#Ermittlungen gegen #AfD-#Fraktionsvize #UdoStein eingeleitet: Anwalt nimmt Stellung

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat Ermittlungen gegen den AfD-Landtagsabgeordneten Udo Stein (Wahlkreis Schwäbisch Hall) eingeleitet. Ein Sprecher bestätigte auf Nachfrage unserer Redaktion entsprechende Ermittlungen, ohne dabei Steins Namen zu nennen. Zuvor hatte der “Südkurier” berichtet. Stein befindet sich momentan in psychiatrischer Behandlung in Weinsberg. Was wird ihm vorgeworfen? Und was sagt sein Anwalt? Udo Stein: Um diese Vorwürfe geht es Die Liste der Vorwürfe ist lang. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt gegen Udo Stein wegen Verstoß gegen das Waffengesetz, tätlichem Angriff gegen Vollstreckungsbeamte, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, versuchte Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Amtsanmaßung, Missbrauch von Notrufen, falscher Verdächtigung und dem Vortäuschen einer Straftat. Worauf sich diese Vorwürfe konkret beziehen, dazu gibt die Staatsanwaltschaft momentan keine Auskünfte. Interessant ist aber: Laut Sprecher habe sich weder aus der Durchsuchung von Steins Wohnhaus in Bühlertann, noch aus der Durchsuchung seines Landtagsbüros etwas “Relevantes für die strafrechtlichen Vorwürfe” ergeben. Durchsuchungen in Bühlertann und im Landtag Polizeikräfte hatten am 7. Juni zur Gefahrenabwehr das Haus des AfD-Politikers durchsucht und “entsprechende Gegenstände” beschlagnahmt. Die Behörden geben bislang keine Auskunft zu den konkreten Gegenständen. Bei der Durchsuchung des Landtagsbüros von Udo Stein, ebenfalls zur Gefahrenabwehr, sollen Polizeikräfte am 16. Juni einen Rucksack mit einem Jagdmesser und Munition gefunden haben. Dieser sei laut einem Bericht der Stuttgarter Zeitung aber erst dort hingebracht worden, als Stein sich schon in der Klinik befand. Eine weitere angebliche Durchsuchung, die einem Bericht der Bild-Zeitung zufolge in einer Jagdhütte auf Steins Jagdbogen in Bühlertann stattgefunden haben soll, wollte ein Sprecher des Polizeipräsidiums Aalen auf Nachfrage nicht kommentieren.

via zvw: Ermittlungen gegen AfD-Fraktionsvize Udo Stein eingeleitet: Anwalt nimmt Stellung

Rechte #Straftaten #Minderjähriger – #Hitlergruß und #Hakenkreuz in der #Schule

Nach mehreren rechtsextremen Fällen an Schulen in Brandenburg gibt es ein erstes bundesweites Bild: Ein Drittel solcher Taten von Minderjährigen findet nach Kontraste-Informationen im Kontext Schule statt. Ende April haben Lehrer aus Burg in Brandenburg mit einem Brandbrief auf rechtsextreme Vorkommnisse im Umfeld ihrer Schule aufmerksam gemacht. Sie berichteten etwa von Schülern, die den Arm zum Hitlergruß heben, von rassistischen Sprüchen sowie von Hakenkreuzen auf Autos. Nun gibt es erste Zahlen, die zeigen: Derartige Vorfälle an Schulen sind offenbar ein bundesweites Problem.Im Zeitraum 2018 bis 2021 haben sich nach Informationen des ARD-Politikmagazins Kontraste ein Drittel der rechten Straftaten, bei denen minderjährige Tatverdächtige ermittelt wurden, im Umfeld von Schulen ereignet. Das ergab eine Sonderauswertung der beim Bundeskriminalamt (BKA) geführten Statistik Politisch motivierte Kriminalität (PMK), wie die Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linken-Bundestagsabgeordneten Nicole Gohlke mitteilte.Es sei in dem betrachteten Zeitraum zu fremdenfeindlichen, rassistischen oder antisemitischen Äußerungen oder Beleidigungen und teils tätlichen Angriffen gekommen. Als häufigste Delikte werden in der Antwort das Zeigen des Hitlergrußes sowie das Ausrufen von Parolen wie “Sieg Heil” und “Heil Hitler” genannt. Weiter habe es vor allem Schmierereien, Kritzeleien oder Einritzungen von einschlägigen Symbolen und Parolen gegeben. Außerdem seien besonders oft Abbilder und Nachrichten über Messenger-Dienste versendet worden. Konkrete Zahlen nennt die Bundesregierung in ihrer Antwort nicht. Eine automatisierte Auswertung, die Tatorte wie etwa Schulen identifiziert, ist nach Angaben der Bundesregierung in den PMK-Fallzahlen des BKA nicht möglich. Das Bundesinnenministerium teilte auf Anfrage von Kontraste mit, die Sonderauswertung sei händisch erfolgt und für polizeiinterne Zwecke erstellt worden. Da dabei “gewisse Unsicherheiten” bestünden, könnten nur Näherungswerte genannt werden

via tagesschau: Rechte Straftaten Minderjähriger Hitlergruß und Hakenkreuz in der Schule

Die AfD in #Ostdeutschland : Nicht #Standortrisiko. #Lebensrisiko!

