Der ehemalige Polizist musste sich wegen Geheimnisverrats vor Gericht verantworten. Gegen das Urteil hat die Staatsanwaltschaft nun Rechtsmittel eingelegt. Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt hat Rechtsmittel im Verfahren gegen den AfD-Landtagsabgeordneten Richard Graupner eingelegt. Der Freispruch für den ehemaligen Polizeibeamten ist damit nicht rechtskräftig. Graupner musste sich vergangene Woche wegen des Vorwurfs der Verletzung von Dienstgeheimnissen vor Gericht verantworten. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft soll er als Leiter einer Abteilung bei der Polizei Schweinfurt, wo er bis 2018 tätig war, einem Bekannten Informationen aus dem internen Polizeisystem weitergegeben haben.
via sz: Freispruch für AfD-Mann Graupner nicht rechtskräftig