Der rassistische Chat einer Polizeischüler-Klasse aus Aschersleben wird wohl keine strafrechtlichen Konsequenzen haben. Weil Nachrichten nur innerhalb der Chatgruppe geteilt wurden, lässt sich aus Sicht der Generalstaatsanwaltschaft keine Störung des öffentlichen Friedens ableiten. Zudem sei ein Teil möglicher Straftaten bereits verjährt. Im Fall der rassistischen Chats einer Polizeischüler-Klasse der Polizei-Hochschule Aschersleben hat die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg ihre Ermittlungen gegen acht Beschuldigte eingestellt. Der Anfangsverdacht der Volksverhetzung habe sich nicht bestätigt, ebenso wenig weitere Tatvorwürfe, teilte der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft, Klaus Tewes, am Freitag mit. Zwar seien “einzelne Abbildungen zweifelsohne polemisch, provokant, grotesk, anstößig, geschmacklos-abstoßend, antisemitisch und rassistisch”, für ausreichend strafrechtlich relevant hält die Generalstaatsanwaltschaft sie gleichwohl nicht. Verjährung und fehlende Verbreitung Geprüft worden seien unter anderem die Straftatbestände Volksverhetzung, die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, die Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, die Belohnung und Billigung von Straftaten. (…) Somit “mögen die Inhalte einiger Chats zwar moralisch auf tiefster Stufe stehen und verachtenswert sein; eine vorsätzliche Erfüllung der oben genannten Straf-Normen kann ihnen indes nicht ohne Weiteres entnommen werden”, schlussfolgert die Generalstaatsanwaltschaft. Die Chatgruppe umfasste laut Generalstaatsanwaltschaft in der Spitze offenbar 25 Personen. 18 der Teilnehmer waren im aktiven Dienst der Landespolizei. Der Chat hatte von September 2017 bis Dezember 2021 bestanden. “Von den 18 Bediensteten haben nach derzeitigem Erkenntnisstand elf aktiv Nachrichten, Videos und Bilder mit entsprechenden Inhalten in die Chatgruppe eingestellt”, hatte Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) Mitte Februar erklärt, nachdem die Vorwürfe öffentlich wurden. (…) Mit der Einstellung der Ermittlungsverfahren düften Konsequenzen für die Chat-Teilnehmer weitgehend ausbleiben. Das Verwaltungsgericht Magdeburg hatte in zwölf Fällen vorläufige Suspendierungen aufgehoben.

via mdr: POLIZEI-HOCHSCHULE ASCHERSLEBEN Rassistische Polizei-Chats: Generalstaatsanwaltschaft stellt Verfahren ein