Mit seinen antisemitischen, rassistischen Posts verstieß der Polizeischüler gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Das Freiburger Verwaltungsgericht spricht daher von “arglistiger Täuschung”. Ein Schüler der Landespolizeischule Villingen-Schwenningen (Schwarzwald-Baar-Kreis) muss sein komplettes Gehalt von mehr als einem Jahr an das Land Baden-Württemberg zurückzahlen. Das bestätigte das Verwaltungsgericht Freiburg. Der Polizeischüler habe bei seiner Ernennung ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung abgegeben. Sein Verhalten habe dem aber widersprochen, das Verwaltungsgericht spricht daher von “arglistiger Täuschung”. Der Grund: Bei dem angehenden Polizeimeister wurden Handys sichergestellt, auf denen kinder- und jugendpornographische Inhalte gefunden wurden. Der Mann war zudem Mitglied einer fremdenfeindlichen Chatgruppe und postete dort Hitler-Bilder und Nachrichten mit antisemitischen, homophoben, frauenverachtenden und rassistischen Inhalten. Die Landespolizeischule Villingen-Schwenningen stellte ihn daraufhin vom Dienst frei und verlangte sein Gehalt zurück.