Auf einer Corona-Kundgebung soll der AfD-Abgeordnete Petr Bystron möglicherweise den Hitlergruß gezeigt haben. Seit Monaten ermittelt die Staatsanwaltschaft München gegen den Bundestagsabgeordneten. Am Donnerstag hat der Bundestag Bystrons Immunität aufgehoben. Der reagierte am Freitag empört. Der Bundestag hat die Immunität des AfD-Abgeordneten Petr Bystron aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft München I ermittelt gegen Bystron wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Der AfD-Politiker reckte laut Staatsanwaltschaft während einer Corona-Kundgebung mit dem Motto „Gesund ohne Zwang“ „bewusst seinen rechten ausgestreckten Arm in Richtung der Teilnehmer der Kundgebung“. In einem auf Youtube veröffentlichten Video ist zu sehen, wie Bystron am Ende einer Rede gegen die Corona-Politik der Bundesregierung seinen rechten Arm hebt. Im gleichen Moment sagt Bystron: „Wir sind die wahren Freunde der Demokratie. Wir sind die AfD.“ Im Hintergrund ist Applaus und Jubel zu hören. Für die Staatsanwaltschaft München könnte es sich bei Bystrons Geste um einen verbotenen Hitlergruß handeln, so eine Sprecherin gegenüber dem Redaktions­Netzwerk Deutschland (RND).

via rnd: Ermittlungen wegen Hitlergruß Bundestag hebt Immunität von AfD-Abgeordnetem Bystron

siehe auch: Münchner AfD-Abgeordneter Bystron: Bundestag hebt Immunität auf Der Bundestag hat die Immunität des Münchner AfD-Abgeordneten Petr Bystron aufgehoben. Hintergrund sind Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München I wegen einer Armbewegung, die als Hitlergruß gewertet werden könnte. (…) Die Geste Bystrons hat auch zu einem zweiten Strafverfahren geführt, das gegen eine andere Person wegen der Veröffentlichung eines Videos geführt wird. Hier geht es darum, dass die entsprechende Szene auf dem Facebook-Video zu sehen war. Bystron selbst hat einen Ausschnitt, auf dem der mögliche Hitlergruß zu sehen sein soll, auf seiner Youtube-Seite veröffentlicht.

screenshot yt; Videokanal Bystron. Sichtung / Dokumentation: 09072022