Twitter muss künftig dafür sorgen, dass illegale Inhalte gelöscht werden und es auch bleiben. Zudem sollen kerngleiche Aussagen ebenfalls verschwinden. Gegen dieses Urteil des Landgerichts Frankfurt geht der Kurznachrichtendienst in Berufung. Am 14. Dezember hatte das Landgericht Frankfurt in einem Musterverfahren ein Urteil gegen Twitter gefällt. Der Kurznachrichtendienst wurde aufgefordert, illegale und herabwürdigende Inhalte zu löschen und dafür zu sorgen, dass diese auch nicht wieder auftauchen. Zudem sollte Twitter zukünftig auch “kerngleiche Äußerungen” entfernen. Bei schuldhafter Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro je Fall. Außerdem könnte gegen Manager Ordnungshaft angeordnet werden. Doch das Medienunternehmen des Milliardärs Elon Musk sieht das nicht ein und geht in Berufung. Der Würzburger IT-Anwalt Chan-jo Jun zeigt sich davon nicht überrascht. “Twitter wird das Verfahren vermutlich durch alle Instanzen ziehen. Darauf sind wir aber vorbereitet”, erklärte Jun gegenüber BR24. “Das Verfahren kann (…) durchaus noch drei bis fünf Jahre dauern.” Jun hatte den baden-württembergischen Beauftragten gegen Antisemitismus, Michael Blume, im Verfahren gegen Twitter vertreten. In Tweets war behauptet worden, Blume hätte eine Affäre oder pädophile Neigungen. Ein anderer Twitter-Nutzer hatte ihm unter anderem Antisemitismus unterstellt. Blume beantragte vor Gericht eine einstweilige Verfügung zur Löschung dieser und sinnesgleicher Tweets.
via br: Löschung von illegalen Inhalten: Twitter geht in Berufung