Verwaltungsgericht untersagt Verfassungsschutz vorerst Beobachtung der AfD

Das Verwaltungsgericht Köln untersagt dem Bundesamt für Verfassungsschutz vorerst, die AfD als Verdachtsfall einzustufen und zu beobachten. Das bestätigte ein Gerichtssprecher dem SPIEGEL. Es ist eine Schlappe für das Bundesamt für Verfassungsschutz: Die Behörde darf die gesamte AfD nicht als Rechtsextremismus-Verdachtsfall einstufen und beobachten – zumindest vorerst. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden, wie ein Sprecher auf SPIEGEL-Anfrage bestätigte. Die Entscheidung gilt bis zum Abschluss eines Eilverfahrens in der Frage. Hintergrund des aktuellen Beschlusses ist, dass die Einstufung der gesamten AfD als »Verdachtsfall« öffentlich geworden war, obwohl der Verfassungsschutz zugesagt hatte, bis auf Weiteres stillzuhalten. Die Beobachtung der Gesamtpartei war am Mittwoch durch Medienberichte bekannt geworden, auch der SPIEGEL hatte dies gemeldet.
Das Verwaltungsgericht gab einem erneuten Antrag der AfD auf Erlass einer Zwischenentscheidung, eines sogenannten Hängebeschlusses, statt. Eine Prüfung in der Sache selbst habe für diesen Beschluss keine Rolle gespielt, teilte das Gericht mit. »In unvertretbarer Weise in die verfassungsrechtlich gewährleistete Chancengleichheit politischer Parteien eingegriffen«
In einer Pressemitteilung des Gerichts heißt es, durch das Bekanntwerden der Einordnung als Verdachtsfall werde »in unvertretbarer Weise in die verfassungsrechtlich gewährleistete Chancengleichheit politischer Parteien eingegriffen«. Bis zu einer Entscheidung des Gerichts im Eilverfahren dürfe das Bundesamt die Partei daher nicht als »Verdachtsfall« einstufen oder behandeln. Durch das Bekanntwerden sei bereits jetzt »derart tief in die Chancengleichheit der Parteien eingegriffen worden«, dass eine drohende nachrichtendienstliche Überwachung für die Mitglieder der AfD derzeit nicht hinnehmbar sei.

via spiegel: Verwaltungsgericht untersagt Verfassungsschutz vorerst Beobachtung der AfD

siehe auch: Verwaltungsgericht: Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht beobachten. Die AfD wehrt sich gegen ihre Einstufung als rechtsextremer Verdachtsfall vor Gericht. Am Freitag erzielte sie einen Teilerfolg. (…) Das Gericht hat dem BfV vorübergehend untersagt, die AfD als Verdachtsfall einzustufen. Das Gericht stimmte am Freitag einem Antrag der Partei auf eine Zwischenregelung zu. Bis zur Entscheidung über den von der AfD gestellten Eilantrag dürfe der Verfassungsschutz die Partei nicht als Verdachtsfall einstufen oder behandeln und auch eine Einstufung oder Behandlung als Verdachtsfall nicht erneut bekanntgeben, teilte das Gericht mit. Gegen den Beschluss können die Beteiligten Beschwerde einlegen. (…) Der Hängebeschluss sei nötig, auch wenn die Einstufung als Verdachtsfall nun bekannt sei. Jede weitere Verlautbarung vertiefe den “Eingriff in die Chancengleichheit der politischen Parteien”. Die Richter betonten, dass es für den Erlass dieser Zwischenregelung allein auf die Folgenabwägung ankomme. Die Entscheidung sage nichts über das Ergebnis des Eilantrags aus. Wann über den Eilantrag entschieden werde, sei noch offen, hieß es. Der Verfassungsschutz hatte die Partei am Mittwoch intern zum rechtsextremen Verdachtsfall erklärt.