Markus Haintz wollte per Eilantrag durchsetzen, dass ihn die Berliner Polizei als Journalisten anerkennt und scheiterte damit vor Gericht. Die Berliner Polizei muss den Querdenken-Aktivisten Markus Haintz nicht als Journalisten anerkennen. Das Berliner Verwaltungsgericht lehnte einen entsprechenden Eilantrag des Ulmer Rechtsanwalts ab. Haintz, der in der Vergangenheit an mehreren Demonstrationen in Berlin teilnahm und von dort Videos live über seine Social Media-Kanäle streamte, war am 28. August von Polizisten nicht durch eine Absperrung ins Regierungsviertel gelassen worden. Seinen Presseausweis akzeptierten die Beamten nicht. Haintz wollte unter anderem gerichtlich feststellen lassen, dass „die Feststellung der Polizei Berlin, er sei kein Journalist“, rechtswidrig gewesen sei. Diesen und weitere ähnlich lautende Anträge wies die 27. Kammer des Verwaltungsgerichts bereits am Freitag als „sämtlich unzulässig“ zurück, wie am Montag bekannt gemacht wurde. Antrag scheiterte bereits an formalen Fehlern. Das Verwaltungsgericht setzte sich dabei inhaltlich gar nicht mit dem Antrag auseinander, da dieser bereits an formalen Fehlern scheiterte.
via morgenpost: QUERDENKER – Polizei muss Querdenker nicht als Journalisten anerkennen