Die Messestadt rüstet sich für den Demo-Samstag: Die “Bewegung Leipzig” ruft zur Großdemo gegen die Corona-Maßnahmen auf den Augustusplatz. Bei einer ähnlichen Demo in Dresden verstießen Tausende gegen die Maskenpflicht, teilweise mit gefälschten Attesten. Das soll in Leipzig anders werden. (…) “Es muss Name und Anschrift des Patienten und Arztes enthalten”, sagt Knut Köhler (53), Sprecher der Sächsischen Landesärztekammer. “Auch ist es nur mit Stempel und Unterschrift gültig, auch ein Datum muss enthalten sein.” Außerdem hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden, dass eine pauschale Maskenbefreiung nicht ausreicht: Im Attest muss konkret stehen, weshalb diese notwendig ist.

via tag24: Anti-Corona-Demo in Leipzig: So will die Polizei Fake-Atteste entlarven

siehe dazu auch: OVG NRW zu Maskenpflicht an Schulen Aus­nahmen nur bei begrün­deter Gesund­heits­ge­fahr. Immer noch gilt in den Schulen in NRW eine Maskenpflicht. Wer sich davon per Attest befreien lassen will, der muss das schon sehr genau begründen. So sehen das die Richter am OVG. Zwei Schüler aus Bocholt hatten ärztliche Atteste vorgelegt, die sie von der Maskenpflicht befreien sollten. Die Schule lies diese aber nicht gelten, zu Recht wie nun das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) beschloss. Die Richter entschieden, dass nicht jedes Attest, sondern nur eine aussagekräftige ärztliche Bescheinigung von der Maskenpflicht befreien könne (Beschl. v. 24.09.2020 Az.13 B 1368/20). (…) Es besteht allerdings die Möglichkeit sich aus medizinischen Gründen von der Maskenpflicht befreien zu lassen, dann muss man diese Gründe der Schulleitung jedoch nachweisen. Dies hatten die zwei Schüler einer weiterführenden Schule mittels zweier jeweils für beide gleichlautenden Atteste versucht (…) Das OVG bestätigt die Entscheidung der Vorinstanzen nun und stellt fest, dass das notwendige ärztliche Attest gewissen Mindestanforderungen genügen muss. So müsse sich daraus nachvollziehbar ergeben welche konkreten gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf Grund der Maskenpflicht in der Schule zu erwarten seien und woraus dies resultierten. Grundsätzlich verlange der Zweck der Coronabetreuungsverordnung, dass für eine Befreiung eine physische oder psychische Erkrankung vorliege, die über die allgemeinen Beeinträchtigungen, die bei allen Schülern auftreten können hinausgeht

General protective mask.jpg
Von <a href=”//commons.wikimedia.org/wiki/User:Kasyap” title=”User:Kasyap”>Kasyap</a> – <span class=”int-own-work” lang=”de”>Eigenes Werk</span>, CC BY-SA 4.0, Link