Ein mutmaßlicher “Reichsbürger” aus Boxberg will einen SEK-Einsatz mit Beschlagnahmung von Tieren nicht auf sich sitzen lassen. Das Amt widerspricht seinen Vorwürfen. Das Veterinäramt des Main-Tauber-Kreises hat Vorwürfen eines mutmaßlichen “Reichsbürgers” aus Boxberg (Main-Tauber-Kreis) widersprochen. Zuvor hatte sich die Familie auf sozialen Medien lautstark über einen SEK-Einsatz beschwert. Bei einem Einsatz Anfang November wurden 84 Tiere der Familie durch das Veterinäramt beschlagnahmt. Mit anwesend war das Spezialeinsatzkommando (SEK). Die Polizei begründete das mit den Erfahrungen, die man bei dem ersten Einsatz im Frühjahr gemacht habe. Am 23. Dezember hatte sich die Familie über den Facebook-Account einer Nachbarin zu Wort gemeldet: Sie wirft dem Veterinäramt des Main-Tauber-Kreises “Behördenwillkür” vor. Es habe bei einem Einsatz Anfang November, bei dem auch das SEK anwesend war, die Rinder, Schafe, Hühner, Enten und Pfauen illegal konfisziert. Die Familie sagt, den Tieren sei es gut gegangen, sie seien “top gepflegt und bei bester Gesundheit”. Nun würden sie geschlachtet werden. Die ebenfalls beschlagnahmten Hunde, eine Rasse aus Südafrika, hätten kein Winterfell und säßen seit sechs Wochen im Außenzwinger eines Tierheims. Außerdem seien zwei hochtragende Kühe abtransportiert worden, obwohl das per Gesetz verboten sei. Der Aufruf, dass möglichst viele Menschen sich beim Landratsamt wegen des Vorgehens beschweren sollen, endet mit den Worten “Gott mit uns” – dem Wahlspruch des preußischen Königshauses und späteren Deutschen Kaisers. Das Landratsamt widerspricht den Vorwürfen, es habe die Tiere illegal konfisziert: Eine Sprecherin erklärte dem SWR, die Behörde habe im Sinne des Tierschutzes gehandelt und eine “tierschutzrechtliche Anordnung” vollstreckt. Die Tiere seien in geeignete Unterbringungsmöglichkeiten verbracht worden, in denen sie den Anforderungen des Tierschutzgesetzes entsprechend gehalten werden können. Falls erforderlich, komme den Tieren auch ausreichende tierärztliche Betreuung und Behandlung zuteil.