„Das größte Standortrisiko für Ostdeutschland ist die AfD“, sagt Finanzminister Lindner. Das ist Hohn für alle, die unter rechter Gewalt leiden. Gewohnt glatt navigiert sich Christian Lindner (FDP) am Montag im thüringischen Weimar durch eine Diskussion mit Bür­ge­r*in­nen – erst als das Thema AfD aufploppt, gerät der Finanzminister in etwas schwierigeres Gewässer. Am Wochenende hat AfD-Mann Robert Sesselmann in Sonneberg die Landratswahl in einer Stichwahl gewonnen. Ein weiteres Bröckeln der Brandmauer. Ein junger Mann will nun von Lindner wissen, ob die Bundespolitik auch einen Anteil am Erfolg der AfD hat. Lindner kann diesem Narrativ nicht zustimmen. Er betont, dass niemand aus einer Unzufriedenheit heraus die AfD wählen müsse. „Es tut mir in der Seele weh, es zu sagen, aber im Notfall könnte man noch die Linkspartei wählen“, sagt er. Ihm muss bewusst gewesen sein, welche Abwehrreflexe diese Aussage in der liberalen Wählerschaft auslöst. (…) Welche Aussage Lindners aber viel weniger kontrovers diskutiert wurde, ist folgende: „Das größte Standortrisiko für Ostdeutschland ist die AfD.“ Ähnlich formulierte das auch Innenministerin Nancy Faeser (SPD). Auch sie fürchtet, dass das Hoch der AfD Fachkräfte abschreckt und die deutsche Wirtschaft schwächt. Für manche bei Lindners Auftritt in Weimar ist diese Einordnung sogar einen Applaus wert. Dabei ist sie Hohn für alle, die unter rechter Gewalt leiden. Wird Rechtsextremismus erst zum Problem, wenn die Wirtschaft und der Wohlstand gefährdet sind? Wenn kein Ausländer mehr kommt, um Koffer zu schleppen und den Pflegenotstand zu beheben? Die Aussagen von Lindner und Faeser mögen einen wahren Kern haben. Keine qualifizierte Fachkraft, die die Wahl hat, geht freiwillig in ein kaltes Land mit einer schwierigen Sprache, in dem sie auch noch Angst um ihre Sicherheit haben muss. Aber die gewählten Worte offenbaren, dass die kapitalistische Verwertungslogik für diese politischen Entscheidungsträger schwerer wiegt als die Sicherheit von Betroffenen. Rechtsextremismus ist nicht in erster Linie ein Standortrisiko für die Wirtschaft, sondern ein Lebensrisiko für alle, die nicht in das beschränkte Weltbild von Rechten passen. Und zur Wahrheit gehört auch: Dieses Risiko besteht in Deutschland nicht nur im Osten und nicht erst seit dem Aufkommen der AfD.

via taz: Die AfD in Ostdeutschland :Nicht Standortrisiko. Lebensrisiko!

Behörde will #Verfassungstreue nachträglich prüfen – Hätte #AfD-#Landrat nicht gewählt werden dürfen? – #Sonneberg

