Der AfD-Kreisvorsitzende Paul Traxl hatte wegen eines Platzverweises bei einem Polizeieinsatz in Gremheim geklagt. Dort trafen sich wohl Zugehörige der rechten Szene. Es war der 13. Juli 2024, als in der Gaststätte „Zur Rose“ in Gremheim etwa 50 Personen zusammenkamen. Laut Polizei waren die Anwesenden in Teilen der rechten Szene zuzuordnen. Die Beamten rückten an, kontrollierten die Personalien und sprachen mehrere Platzverweise aus. Dabei stellten sie eine geringe Menge an Betäubungsmitteln und ein Einhandmesser sicher. Unter den Kontrollierten befand sich auch Paul Traxl, Kreisvorsitzender und Kreisrat der AfD im Landkreis Aichach-Friedberg. Auch er erhielt an diesem Abend einen Platzverweis. Weil er sich seiner allgemeinen Handlungsfreiheit beraubt sah, zog er vor das Verwaltungsgericht Augsburg. Vor Gericht entbrannte eine Debatte über den Begriff der drohenden Gefahr gemäß Artikel 11a des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (PAG). Genügt bereits die Mitgliedschaft in einer vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuften Gruppe wie der Jungen Alternative (heute Generation Deutschland), um einen solchen Einsatz zu rechtfertigen? Die gesetzliche Grundlage des PAG ist umstritten und wird derzeit vom Karlsruher Verfassungsgericht behandelt. Vor dem Verwaltungsgericht ging es aber nur um dessen Ausführung (…) Besonders brisant wurde die Verhandlung bei der Frage, warum die Polizei an jenem Juli-Abend überhaupt mit einem ganzen Einsatzzug ausgerückt war. Bei dem Einsatz in Gremheim kam die Polizei, wie sie mitteilt, nach einer Gefahrenprognose zu dem Ergebnis, dass von der Veranstaltung eine drohende Gefahr ausging. Diese Einschätzung beruhte demnach vor allem auf behördlichen Hinweisen auf eine mögliche Teilnahme von Personen aus der rechtsextremistischen Szene sowie auf Erkenntnissen zum Veranstaltungsort, zur überregionalen Anreise und zur „konspirativen Organisation“. Zu dem Treffen wurde vorher nicht offiziell eingeladen, stattdessen sollte die Versammlung wohl geheim bleiben. Informationen wurden nur über Mundpropaganda verbreitet. Die Beamten beriefen sich auf eine interne Quelle, die auf die Veranstaltung hingewiesen habe. Um wen es sich dabei handelte und welche Personen oder Vereinigungen aus der rechten Szene noch vor Ort waren, ließ die Polizei unbeantwortet. Die Erkenntnisse seien nicht öffentlich verwertbar. Das Gericht machte daraufhin öffentlich, dass es sich bei der Quelle um den Verfassungsschutz handelte. Dieser ging wohl auch davon aus, dass zu dem Treffen neben Mitgliedern der JA auch ein Mitglied der vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestuften Identitären Bewegung kommen würde. Juristische Niederlage für AfD-Politiker Traxl Am Ende konnte Kläger Paul Traxl, der am Verhandlungstag aus gesundheitlichen Gründen nicht persönlich im Gericht erschien, keinen juristischen Sieg erringen. Das Gericht wies die Klage als unzulässig ab. Der Eingriff in die freie Entfaltung der Persönlichkeit nach Artikel 2 des Grundgesetzes sei demnach nicht schwerwiegend genug gewesen. Zudem galt der verhängte Platzverweis ohnehin nur bis 24 Uhr des betroffenen Abends. Der Antrag auf Aufhebung war damit schon am Folgetag nichtig. Das Gericht stellte ein „fehlendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse“ fest, weshalb auch kein Anspruch auf Schadensersatz bestehe. Mit der abgewiesenen Klage scheiterte Traxl auch mit dem Versuch, den entsprechenden Vermerk bei der Polizei löschen zu lassen. Er muss nun die Gerichtskosten in Höhe des Streitwerts von 5000 Euro tragen.

via augsburger allgemeine: Nach Polizeieinsatz bei AfD-Veranstaltung: Parteifunktionär scheitert mit Klage


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