Die Zahl antisemitischer Straftaten bewegt sich in Corona-Zeiten auf einem hohen Niveau. Vor allem sogenannte Querdenker und andere Gegner der Maßnahmen gegen die Pandemie vergleichen sich oft mit den Opfern des Naziregimes. Die Strafverfolgungsbehörden sehen sich gegen die perfiden Versuche von Impfgegnern, NS-Verbrechen zu relativieren, gewappnet. Jüngst stufte die Berliner Polizei das Zeigen von gelben »Judensternen« mit dem Wort »Ungeimpft« als grundsätzlich volksverhetzend ein und wies ihre Beamten an, dies als Straftat zu verfolgen. Viele Strafverfolgungsbehörden sehen in der Gleichsetzung von antisemitisch Verfolgten im »Dritten Reich« und Impfgegnern heute den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt. Dieser stellt nicht nur das Aufstacheln zum Hass gegen Bevölkerungsteile unter Strafe, sondern auch das Leugnen und Verharmlosen von NS-Verbrechen. (…) »Wer meint, die gegenwärtige Corona-Politik mit dem nationalsozialistischen Völkermord an Juden gleichzusetzen, der verharmlost den Holocaust auf perfide Art und Weise«, sagt Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza (CDU). Die Ministerin geht von einer grundsätzlichen Strafbarkeit des Symbols des »Judensterns« mit der Aufschrift »Ungeimpft« aus. So ermitteln in Niedersachsen die Strafverfolger gegen radikale »Querdenker«, die solche Zeichen öffentlich präsentieren. Die Staatsanwaltschaft Göttingen ließ Ende vergangenen Jahres unter anderem die Wohnung eines mutmaßlichen Händlers durchsuchen, der »Judensterne« mit dem Aufdruck »nicht geimpft« über das Internet vertrieben haben soll.

via jüdische allgemeine: Straftatbestand erfüllt – In immer mehr Bundesländern werden volksverhetzende Symbole wie »Judensterne« auf Corona-Demos geahndet