Die Wahl des AfD-Kandidaten Sesselmann im Landkreis Sonneberg wird noch ein Nachspiel haben. Das Landesverwaltungsamt will nachträglich auf Verfassungstreue prüfen. Es könnte letztlich die Wahl sogar für ungültig erklären. Bei der Landratswahl im Thüringer Kreis Sonneberg hat der AfD-Kandidat Robert Sesselmann 52,8 Prozent der Stimmen gewonnen. Eine Kommunalwahl im südlichsten Zipfel Thüringens zwischen Lauscha und Föritztal, die es als Meldung die letzten Tage bis in die New York Times schaffte. Zum ersten Mal kann ein Kandidat ein kommunales Spitzenamt besetzen, der aus einer Partei kommt, die der Verfassungsschutz als “erwiesen rechtsextremistisch” einstuft. Gewählt ist gewählt, aber die Geschichte könnte noch ein Nachspiel haben.  Das Landesverwaltungsamt Thüringen wird eine Prüfung einleiten, ob der Kandidat die persönliche Eignung sowie die Verfassungstreue für das Amt aufweist, wie eine Sprecherin gegenüber LTO bestätigte. Offenbar sieht die Behörde Anhaltspunkte für eine solche Prüfung, denn sie hat sie nach eigenen Angaben von sich aus angestoßen. Das Landesverwaltungsamt kommt ins Spiel, weil es die Rechtsaufsicht über die Kommunen und ihre Wahlen ausübt. Die Prüfung und Zulassung des Kandidaten ist eigentlich Aufgabe des Kreiswahlleiters und seines Ausschusses. Was und wieviel dort vor der Wahl geprüft wurde, kann man derzeit nur mutmaßen. Von dort erhielt der MDR, der zuerst berichtete, nur eine knappe Antwort: “Der Wahlvorschlag der AfD erfüllte formal die Anforderungen gemäß dem Thüringer Kommunalwahlgesetz und der Thüringer Kommunalwahlordnung.” Er sei “somit als gültig zuzulassen” gewesen. Die Antwort nimmt Bezug auf § 30 Abs. 4 und 5 des Kommunalwahlgesetzes Thüringens, danach wäre u.a. die Mitgliedschaft in einer verbotenen Partei ein Hindernis. Einen wichtigen und zentralen Paragrafen erwähnt die Antwort allerdings nicht. Nach § 24 (und § 28) kann nicht zum Landrat gewählt werden, “wer nicht die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintritt.” Und: “Darüber hinaus ist nicht wählbar, wer im Übrigen die persönliche Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht besitzt.” Ein Landrat hat eine gewisse Sonderstellung, ist er doch ein direkt demokratisch gewählter Beamter auf Zeit. Mit der Folge, dass für ihn auch beamtenrechtliche Vorschriften, u.a. zur Verfassungstreue gelten. Der Staat will sich auf seine Beamten und deren Verankerung in den Werten des Grundgesetzes verlassen können. Anspruchvolle Einzelfallprüfung und demokratischer Super-GAU? Die Beurteilung, ob das bei Sesselmann nicht der Fall sein könnte, dürfte keine triviale Aufgabe sein, und vielleicht eine Nummer zu groß für einen Kreiswahlleiter. Die Gerichte fordern in solchen Fällen ein anspruchsvolles Prüfungsprogramm, das Verwaltungsgericht Neustadt erklärte 2011 etwa, geprüft werden könnten “eigene Veröffentlichungen (z.B. Flugblätter, Zeitungsanzeigen oder Abhandlungen mit verfassungsfeindlichen Aussagen oder einer verfassungsfeindlichen Zielrichtung), Teilnahme an Demonstrationen oder sonstigen Veranstaltungen mit verfassungsfeindlicher Tendenz, Mitgliedschaft oder sonstige Tätigkeit in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung oder Bestrebung, Mitgliedschaft in Parteien mit verfassungsfeindlicher Zielrichtung, gleichgültig, ob die Partei für verfassungswidrig erklärt worden ist oder nicht.” Das klingt eher nach der Aufgabenbeschreibung einer Verfassungsschutzbehörde als der eines Wahlausschusses. Deshalb darf ein Wahlleiter beim Verfassungsschutz auch “öffentlich verwertbare Erkenntnisse” einholen, wenn sich für ihn Hinweise oder Verdachtsmomente ergeben.

via lto: Behörde will Verfassungstreue nachträglich prüfen Hätte AfD-Landrat nicht gewählt werden dürfen?

#GERICHTSURTEIL – AfD-Sprecher #Harlaß wegen #Volksverhetzung zu #Geldstrafe verurteilt – #LockHimUp #Zahltag

Das Amtsgericht in Dresden hat den Sprecher der AfD in Sachsen, Andreas Harlaß, wegen Volksverhetzung verurteilt. Nach Informationen von MDR SACHSEN muss er eine Geldstrafe von 9.000 Euro zahlen. Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass der AfD-Sprecher und Direktkandidat für seine Partei beim Bundestagswahlkampf im Jahr 2021 einen Teil der Bevölkerung mit Äußerungen böswillig verächtlich gemacht habe. Die Richterin am Amtsgericht erklärte weiter, die Formulierungen des 62 Jahre alten AfD-Mannes in den Sozialen Medien hätte zudem ausländerfeindlichen Gruppierungen in Sachsen Auftrieb gegeben.

