Ein deutscher Rechtsanwalt fordert Twitter heraus. Schon am Donnerstag könnte ein Gericht beschließen, dass der Betrieb des Netzwerks nicht gesetzeskonform erfolgt. Was wären die Folgen, wenn „Anwalt Jun“ erfolgreich ist? Der Würzburger IT- und Medienrechtsanwalt Chan-jo Jun ist im Internet kein Unbekannter. Er vertrat erst kürzlich erfolgreich die Grünen-Politikerin Renate Künast im Rechtsstreit gegen Facebook, indem es um Beleidigungen gegen die Politikerin ging. Und er tut dies in ähnlicher Mission jetzt auch gegen Twitter – wegen Hassrede, Beschimpfungen und Fake News, die das Netzwerk seiner Auffassung nach nicht in adäquater Weise unterbinde. Doch der Prozess gegen Twitter könnte eine deutlich größere Tragweite haben und für mehr Aufsehen sorgen, wenn das Landgericht Frankfurt sich der Rechtsauffassung des IT-Anwalts folgt. Der Vorwurf lautet, das Netzwerk habe wiederholt illegale Inhalte nicht nur freigeschaltet, sondern auch im Netz belassen und sich geweigert, diese trotz Notwendigkeit zu löschen. Auch wenn das alles nichts Neues ist und sich auch schon auf Sachverhalte vor der Übernahme durch den Milliardär Elon Musk bezieht, hat der Medienanwalt jetzt einen Eilantrag auf einstweilige Verfügung gestellt, der schon am kommenden Donnerstag vor dem Landgericht Frankfurt zur Verhandlung kommen soll. Die Argumentation dabei: Twitter müsse dafür Sorge tragen, dass die Inhalte nicht nur gelöscht werden, sondern auch weiterhin nicht mehr dort auftauchen. Und das könnte für Twitter schwierig werden, da dies einen Eingriff in die Programmierung und den Twitter-Algorithmus erfordern würde. „Das Ergebnis könnte dazu führen, dass durch eine gerichtliche Anordnung Twitter seinen Betrieb einstellen müsste“, erklärt der Medienanwalt in einem Video. Dies sei, auch wenn er es selbst für unwahrscheinlich hält, nach seinen Worten nicht ausgeschlossen. Zu tun haben könnte das mit den aktuellen Entwicklungen bei Twitter – den Entlassungen, der chronischen personellen Unterbesetzung in vielen Bereichen. Verklagt wird hier der internationale Betreiber Twitter International, der auch für den deutschen Betrieb zuständig ist, doch das Unternehmen an sich dürfte in der aktuellen Lage kaum in der Lage sein, all das sicherzustellen. (…) Doch so weit ist es noch nicht. Der umtriebige Anwalt muss nämlich zunächst dem Richter plausibel erklären, dass Twitter nicht nur die besagten Inhalte löschen muss, sondern auch dafür Sorge zu tragen hat, dass diese – erkennbar etwa auch an Bildern, URL und spezifischen Texten – aus dem Netzwerk bleiben. Also nicht nur „Take-down“, sondern auch „Stay-down“. Nur wenn er damit erfolgreich ist, geht es darum, dass gegen Twitter Ordnungsgelder verhängt werden könnten, wenn eine Zuwiderhandlung erfolgt. Wie hoch ein solches Ordnungsgeld sein müsste, damit es Twitter überhaupt interessiert, ist dabei ebenfalls noch eine Frage. Übrigens würde sich eine Ordnungshaft auch nicht auf Elon Musk beziehen, da dieser möglicherweise nicht Entscheider besagter Twitter International ist.

via t3n: Muss Twitter am Donnerstag den Betrieb einstellen? Ein Anwalt will das erreichen