(…) „AKTIVIST-MANN“ WEGEN VOLKSVERHETZUNG VERURTEILT Matthäus Westfal ist besser bekannt als „Aktivist Mann“, er betreibt YouTube- und Telegramkanäle und führt regelmäßig Interviews mit szenebekannten „Größen“. Als Szenen lassen sich dort die rechtsextreme, als auch die Querdenkerszene identifizieren. Das Recherchekollektiv Ostwestfalen hat sich mit ihm ebenfalls schon eingehend befasst, ebenso wie Anonleaks. Westfal selbst fällt immer wieder mit rechtsextremen, transfeindlichen und homophoben Äußerungen auf und musste sich dafür schon mehrfach vor Gericht verantworten. (…) Diesmal ging es um die Berufung des oben verlinkten Prozesses. Verhandelt wurde nun nicht mehr vor dem Amtsgericht in Rahden, sondern am Landgericht Bielefeld – eben die nächst höhere Instanz. Wir können es kurz machen: das Landgericht Bielefeld hat die Verurteilung wegen Volksverhetzung Mitte September bestätigt, jedoch die Tagessätze von 70 auf 50 Sätze zu je 60€ reduziert. Zwar versuchte sein Verteidiger den Tatvorwurf der „Volksverhetzung“ (§130 StGB) auf „Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“ (§ 86 StGB) runterzuhandeln, doch es blieb bei § 130 StGB – Volksverhetzung. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig, wie der Sprecher des Bielefelder Landgerichts, Guiskard Eisenberg, mitteilen ließ. Aktivist Mann Matthäus Westfal darf nun endgültig als Volksverhetzer bezeichnet werden.
via volksverpetzer: QUERDENKER-VERURTEILUNGEN DER WOCHE (44): „AKTIVIST-MANN“ GANZ OFFIZIELL VOLKSVERHETZER