via mdr: GERICHTSURTEIL AfD-Sprecher Harlaß wegen Volksverhetzung zu Geldstrafe verurteilt

siehe auch: VOLKSVERHETZUNG: AFD-HARLASS KASSIERT SCHLAPPE VOR GERICH Teurer Facebook-Post für den AfD-Kader: Andreas Harlaß (61) ließ sich 2021 als Bundestagskandidat der Rechtsaußenpartei über “frauenfeindliche, kindersexuellaffine und naturfeindliche Menschheit”, die auf Kosten “unserer Rentner” gefüttert würden, aus. (…) Harlaß selbst bestritt gar nicht den entsprechenden Post abgesetzt zu haben, fühlt sich aber missverstanden: “Es sind zwei Absätze, zwei voneinander getrennte Themen”, sagt er. “Mir liegt es fern, irgendwelche Bevölkerungsgruppen rassistisch zu beleidigen.” Viel mehr lasse sich der Post so verstehen, dass er allen Afrikanern, Arabern und Indern, die in Deutschland nicht für ihren eigenen Unterhalt sorgen können, unterstellt frauenfeindlich und kindersexuellaffin zu sein. “Die Äußerung ist als Volksverhetzung zu bewerten”, so die Richterin.

#Magdeburg: Rassistisch #beleidigt und mit #Kopfstoß verletzt- Wer hat den Mann gesehen? – #kaltland #schauhin

Nachdem ein Mann in Magdeburg von zwei jungen Männern rassistisch beschimpft und teilweise verletzt wurde, sucht die Polizei nach Zeugen. Gleich zwei Fälle von Beleidigung und körperlichen Übergriffen hat es am Montag in Magdeburg gegeben. Das geht aus einer Mitteilung der Polizei hervor. Demnach trug sich der erste Fall gegen 13.50 Uhr in der Straßenbahnlinie 4 in Richtung Olvenstedter Klinikum zu. Der bislang unbekannte Täter sei mit einem 23 Jahre alten Mann aus Somalia in der Straßenbahn gefahren, als er auf Höhe der Haltestelle Hauptbahnhof Nord nach einem Streit den jungen Mann mit einem Kopfstoß attackierte.  Anschließend habe der Täter den 23-Jährigen mehrfach rassistisch beleidigt, ihm ein Bier über den Kopf gekippt und sei an der Haltestelle Kölner Platz aus der Straßenbahn gestoßen. Der 23-Jährige blieb unverletzt und meldete den Vorfall der Polizei am Hauptbahnhof. Zu einer ähnlichen Tat kam es gegen 15.30 Uhr in einer Straßenbahn der Linie 9 in Richtung Kastanienstraße. Auch in diesem Fall habe der Täter nach Angaben der Polizei einen 16 Jahre alten Jugendlichen und seine Freunde rassistisch beschimpft. Wieder habe er versucht, den Jugendlichen mit einem Kopfstoß zu attackieren. Als ihm das nicht gelang, soll er mit der Faust nach dem 16-Jährigen geschlagen haben.

via volksstimme: Magdeburg: Rassistisch beleidigt und mit Kopfstoß verletzt- Wer hat den Mann gesehen?

In #Düsseldorfer #Dönerladen – Zwei Männer beleidigen #Mitarbeiter rassistisch und verprügeln Inhaber – #kaltland #terror

Zwei Gäste sollen in einem Döner-Imbiss in der Düsseldorfer Altstadt erst einen Angestellten rassistisch beleidigt und dann den Inhaber verprügelt haben. Der Staatsschutz fahndet nach den Tätern und sucht Zeugen. In einem Döner-Imbiss in der Düsseldorfer Altstadt sollen zwei Männer erst einen Angestellten rassistisch beleidigt und dann den Inhaber verprügelt haben. Jetzt sucht der Staatsschutz der Polizei Zeugen und fahndet nach den unbekannten Tätern. Ein 46-Jähriger wurde bei dem Geschehen verletzt und musste mit einem Rettungswagen zur ambulanten Behandlung in ein Krankenhaus gebracht werden. Nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen betraten die beiden Männer am Samstag gegen 10.55 Uhr den Imbiss an der Bolkerstraße und beleidigten ohne jeglichen Grund den anwesenden Angestellten mit fremdenfeindlichen Worten. Als der 46-jährige Inhaber dazu kam, schlugen beide Männer auf ihn ein und verletzten ihn. Der Angestellte blieb unverletzt. Anschließend flüchteten die Täter in Richtung Heinrich-Heine-Allee.

via rp online: In Düsseldorfer Dönerladen Zwei Männer beleidigen Mitarbeiter rassistisch und verprügeln Inhaber