Bundeswehr leitet keine Disziplinarmaßnahmen gegen ehemaligen »Leiter Social Media« nach Likes für rechte Inhalte ein. Die Anschuldigungen, die nach einem Bericht des NDR-Recherchemagazins »Panorama« im Juli 2020 gegen den Stabsoffizier und Social-Media-Experten Marcel B. im Raum standen, waren immens. Digitale Spuren seiner Aktivitäten führten teils in den Bereich der als rechtsextrem eingestuften »Identitären Bewegung« und zeigten teils Schnittmengen mit dem Verein »Uniter«, der vom ehemaligen Soldaten des Kommandos Spezialkräfte KSK André S., auch »Hannibal« genannt, gegründet wurde. Auftritte von Marcel B. vor der völkischen Burschenschaft Cimbria München und beim Studienzentrum Weikersheim waren ebenso thematisiert worden. Das Verteidigungsministerium versetzte B. umgehend in einen anderen Stadtteil Berlins, distanzierte sich von dem Referenten, der als »Leiter Social Media« aufgetreten war. In der vergangenen Woche vermeldete die »Zeit« die Entlastung von Marcel B., der längst in einem »Spiegel«-Interview eingeräumt hatte, durch sein Verhalten in sozialen Medien »kein gutes Vorbild für andere Soldaten« gewesen zu sein. Unter anderem gefielen B. auch Folterdarstellungen, die Waterboarding-Praktiken zeigen. (…) Auf den vorgeblich privaten, quasi ausnahmslos mit dienstlichen Inhalten bestückten Social-Media-Kanälen von B. geht es fragwürdig zu. Kürzlich hatte er den Klarnamen des Bundeswehrkritikers Patrick J. via Twitter weiterverbreitet. J. hatte viele rechtsradikale Verdachtsfälle an den Militärischen Abschirmdienst gemeldet und wird online dafür angefeindet. Durch die Verbreitung des Namens, setzt B. ihn einer großen Gefahr aus. Auf nd-Anfrage wollten weder der B. unterstützende Reservistenverband noch der Deutsche Bundeswehrverband, wo B. zweiter Vorsitzender ist, sein Verhalten kommentieren. Im Verteidigungsministerium (BMVg) ist die Verunsicherung groß. Ob die Befürwortung der Darstellung von Folterpraktiken mit den Anforderungen an Soldat*innen vereinbar sei, wollte ein BMVg-Sprecher nicht beantworten.
via nd: Kein Freispruch erster Klasse für Offizier Marcel B.
