#GERICHTSURTEIL – AfD-Sprecher #Harlaß wegen #Volksverhetzung zu #Geldstrafe verurteilt – #LockHimUp #Zahltag

Das Amtsgericht in Dresden hat den Sprecher der AfD in Sachsen, Andreas Harlaß, wegen Volksverhetzung verurteilt. Nach Informationen von MDR SACHSEN muss er eine Geldstrafe von 9.000 Euro zahlen. Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass der AfD-Sprecher und Direktkandidat für seine Partei beim Bundestagswahlkampf im Jahr 2021 einen Teil der Bevölkerung mit Äußerungen böswillig verächtlich gemacht habe. Die Richterin am Amtsgericht erklärte weiter, die Formulierungen des 62 Jahre alten AfD-Mannes in den Sozialen Medien hätte zudem ausländerfeindlichen Gruppierungen in Sachsen Auftrieb gegeben.

via mdr: GERICHTSURTEIL AfD-Sprecher Harlaß wegen Volksverhetzung zu Geldstrafe verurteilt

siehe auch: VOLKSVERHETZUNG: AFD-HARLASS KASSIERT SCHLAPPE VOR GERICH Teurer Facebook-Post für den AfD-Kader: Andreas Harlaß (61) ließ sich 2021 als Bundestagskandidat der Rechtsaußenpartei über “frauenfeindliche, kindersexuellaffine und naturfeindliche Menschheit”, die auf Kosten “unserer Rentner” gefüttert würden, aus. (…) Harlaß selbst bestritt gar nicht den entsprechenden Post abgesetzt zu haben, fühlt sich aber missverstanden: “Es sind zwei Absätze, zwei voneinander getrennte Themen”, sagt er. “Mir liegt es fern, irgendwelche Bevölkerungsgruppen rassistisch zu beleidigen.” Viel mehr lasse sich der Post so verstehen, dass er allen Afrikanern, Arabern und Indern, die in Deutschland nicht für ihren eigenen Unterhalt sorgen können, unterstellt frauenfeindlich und kindersexuellaffin zu sein. “Die Äußerung ist als Volksverhetzung zu bewerten”, so die Richterin.