Doch kein Freibrief für Nazi-Propaganda in Memmingen? – #schauhin #oldschoolrecords #rechtsrock

Ab Freitag muss ein neuer Richter am Landgericht Memmingen ein massiv fehlerhaftes Urteil korrigieren. Darum hat München den Freibrief für die massenhafte Verbreitung von Nazi-Propaganda durch Oldschool Records kassiert. »Ohne jegliche Systematik, Subsumtion und Prüfungsdarlegung wird eine Strafbarkeit wegen Volksverhetzung abgelehnt«. Mit solchen Worten kassierte das Oberlandesgericht in München den Memminger Freispruch, mit dem der Neonazi-Unternehmer Benjamin Einsiedler hätte davon kommen können. Was wir als »Freibrief für Nazi-Propaganda« bei Oldschool Records kritisierten, kanzelte der Münchner Strafsenat als lückenhaft, rechtsfehlerhaft und formfehlerhaft ab. Das Landgericht Memmingen legte Rechtsgrundlagen und sein Verständnis der strittigen Äußerungen grundsätzlich wohlwollend und im Sinne des angeklagten Neonaziunternehmers aus. Immer wieder lässt die Argumentation des Richters wenig Distanz zum eindeutig politisch gefärbten Vorbringen des Szeneverteidigers erkennen. Ab Freitag muss nach Weisung der Münchner Richter am Landgericht Memmingen deshalb eine andere Kammer unter Vorsitz eines anderen Richters erneut feststellen, ob der Vertrieb der Neonazi-Tonträger aus Bad Grönenbach den Straftatbestand der Volksverhetzung, der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und anderer Strafnormen erfüllt. Auch die Entscheidung, Einsiedler sei für ihm im Rahmen des Verfahrens entstandenen Unannhemlichkeiten zu entschädigen, kassierten die Münchner Richter. Bereits am 17. Dezember 2015 legte die Staatsanwaltschaft Memmingen die Anklage gegen Benjamin Einsiedler am Amtsgericht Memmingen vor. Die 88 Anklagepunkte fasste die Staatsanwaltschaft aus ursprünglich über 900 bereits 2014 bei einer Razzia von der Polizei erfassten Straftaten zusammen. Vorgeworfen wurde dem Betreiber von Oldschool Records der vorsätzliche Besitz einer verbotenen Waffe sowie das Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung, Gewaltdarstellung, Belohnung und Billigung von Straftaten. Außerdem habe er mit dem Vertrieb von Tonträgern gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen.

via allgäu rechtsaußen: Doch kein Freibrief für Nazi-Propaganda in Memmingen?

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