Die bei einer Großrazzia gegen die Reichsbürgerszene inhaftierte Berliner Juristin Birgit Malsack-Winkemann darf vorerst nicht weiter als Richterin tätig sein. Außerdem muss sie auf die Hälfte ihrer monatlichen Bezüge verzichten. Die im Zuge einer Razzia in der Reichsbürgerszene verhaftete Juristin und frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann darf vorerst nicht weiter als Richterin tätig sein. In einem Eilverfahren hat das Richterdienstgericht des Landes Berlin Malsack-Winkemann vorläufig des Dienstes enthoben und die Einbehaltung der Hälfte ihrer monatlichen Bezüge angeordnet. Das Gericht folgte damit einem entsprechenden Antrag der Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung (Beschl. v. 15.03.2023, Az. DG 1/23). Malsack-Winkemann steht seit 1996 im Dienst des Landes Berlin und saß von 2017 bis 2021 als Abgeordnete für die AfD im Deutschen Bundestag. Im März 2022 kehrte sie als Richterin an das Landgericht (LG) Berlin zurück. Im Dezember 2022 wurde die Richterin dann bei einer bundesweiten Razzia gegen die Reichsbürgerszene verhaftet. Der Generalbundesanwalt wirft ihr vor, einer terroristischen Gruppe angehört zu haben. Die Gruppe habe die staatliche Ordnung in Deutschland stürzen und durch eine eigene ersetzen wollen – Malsack-Winkemann sei dabei als Justizministerin in einer neuen Regierung vorgesehen gewesen. Die Richterin sitzt seit der Festnahme in Untersuchungshaft. Gegen Malsack-Winkemann laufen aktuell mehrere Verfahren. Bereits im Juni 2022 strengte Berlins Justizsenatorin Lena Kreck (Die Linke) ein Verfahren gegen die Ex-AfD-Abgeordnete an, bei dem es um die vorzeitige Versetzung in den Ruhestand ging. Das Richterdienstgericht hatte den Antrag der Justizsenatorin im Oktober abgelehnt, Malsack-Winkemann durfte an das Landgericht zurückkehren. Die Justizsenatorin legte dagegen Berufung ein, das Verfahren ist noch nicht rechtskräftig entschieden. Die Bezüge der Richterin wären von dem Verfahren jedoch nicht betroffen. Disziplinarverfahren endet wohl mit Entfernung aus dem Richteramt Neben dem Verfahren über die vorzeitige Versetzung in den Ruhestand läuft gegen sie am LG Berlin ein Disziplinarverfahren, das noch nicht abschlossen ist. Soll nach Abschluss des Verfahrens auf Entfernung aus dem Beamtenverhältnis oder auf Aberkennung des Ruhegehalts erkannt werden, ist gemäß § 34 Disziplinargesetz Berlin (DiszG) eine Disziplinarklage zu erheben, über die das Richterdienstgericht am Verwaltungsgericht (VG) Berlin entscheidet.
Schwert-Angriff hat offenbar rechtsradikalen Hintergrund – Todesopfer ist 17‑jähriges Mädchen
Schweden trauert um eine 17-Jährige, die bei einem Angriff mit einem Schwert an einer Schule starb. Der mutmaßliche Täter soll sich für Amokläufer und Massenmörder begeistert haben – ein Vorbild könnte die Tat auch haben. as Read more