Er ist vielfach vorbestraft und begeht „mit einer gewissen Hartnäckigkeit“ Straftaten, urteilte das Amtsgericht Northeim. Unter anderem deswegen muss ein 29-jähriger Neonazi aus Einbeck nun noch länger in Haft. Ein bereits mehrfach vorbestrafter Neonazi aus Einbeck (Kreis Northeim) hat eine weitere Freiheitsstrafe erhalten. Das Amtsgericht Northeim verurteilte den 29-Jährigen wegen einer provokanten Aktion an der KZ-Gedenkstätte Moringen (Kreis Northeim) zu fünf Monaten Haft. Das Gericht habe den Angeklagten der gemeinschaftlich begangenen Volksverhetzung in Tateinheit mit Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener für schuldig befunden, teilte ein Gerichtssprecher mit. Weil sich das Verfahren über eine unverhältnismäßig lange Zeit hingezogen habe, gelte ein Monat der ausgeurteilten Strafe bereits als vollstreckt. Das Urteil sei rechtskräftig geworden. Eine Strafaussetzung zur Bewährung sei für das Gericht unter anderem deshalb nicht infrage gekommen, weil der einschlägig vorbestrafte Angeklagte keine günstige Sozialprognose habe. (…) Der 29-jährige Neonazi hatte einige Monate nach dem Vorfall in Moringen noch mit einer anderen Tat in Einbeck erhebliches Aufsehen erregt. Im Juni 2020 warf er einen Polenböller in den Briefkasten einer Frau, die sich in der Flüchtlingshilfe und gegen rechtsextremistische Aktivitäten engagiert. Der 29-Jährige hatte sich damals selbst erhebliche Verletzungen zugezogen, als er einen zweiten Böller zündete, der in seiner Hand explodierte. In einem ersten Prozess verurteilte ihn das Amtsgericht Einbeck wegen des „Briefkasten-Anschlags“ und mehrerer weiterer Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren. Unter anderem hatte er eine Polizistin als „Fotze“ beschimpft und auf ihre Stiefel gespuckt, einen Polizisten bezeichnete er als „Judensau“.
viacgöttinger tageblatt: Volksverhetzung: Gericht verurteilt einschlägig vorbestraften Neonazi zu weiteren fünf Monaten Freiheitsstrafe