Ein Gericht hat entschieden: Die Bibliothek des Konservatismus ist zu Recht aus einem wichtigen Bibliotheksverbund geflogen. Das lag offenbar an ihren Mitarbeitenden. Das Landgericht Göttingen hat an diesem Freitag entschieden, dass die Kündigung der privaten Bibliothek des Konservativismus (BdK) durch den Gemeinsamen Bibliotheksverbund der norddeutschen Bundesländer (GBV) rechtens war. Die Titel der Bibliothek tauchen seit Ende 2025 nicht mehr im Katalog des GBV auf, wogegen die BdK geklagt hatte. Die Auflösung des Vertrags mit der neurechten Denkfabrik stellt jedoch laut Gerichtsurteil keine Einschränkung der Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit dar. Das hatte der Leiter der BdK dem GBV vorgeworfen. In mehr als 50 Artikeln bei Medien wie Tichys Einblick, Apollo News, Nius und Russia Today (RT) wurden dem GBV in den letzten Monaten »Cancel Culture« und »Zensur« gegen die Bibliothek des Konservatismus vorgeworfen. Die Wochenzeitung Junge Freiheit veröffentlichte ein Video zum Thema mit dem Titel »Digitale Bücherverbrennung«. Auch die AfD versuchte, den Rechtsstreit politisch zu instrumentalisieren. (…) Die Bibliothek des Konservatismus ist eine Denkfabrik, die in Charlottenburg, nahe dem Berliner Zoo, residiert. Sie hat einen großen Bestand konservativer und neurechter Autoren zusammengetragen, den sie über den Katalog des GBV zugänglich machen wollte. Die BdK ist eng mit der Wochenzeitung Junge Freiheit verbunden und gilt als zentraler Strategiestandort der Neuen Rechten. Die Trägerstiftung der Bibliothek wird seit 2007 von Dieter Stein geleitet. Er ist auch Gründer und Herausgeber der Jungen Freiheit. Die BdK durfte seit ihrer Eröffnung 2012 ungefähr 35.000 Bücher ihres Bestands auch über den staatlichen Verbundkatalog zur Ausleihe anbieten. Für die Katalogisierung und die Nutzung des Ausleihsystems hatte sie einen Dienstleistungsvertrag mit dem Gemeinsamen Bibliotheksverbund abgeschlossen und eine jährliche Gebühr bezahlt. Berufung? »Selbstverständich« Zum Jahresende 2025 hatte der GBV den Vertrag mit der BdK ohne Angabe von Gründen gekündigt. (…) Die ZEIT hat nun die Gründe dafür erfahren, dass der neurechten Bibliothek gekündigt wurde: Mitarbeiter der BdK haben seit März 2025 in dem Bücherkatalog 143 Löschungen und Datenmanipulationen vorgenommen – teilweise an Werken, die gar nicht aus ihrem eigenen Bestand stammen. Ein klarer Verstoß gegen die Regularien des Verbunds. Mal machten BdK-Bedienstete aus der Spiegel-Journalistin Lisa Duhm eine »Lisa Dumm«. Damit versuchten sie, Duhms Sachbuch Sie sind überall: Gegen Faschismus in deinem Feed zu diffamieren. Bei anderen Werken löschten die rechten Bibliothekare Schlagwörter, die Bücher waren damit schwerer auffindbar. Oder sie fügten stark wertende rechte Kampfbegriffe und Verschwörungserzählungen wie »Gender-Gaga«, »Verdummung«, »Klimaschwindel« oder »Bevölkerungsaustausch« als Schlagworte hinzu. Bei bisher neutralen Einträgen ergänzten BdK-Mitarbeitende zudem politische Kommentare, wie beispielsweise bei einem Aufsatz des Correctiv-Chefredakteurs Justus von Daniels über die Nachwirkungen seiner Recherche zum »rechten Geheimtreffen in Potsdam« in den Frankfurter Heften. Den Zeitschriftenbeitrag ergänzten sie mit den Schlagworten »Verschwörungstheorie«, »Falschmeldung«, »Propaganda« oder »Zeitungsente« und einer Verlinkung zum Thema auf den rechten Blog Tichys Einblick. Ein Bildband der renommierten Fotografin Regina Schmeken über die Tatorte des NSU-Terrors wurde in der Inhaltsangabe mit Zweifeln an den rechtsextremen Tätern kommentiert. Auch den Katalogstandard »Autor:in« änderten BdK-Mitarbeiter bei einigen Einträgen zu »Autor«. Mit diesem Vandalismus hätten sie Verknüpfungen zerstört und für eine insgesamt schlechtere Datenqualität der gesamten Bibliotheksdatenbank gesorgt, heißt es aus verschiedenen Bibliotheken des GBV-Verbunds. Die politische Motivation hinter den Veränderungen lässt sich auch am Umgang mit einem Titel erkennen, der sich wissenschaftlich kritisch mit der BdK selbst auseinandersetzt: Wenn Rechte reden. Die Bibliothek des Konservatismus als (extrem) rechter Thinktank von Lilian Hümmler. Mitarbeiter der BdK änderten die Inhaltsangabe des Verlags und ergänzten zum Beispiel »Text in ideologischem Neudeutsch«.
