Jan Böhmermann: Der Moderator hat einen geheimen Bericht des hessischen Verfassungsschutzes zum NSU veröffentlicht. (Quelle: Christophe Gateau/dpa) Jetzt reagiert der hessische Verfassungsschutz: Das Amt hat eine Klage nach der Veröffentlichung eines geheimen NSU-Berichtes eingereicht. Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Hessen hat nach der Veröffentlichung von geheimen NSU-Berichten Strafanzeige gestellt. Die Strafanzeige sei wegen der unrechtmäßigen Weitergabe von als Verschlusssachen eingestuften Dokumenten gegen Unbekannt gestellt worden, teilte die Behörde am Montag in Wiesbaden mit. Das hessische Landeskriminalamt befasse sich nun mit den Ermittlungen. Die Plattform “Frag den Staat” und das “ZDF Magazin Royale” von Jan Böhmermann hatten die Dokumente veröffentlicht und ins Internet gestellt. Die Strafanzeige des LfV richtet sich nur gegen die unrechtmäßigen Weitergabe der Dokumente und nicht gegen die Veröffentlichung. (…) Die Frankfurter Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz sprach im Zusammenhang mit den NSU-Unterlagen dagegen von einem “Komplettversagen” des hessischen Verfassungsschutzes. “Man ist Hinweisen nicht nachgegangen, man hat nichts getan”, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur. Für sie sei es ein Schock gewesen zu sehen, dass es entgegen der öffentlichen Behauptungen dabei nicht etwa um Quellenschutz gegangen sei. In einer Vielzahl der gesammelten Informationen sei es um Waffen- sowie Sprengstofferwerb und -besitz von Rechtsextremisten gegangen. Daraufhin habe es aber offenbar keine weiteren Ermittlungen gegeben.

via t-online: Nach Böhmermann-Sendung Verfassungsschutz stellt Strafanzeige wegen NSU-Bericht

siehe auch: NSU-AKTEN: ANWÄLTIN BASAY-YILDIZ WIRFT VERFASSUNGSSCHUTZ “KOMPLETTVERSAGEN” VOR. Die Frankfurter Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz (46) spricht im Zusammenhang mit den NSU-Akten des hessischen Verfassungsschutzes von einem “Komplettversagen” der Behörde. Die Frankfurter Anwältin Seda Basay-Yildiz (46) vertrat im Münchner NSU-Verfahren die Familie von Enver Şimşek, dem ersten Opfer des NSU.  “Man ist Hinweisen nicht nachgegangen, man hat nichts getan”, sagte sie am heutigen Montag der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Für sie sei es ein Schock gewesen zu sehen, dass es entgegen der öffentlichen Behauptungen dabei nicht etwa um Quellenschutz gegangen sei. In einer Vielzahl der gesammelten Informationen sei es um Waffen- sowie Sprengstofferwerb und -besitz von Rechtsextremisten gegangen. Daraufhin habe es aber offenbar keine weiteren Ermittlungen gegeben; Reaktion auf ZDF-Sendung Kanzler kritisiert Böhmermann für Veröffentlichung von NSU-Akten Jan Böhmermann und sein »Magazin Royale« haben die NSU-Akten des hessischen Verfassungsschutzes veröffentlicht, die noch Jahrzehnte geheim bleiben sollten. Olaf Scholz sagt: Dieses Vorgehen soll keine Schule machen. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat die Veröffentlichung der hessischen NSU-Akten kritisiert. Grundsätzlich gelte, dass Akten aus guten Gründen als geheim eingestuft werden könnten, erklärte am Montag ein Sprecher des Bundeskanzlers gegenüber dem ZDF. Es gebe Regeln für die »Entstufung von Akten«, also die Aufhebung der Geheimhaltung. Die Vorgehensweise von ZDF-Moderator Jan Böhmermann und der Transparenzinitiative »Frag den Staat« nannte Scholz einen Verstoß gegen diese Regeln, der nicht Schule machen sollte. »Grundsätzlich ist es so, dass diese Bundesregierung insgesamt sehr regelkonform arbeitet und alle Veröffentlichungen, die den Regeln nicht entsprechen, nicht begeistert zur Kenntnis nimmt«, hieß es weiter. Das »ZDF Magazin Royale« und »Frag den Staat« hatten am vergangenen Freitag die hessischen Akten zu den rechtsterroristischen NSU-Morden in Deutschland veröffentlicht. Das Landesamt für Verfassungsschutz Hessen hat nach der Veröffentlichung der Akten Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt wegen der unrechtmäßigen Weitergabe von als Verschlusssachen eingestuften Dokumenten.