Urteil zu Angriff in Erfurt 2020 : Haftstrafen für Nazi-Schläger

Das Landgericht Erfurt verurteilt vier Rechtsextreme wegen eines Angriffs auf Männer aus Guinea 2020. Die Opfer waren teils schwer verletzt worden. Fast drei Jahre nach dem brutalen Neonazi-Angriff auf drei junge Männer aus Guinea im Erfurter Stadtteil Herrenberg hat das Landgericht Erfurt am Montag sein Urteil gefällt. Drei der verbliebenen sieben Angeklagten wurden zu Haftstrafen von zwei Jahren und vier Monaten bis zu vier Jahren und neun Monaten verurteilt. Ein Angeklagter erhielt eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren, drei wurden freigesprochen. Der Richter sprach von einem „eindeutigen rechtsradikalen Hintergrund“ der Tat. Einige der Angeklagten sind seit Jahren als Nazis bekannt. Die Staatsanwaltschaft hatte Haftstrafen zwischen einem Jahr und sechs Monaten und vier Jahren und drei Monaten ohne Bewährung gefordert, teils unter Einbeziehung früherer Verurteilungen aus anderen Verfahren. Der Angriff sei zutiefst menschenverachtend gewesen, hatte die Staatswanwaltschaft während ihres Plädoyers gesagt. (…) Der Angriff hatte sich in den frühen Morgenstunden des 1. August 2020 im Südosten Erfurts ereignet, vor den damaligen Vereinsräumen der Neonazi-Gruppierung „Neue Stärke Erfurt“. Die Angeklagten hatten die Betroffenen getreten, geschlagen und rassistisch beleidigt. Zwei der drei Opfer waren dabei schwer verletzt worden – einer so schwer, dass er dass er zeitweise in Lebensgefahr schwebte. Opferberatung fordert sofortigen Haftantritt Zum Urteil am Montag erklärte Theresa Lauß von der Thüringer Opferberatung ezra: “Trotz der Anerkennung eines extrem rechten Tatmotivs und den verhangenen Haft- und Bewährungsstrafen bleibt mit den drei Freisprüchen das Urteil hinter unseren Erwartungen zurück.“

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siehe auch: “Eindeutig fremdenfeindlich”: Richter sieht Rassismus als Tatmotiv im Erfurter Herrenberg-Prozess. Am Ende wird Richter Holger Pröbstel deutlich: „Das war eine äußerst brutale, von einer verurteilungswerten Gesinnung getragene Tat.“ Der erfahrene Kammervorsitzende spricht von einem „eindeutig erkennbaren rassistischen und fremdenfeindlichen Angriff“. Ex-NPD-Stadtrat erhält Bewährungsstrafe Die Worte wählt der Richter, bevor er das gerade gegen Florian R. (zwei Jahre, vier Monate Haft), Enrico B. (zwei Jahre Bewährungsstrafe), Marcel K. (vier Jahre und neun Monate Haft als Gesamtstrafe unter Einbeziehung weiterer Verurteilungen) und Justin S. (zwei Jahre, sechs Monate Haft) gesprochene Urteil ausführlich begründet. (…) Drei der vier Verurteilten aber müssen ins Gefängnis. Der vierte Verurteilte, Ex-NPD-Stadtrat Enrico B., bekommt eine Bewährungsstrafe – auch, weil seine Vorstrafen zwischenzeitlich solange her sind, dass sie nicht mehr im Bundeszentralregister stehen und er seit der Tat strafrechtlich nicht mehr in Erscheinung getreten ist. B. wird von der Kammer als Täter„der zuerst zugelangt hat“, also als Auslöser, angesehen. Die Ermittlungen in dem Fall zogen sich über Monate. Gerade zu Beginn standen auch die Opfer im Fokus. Informationen aus Polizeikreisen, wonach die Opfer bereits strafrechtlich wegen Drogendelikten in Erscheinung getreten seien, haben sich nie bestätigt. Darüber hinaus gibt es nach drei Jahren keine Anhaltspunkte dafür, dass die Auseinandersetzung von den Opfern ausgegangen sein könnte. Die Staatsanwaltschaft Erfurt war zwischenzeitlich diesem Verdacht nachgegangen. Im Prozess hatten die Verteidiger immer wieder versucht, die Opfer als mutmaßliche Schläger darzustellen. Richter Pröbstel stellt klar: „Die Kammer geht davon aus, dass keiner der drei Geschädigten einen Angriff begangen hat“.