Messergewalt und Migration: Was Statistik und Forschung aussagen – #Faktenfuchs

Messerangriffe werden oft mit Migranten in Verbindung gebracht. Doch weder Kriminalstatistiken der Polizei noch Studien können dies untermauern – sind aber auch nur bedingt aussagekräftig. Experten warnen vor einer Vorverurteilung. Ein #Faktenfuchs. Darum geht’s: Experten sagen: Es gibt keinen kausalen Zusammenhang zwischen Messerkriminalität und Staatsangehörigkeit. Sie warnen vor einer Vorverurteilung. In der öffentlichen Debatte bringen rechte politische Gruppen und Parteien Messerkriminalität dennoch häufig mit Migration, Staatsangehörigkeit der Täter oder Ausländern in Verbindung. Es gibt verschiedene Statistiken der Polizeibehörden. In diesen werden Messerangreifer aber nicht nach Staatsangehörigkeit oder nach Migrationshintergrund kategorisiert. Mit einer Ausnahme: der Statistik der Bundespolizei – doch deren Zahlen sind nur bedingt aussagekräftig. Forscherinnen und Forscher, die zu diesem Thema arbeiten, sind sich einig: Es gibt keinen kausalen Zusammenhang zwischen Messerangriffen und der Staatsangehörigkeit eines Täters. Eine Studie belegt das anhand der Zahlen von rechtskräftig verurteilten Gewalttätern, die ein Messer eingesetzt haben. (Die Studie wird im hinteren Teil dieses Artikels vorgestellt.) Auf Twitter und auf Blogs wird jedoch nach Messerangriffen regelmäßig genau das Gegenteil behauptet. Andere wiederum glauben, dass es einen Zusammenhang zwischen Messerkriminalität und einem Migrationshintergrund der Täter gibt, falls diese die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Diese Behauptungen wiederum können statistisch nicht be- oder widerlegt werden, da es dazu keine Daten gibt. (…) Die ausgewerteten polizeilichen Kriminalstatistiken von BKA, LKA Bayern und Bundespolizei haben alle einen entscheidenden Nachteil: Erfasst werden ausschließlich Tatverdächtige. Ob diese am Ende der Ermittlungen auch tatsächlich als Täter der ihnen zur Last gelegten Straftat verurteilt wurden, wird nicht erfasst. Erst nach einem rechtsstaatlichen Verfahren vor einem Gericht mit einem rechtskräftigen Urteil gilt eine Person in Deutschland als verurteilter Straftäter. Dazu gibt es keine Zahlen, denn eine statistische Auswertung von bundesweiten Gerichtsurteilen zu Gewalttaten mit der Tatwaffe Messer existiert nicht. Das teilt das Bundesjustizministerium dem #Faktenfuchs auf Anfrage mit.

via br: Messergewalt und Migration: Was Statistik und Forschung aussagen