Im Prozess um die Drohschreiben des “NSU 2.0” sind Beamte des 1. Frankfurter Polizeireviers als Zeugen vernommen worden. Im Dienst haben die Polizisten anscheinend ein recht merkwürdiges Verständnis von Datenschutz gepflegt. Und in Chats einen sehr eigenen Humor. Der eine oder andere Witz sei “dezent drüber” gewesen, muss Tim W. zugeben. Man habe in der Chatgruppe eben einen “ganz, ganz schwarzen Humor” gepflegt. Schließlich konnten er und seine Kolleginnen und Kollegen vom 1. Polizeirevier in Frankfurt damals davon ausgehen, dass alles unter ihnen bleibe. Auch antisemitische Anspielungen beispielsweise, oder Bildmontagen mit Hitler-Konterfei. Rassismus oder Antisemitismus aber will der 37-Jährige in seiner Zeit auf dem Revier nicht wahrgenommen haben, wie er am Donnerstag vor dem Frankfurter Landgericht sagte. Anwältin: Drohserie begann auf Polizeirevier Was der Zeuge Tim W. als schwarzen Humor beschreibt, findet Antonia von der Behrens alles andere als witzig. Die Anwältin vertritt im Prozess um die Drohschreiben-Serie des sogenannten “NSU 2.0” die als Nebenklägerin auftretende Frankfurter Juristin Seda Basay-Yildiz. Ihre Mandantin und ihre nächsten Verwandten waren eine der Hauptzielscheiben von Todesdrohungen und übelsten Beleidigungen. Von der Behrens ist überzeugt, dass die Serie in eben jenem 1. Frankfurter Polizeirevier ihren Anfang nahm. Deshalb ist ihr angesichts der Inhalte der Polizei-Chatgruppe nicht zum Lachen zumute. “Entweder es gibt so etwas wie ein mangelndes Bewusstsein für Rassismus bei der Polizei. Oder aber der Zeuge weiß genau was es ist, benennt es aber nicht.”
Zitate aus weiterer Chatgruppe Der eigentliche Angeklagte im “NSU 2.0”-Prozess ist an diesem Donnerstag kaum mehr als ein interessierter Zuschauer. Alexander M. wird zur Last gelegt, hinter der Serie von 116 Drohnachrichten zu stecken, die zwischen August 2018 und März 2021 verschiedene Personen des öffentlichen Lebens erreichten: Darunter Politikerinnen, Journalistinnen und Journalisten und Kabarettistinnen. M. bestreitet die Vorwürfe. Gekennzeichnet waren sie mit dem Kürzel “NSU 2.0” – in Anspielung auf die rechtsextreme Terrorgruppe “Nationalsozialistischer Untergrund”. Da die mutmaßlich von M. verfassten Nachrichten häufig nicht öffentlich abrufbare Daten der Adressaten und ihrer Verwandten enthielten, richteten sich die Ermittlungen relativ schnell auf Behördenkreise. Im Zuge der Nachforschungen wurde bekannt, dass etwa die Daten der Frankfurter Rechtsanwältin Basay-Yildiz an einem Polizeicomputer abgerufen wurden – in eben jenem 1. Polizeirevier, in dem im August 2018 auch die am Donnerstag geladenen Zeugen ihren Dienst taten. (…) Fest steht, dass am 2. August 2018 zwischen 14.09 Uhr und 14.15 Uhr eine umfangreiche Datenabfrage zu Basay-Yildiz im 1. Frankfurter Polizeirevier erfolgte. Wer sich im Revier derart für die Frankfurter Anwältin interessierte und warum, ist bis heute nicht geklärt. Und nach diesem Prozesstag darf bezweifelt werden, dass es jemals aufgeklärt wird. Denn in den Schilderungen des Arbeitsalltags auf dem Frankfurter Polizeirevier taucht beunruhigend oft das Wort “eigentlich” auf. Eigentlich verfügt jeder Polizist und jede Polizistin über ein eigenes Passwort für die Dienstcomputer, so dass theoretisch jede Datenabfrage einem konkreten Beamten zugeordnet werden kann. Allerdings sei 2018 der Anmeldevorgang so zeitaufwendig gewesen, dass die meisten Beamten sich einfach nicht abmeldeten. So lässt sich nicht genau sagen, wer wann welchen Computer benutzte. Überhaupt, erklärt Zeuge Tim W., hätten die Kolleginnen und Kollegen die Passwörter untereinander weitergegeben. Manchmal standen sie auf Zetteln neben den Computern. Eigentlich sollten auch telefonische Anfragen nach Daten in einer eigenen Excel-Tabelle dokumentiert werden. Wie gut diese tatsächlich gepflegt worden sei, kann indes nicht einmal der ehemalige Dienstgruppenleiter Michael F. genau sagen

via hessenschau: “NSU 2.0”-Prozess in Frankfurt – Rassistische Chats und mangelnder Datenschutz