Tag der Befreiung – Mindestens 1200 Demonstranten stellen sich gegen rechten Aufmarsch in Demmin
Teilnehmer des rechtsextremen sogenannten Trauermarschs in Demmin sind deutlich in der Unterzahl geblieben. Mindestens viermal so viele Menschen versammelten sich zum Gegenprotest. Das zweite Jahr in Folge war der Gegenprotest deutlich größer als der sogenannte Trauermarsch: Bei ihrem alljährlichen Aufmarsch in Demmin (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) sind Rechtsextreme deutlich in der Unterzahl geblieben. Die Polizei schätzte die Zahl der Teilnehmer und Teilnehmerinnen des Aufzugs der rechtsextremen Partei »Die Heimat« (vormals NPD) am Abend auf etwa 300. Die Teilnehmerzahl einer Gegendemonstration schätzte die Polizei auf etwa 1200. Das »Aktionsbündnis 8. Mai Demmin«, das den Gegenprotest organisiert, sprach von etwa 1500. Unter anderem mit Dutzenden Bussen waren die Teilnehmer der Gegendemo angereist, nicht nur aus Mecklenburg-Vorpommern. Eine derartige Mobilisierung hatte es nach Angaben des Aktionsbündnisses erstmals im vergangenen Jahr gegeben. Damals hatte die Zahl der Demonstranten ein Rekordniveau erreicht, die Polizei sprach von rund 290 Menschen auf der Seite der Rechtsextremen und etwa 2000 Gegendemonstranten. Das Aktionsbündnis hatte die Teilnehmerzahl deutlich höher angegeben.
via spiegel: Tag der Befreiung Mindestens 1200 Demonstranten stellen sich gegen rechten Aufmarsch in Demmin
Mark »Luke Skywalker« Hamill empört Weißes Haus mit Bild von Trump im Grab
In seiner Filmrolle als Luke Skywalker arbeitete sich Mark Hamill an der dunklen Seite der Macht ab. Im echten Leben wettert der Schauspieler gern gegen Donald Trump. Aktuell trifft er dabei offenbar einen Nerv. Das Weiße Haus hat den »Star Wars«-Schauspieler Mark Hamill am Donnerstag als »krankes Individuum« bezeichnet. Anlass ist ein auf einem Social-Media-Konto des Schauspielers veröffentlichtes, KI-generiertes Bild, das US-Präsident Donald Trump in einem Grab zeigt. Das Bild, das auf Hamills Bluesky-Konto erschien, trug die Überschrift »Wenn doch nur« und zeigte Trump neben einem Grabstein mit der Inschrift »Donald J. Trump 1946–2024«. Es wurde später gelöscht.
via spiegel: Mark »Luke Skywalker« Hamill empört Weißes Haus mit Bild von Trump im Grab
Kathy Griffin calls Charlie Kirk a ‘straight-up Nazi’
Comedian Kathy Griffin called the late Charlie Kirk “a straight-up Nazi” on her podcast this week, reigniting controversy over public figures’ rhetoric about the conservative activist who was assassinated at Utah Valley University last September. “I knew Charlie Kirk. I did a panel with him one time,” Ms. Griffin said on the Tuesday episode of her “Talk Your Head Off” podcast. “And, yeah, I said that, because that dude was a straight-up Nazi. And that is my opinion. But, you know, the way we’ve deified him is bizarre. I’ve never seen anything like it.” Ms. Griffin, 65, also directed comments at Kirk’s widow, Erika Kirk, mocking a recent video the grieving widow had posted. “Wasn’t that Erika Kirk video weird? Her being not girly and looking like — I don’t even know what, like a sniper?” she said. “She looks like she’s going to an anti-ICE protest, which is something she would not do.” Kirk, the Turning Point USA co-founder and close Trump ally, was shot and killed on Sept. 10, 2025, while speaking at an outdoor campus debate at Utah Valley University in Orem, Utah. He was 31. A suspect, Tyler James Robinson, surrendered to authorities the following day. Prosecutors charged Mr. Robinson with aggravated murder and announced they would seek the death penalty, alleging a politically motivated attack. Bullet casings recovered near the scene had phrases engraved on them, including a reference to an Italian anti-fascist song. Ms. Griffin’s comments drew swift condemnation from conservative media outlets and came amid a broader national debate over speech and consequences that followed Kirk’s killing
via washington times: Kathy Griffin calls Charlie Kirk a ‘straight-up Nazi’
DHS Continues to Post White Supremacist and Christian Nationalist Content on Social Media
