Im Verfahren um volksverhetzende Posts in sozialen Netzwerken haben sich ein Zeitsoldat der Bundeswehr und die von ihm beklagte Bundesrepublik Deutschland vor dem Verwaltungsgericht Gießen auf einen Vergleich geeinigt. Demnach nimmt der Mann seine Klage zurück, sodass seine Entlassung bestandskräftig wird, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Im Gegenzug erhält er eine bereits im Zuge eines Disziplinarverfahrens der Bundeswehr gezahlte Geldbuße zurück (Az.: 5 K 2969/19.GI). Der Zeitsoldat soll volksverhetzende und den Holocaust verharmlosende Bilder auf Facebook eingestellt haben, darunter auch ein Bild von Adolf Hitler

via welt: Verfahren um rechtsextreme Posts endet mit Vergleich