Am Amtsgericht Weinheim ist am Montagabend das Urteil gegen eine Ärztin gefallen. Wegen rechtswidrig ausgestellter Masken-Atteste erhielt sie eine mehrjährige Haftstrafe. In einem der größten Prozesse wegen falscher Masken-Atteste hat das Gericht die Weinheimer Ärztin zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt und ordnete an, rund 28.000 Euro einzuziehen. Zudem erhielt die Medizinerin ein dreijähriges Berufsverbot. Sie nahm das Urteil regungslos an. Die Bürokraft der Ärztin muss eine Geldstrafe in Höhe von 2.700 Euro zahlen. Bei den 28.000 Euro handelt es sich nach Angaben der Richterin um die Summe, die die Ärztin für das Erstellen der Atteste von den Empfängerinnen und Empfängern eingenommen hat. Bundesweit hätten Menschen entsprechende Atteste bestellt und bekommen – ohne dass die Ärztin sie untersucht hätte oder auch nur Kenntnisse über etwaige Vorerkrankungen gehabt hätte. Es seien auch keine Patientenakten angelegt worden. “Der Vorgang erinnert eher an einen Verkauf von Attesten als an eine medizinische Maßnahme”, hieß es in der Mitteilung. Die Verteidigung der Ärztin kündigte an, in Revision gehen zu wollen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Im Fall der Angestellten ging das Gericht davon aus, dass die Frau “von ihrer Vorgesetzten zu den Taten angewiesen worden ist und mutmaßlich ihrer Rechtspflicht nur hätte nachkommen können, wenn sie ihre Anstellung aufgegeben hätte”. Daher befand es eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 30 Euro als ausreichend und sah von einer Freiheitsstrafe auf Bewährung ab.
via swr: URTEIL AM AMTSGERICHT Corona-Masken-Atteste: Haftstrafe und Berufsverbot für Weinheimer Ärztin
siehe auch: Corona-Maskenpflicht : Ärztin wegen Ausstellung falscher Atteste verurteilt Geldstrafe und Berufsverbot: Weil eine Ärztin wohl über viertausend falsche Atteste zur Befreiung von der Corona-Maskenpflicht ausgab, hat ein Gericht sie verurteilt. Eine Ärztin aus Baden-Württemberg soll während der Corona-Pandemie unrechtmäßig 4.247 Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht ausgestellt haben. Dafür hat ein Gericht die Frau nun zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Zudem verhängten die Richter nach Angaben der Direktorin des Amtsgerichts Weinheim bei Mannheim ein vorläufiges Berufsverbot und ordneten an, dass rund 28.000 Euro eingezogen werden. Diesen Betrag soll die Ärztin für das Erstellen der Atteste von den Empfängern eingenommen haben.
Von <a href=”//commons.wikimedia.org/wiki/User:JoePhin” title=”User:JoePhin”>JoePhin</a> – <span class=”int-own-work” lang=”de”>Eigenes Werk</span>, CC BY-SA 4.0, Link