Das 1. Polizeirevier in Frankfurts Innenstadt – Beamte des Reviers haben in einer Chatgruppe rechtsextreme Inhalte ausgetauscht. Frankfurter Polizeibeamte sollen in einer Chatgruppe rechtsextreme und rassistische Inhalte ausgetauscht haben. Das Frankfurter Landgericht hält das in diesem Fall nicht für strafbar. Das Frankfurter Landgericht hat die Anklage im Verfahren um rechtsextreme Chatgruppen gegen Polizeibeamte eines Frankfurter Reviers nicht zugelassen. Die Begründung: Die Chatgruppe sei geschlossen gewesen, Teile der Inhalte von der Kunstfreiheit gedeckt. Konkret geht es um fünf Polizeibeamte aus dem 1. Polizeirevier in Frankfurt – darunter ein Dienstgruppenleiter – sowie die Lebensgefährtin eines der Beamten. In der Chatgruppe “Itiotentreff” sollen sie zwischen 2014 und 2018 rechtsextreme, rassistische und antisemitische Inhalte ausgetauscht haben, darunter Hakenkreuze, Hitlerbilder und Beleidigungen gegen Juden, Muslime, Homosexuelle. Ein Bild zeigt zwei riesige schwarze Bluthunde, denen Sabber aus den Lefzen tropft. Darunter steht: “Wir fressen nur Mett! Achmett, Mohamett, Mehmett.” Die Staatsanwaltschaft hatte mehr als 100 solcher Inhalte gezählt und im April 2022 Anklage erhoben. (…) Die Staatsanwaltschaft hat gegen den Beschluss des Gerichts Beschwerde beim Oberlandesgericht eingelegt. Das Oberlandesgericht kann den Beschluss entweder bestätigen oder die Anklage doch noch zulassen und das Hauptverfahren eröffnen. Auch aus dem Hessischen Landtag kamen schnell erste Reaktionen. Die Linke nannte die Argumentation des Gerichts “kurios”, die Begründung durch die Kunstfreiheit “völlig inakzeptabel”. “Der Rechtsstaat darf keinen Zweifel daran lassen, dass es keinen Ermessensspielraum gibt, wenn der gesellschaftliche Zusammenhalt angegriffen wird.” Aufgefallen war die Chatgruppe erst im Sommer 2018, nachdem Polizisten des 1. Polizeireviers in Frankfurt private Daten der Anwältin Seda Başay-Yıldız illegal auf ihrem Dienstcomputer abgerufen hatten. Ein paar Stunden später wurden Başay-Yıldız und ihre Tochter auf einem Fax mit dem Tod bedroht, unter dem Kürzel “NSU 2.0”.

via sz: Anklage gegen Polizisten aus rechter Chatgruppe nicht zugelassen

siehe auch: Frankfurter Landgericht Rechtsextreme Chatgruppe: Landgericht lässt Anklage gegen Polizisten nicht zu. Polizisten eines Frankfurter Reviers sollen rassistische und antisemitische Inhalte in einer Chatgruppe ausgetauscht haben. Das Landgericht hält das nicht für strafbar. Teile der Inhalte fielen unter Satire. (…) Die Staatsanwaltschaft sagt dagegen, in der 2014 gegründeten WhatsApp-Gruppe mit dem Chatnamen “Itiotentreff” seien 102 rechtsextremistische, rassistische, antisemitische und menschenverachtende Fotos und Videos verbreitet worden. Darauf würden vor allem Menschen mit Einschränkungen oder Migrationshintergrund, Homosexuelle, Juden und Muslime beleidigt, verleumdet und verächtlich gemacht. Die Staatsanwaltschaft hatte im April 2022 Anklage erhoben. Die Gruppe soll nach hr-Informationen unter anderem voller Hitler-Darstellungen, Hakenkreuzen und weiteren nationalsozialistischen Symbolen sowie Verharmlosungen des Holocausts gewesen sein. Staatsanwaltschaft hat Beschwerde eingelegt Gegen den Nichteröffnungs-Beschluss hat die Staatsanwaltschaft Beschwerde beim Oberlandesgericht eingelegt. Das Oberlandesgericht kann nun entweder den Beschluss des Landgerichts bestätigen oder die Hauptverhandlung eröffnen – sprich, die Anklage zulassen. Dann müsste genau die Kammer, die sie nicht zugelassen hat, darüber in einem Prozess verhandeln. “Das ist am Ende eine Entscheidung der unabhängigen Justiz”, sagte der hessische Innenminister Peter Beuth (CDU) über die Nichtzulassung der Anklage. Die Inhalte, die in der Chatgruppe geteilt worden sind, seien “völlig inakzeptabel” und hätten “keinen Boden auf der hessischen Polizei”, betonte der Minister. “Die sind mit den Werten der hessischen Polizei an keinem Punkt vereinbar.” Beschäftigte der Polizei, die Bilder aus der Chatgruppe zu Schulungszwecken gesehen hätten, seien erschüttert gewesen von dem, was die Kollegen dort geteilt hätten, sagte Beuth. “Das ist mit den Werten der hessischen Polizei nicht übereinzubringen.” Er verwies auf Bemühungen des Landes Hessen, auf Bundesebene Gesetze zu verschärfen. Demnach sollen volksverhetzende Aussagen von Beamten im Gesetz schärfer beurteilt werden können. Dies sei bislang nicht umgesetzt, der Ball liege bei der Bundesinnenministerin, sagte Beuth; Frankfurter #Landgericht – Rechtsextreme #Chatgruppe: Landgericht lässt Anklage gegen #Polizisten nicht zu – #staatsversagen #polizeiproblem. Polizisten eines Frankfurter Reviers sollen rassistische und antisemitische Inhalte in einer rechtsextremen Chatgruppe ausgetauscht haben. Das Frankfurter Landgericht hält das nicht für strafbar. Es argumentiert: Teile der Inhalte fielen unter Satire und seien von der Kunstfreiheit gedeckt. Die fünf Polizisten des 1. Frankfurter Reviers und eine weitere Frau sollen in einer WhatsApp-Gruppe menschenverachtende Inhalte ausgetauscht haben. Vor Gericht müssen sie deshalb aber vermutlich nicht. Das Landgericht Frankfurt ließ die Anklage gegen die sechs mutmaßlichen Mitglieder einer rechtsextremen Chatgruppe nicht zu