung vor dem OLG Koblenz wurde nun zurückgewiesen. Allerdings hat das OLG die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache zugelassen, sodass sich möglicherweise noch der Bundesgerichtshof (BGH) mit dem Fall beschäftigen wird. Arzneimittelgesetz regelt Gefährdungshaftung Der Senat hatte vor allem zu klären, ob die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 84 Arzneimittelgesetz (AMG) vorliegen. Die Norm regelt eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung für Hersteller. Das heißt, für einen Anspruch kommt es allein darauf an, ob zwischen Impfung und Gesundheitsschädigung eine Verbindung nachweisbar ist. Eine solche hat die klagende Frau laut Senat nicht nachweisen können. Das hätte im Ergebnis laut Senat aber auch nichts geändert. Nach § 84 Abs. 1 AMG gibt es nämlich Ausnahmen von der Schadensersatzpflicht für Impfstoffhersteller. Es kommt danach auf die Frage an, ob der jeweilige Corona-Impfstoff “schädliche Wirkungen hat, die über ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vertretbares Maß hinausgehen”. Es findet also eine dem Schadensrecht eigentlich fremde Bewertung der Schäden auf “Vertretbarkeit” statt, wie Dr. Max Kolter an dieser Stelle für LTO bereits ausführlich darlegt. Keine grundsätzlich “schädliche Wirkung” des Biontech-Impfstoffs Eine “schädliche Wirkung” hat der Senat hier aber nicht erkennen können. Er zeigte sich stattdessen von einem positiven Nutzen-Risiko-Verhältnis des eingesetzten mRNA-Impfstoffes Comirnaty überzeugt gezeigt. Dabei könne laut dem Senat dahinstehen, ob schon die europäische Zulassung eine Verantwortung des Herstellers ausschließe. Vielmehr sei der Senat auch aufgrund der ihm vorliegenden Unterlagen der Europäischen Arzneimittelagentur, von deren Ausschüssen und dem nationalen Paul-Ehrlich-Institut eigenständig von dem positiven Nutzen-Risiko-Verhältnis überzeugt.

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