Cowboys, national landmarks, the founding fathers, and an old country church. These aren’t descriptions of a Norman Rockwell collection or vintage Marlboro cigarette ads; they are all images the Department of Homeland Security (DHS) has posted on its official social media accounts in recent months. It is a pattern that has become familiar for the agency. Since the start of the second Trump administration, DHS has consistently used its official platforms to push imagery that walks, and often crosses, the line between political messaging and white supremacist dog-whistles. In October 2025, GPAHE exposed a number of X posts by the Department of Homeland Security (DHS) that echoed white supremacist and fascistic imagery to recruit new Immigration and Customs Enforcement (ICE) Agents. In January, DHS again posted an ICE recruitment ad overlaid with the words, “WE’LL HAVE OUR HOME AGAIN,” a reference to a song written and popularized by white nationalists, including the racist Proud Boys. The post on Instagram included the song audio but was later removed. The post received widespread press attention and denials of the connection from then-DHS spokeswoman Tricia McLaughlin. Following the backlash, the agency appeared to scale back this style of messaging, with only four other similar recruitment ads being posted since the controversy. Since Markwayne Mullin’s appointment as DHS Secretary in mid-March, however, similar imagery is being posted once again. Now, the images are leveraging a softer, more aesthetic presentation, which broadens the potential audience and makes accountability for the messaging even more ambiguous. While DHS has continually denied connections to extremist symbolism, this latest evolution of its messaging, and the audiences the images continue to resonate with, show that little has changed inside the agency. It is also likely no coincidence that just before this recent spate of posts began, DHS reportedly hired Peyton Rollins, a former social media manager from the Department of Labor (DOL), as a digital communications director. Rollins was responsible for posts on DOL accounts that raised alarm over their connections to white nationalist messaging. Rollins’ personal website is full of similar images, some of which include phrases like “Patriotism, not Globalism” and “GLOBALISM HAS FAILED.”
via graphe; DHS Continues to Post White Supremacist and Christian Nationalist Content on Social Media
Heino siegt gegen AfD – Nach Unterlassungserklärung droht nun Klage auf Schadenersatz
Die AfD Uckermark darf nicht mehr mit Heinos Namen werben. Dem Sänger reicht das aber nicht, er fordert nun Schadensersatz. In der Auseinandersetzung über eine Wahlkampagne mit dem Musiker Heino hat der AfD-Kreisverband Uckermark eine Verpflichtung zur Unterlassung mit Strafandrohung unterzeichnet. Eine Sprecherin des Landgerichts Neuruppin bestätigte diesen Sachverhalt auf Anfrage. Der Verband ist somit gebunden, derartige Werbemaßnahmen zukünftig nicht mehr durchzuführen. Sollte gegen die Abmachung verstoßen werden, wäre eine Vertragsstrafe zu entrichten. Die Causa ist für Heinos Management damit allerdings noch nicht beendet. Laut eigenen Aussagen wird zudem ein Recht auf Kompensation für den ideellen Schaden geltend gemacht, welcher der Marke des Künstlers zugefügt worden sei. Wahlkampf mit Heinos Namen durch AfD-Politiker Rechtliche Schritte wurden von Heino gegen die Wahlkampagne eingeleitet, nachdem Felix Teichner von der AfD im Vorfeld der Landratswahl in der Uckermark im April auf Social Media postete: „Am Sonntag würde Heino Felix wählen.“ Die Publikation, auf der der Politiker mit dunkler Sonnenbrille zu sehen war, ist infolge der juristischen Intervention von Heino entfernt worden. (…) Die juristische Auseinandersetzung zwischen dem Künstler und der AfD in der Uckermark könnte ungeachtet der Erklärung eine Fortsetzung finden. Gegenüber der Deutschen Presse-Agentur erklärte Manager Werner, dass man aktuell untersuche, welcher ideelle Schaden für Heino sowie seine Marke durch die Wahlparole verursacht wurde
via ksta: Heino siegt gegen AfD Nach Unterlassungserklärung droht nun Klage auf Schadenersatz
siehe auch: Nach AfD-Post: Heino lässt Schaden prüfen Nach Wahlwerbung mit Heino gibt die AfD Uckermark eine Unterlassungserklärung ab. Doch der Rechtsstreit mit dem Schlagerstar könnte weitergehen. Im Streit um Wahlwerbung mit Heino in sozialen Medien hat die AfD Uckermark nach Gerichtsangaben eine Unterlassungserklärung abgegeben. Damit verpflichtet sie sich, solche Werbung künftig zu unterlassen. Doch das Heino-Management sieht nach eigenen Angaben auch Anspruch auf einen Ersatz des immateriellen Schadens an der Marke des Volksmusikstars. Eine Sprecherin des Landgerichts Neuruppin teilte auf Nachfrage mit, der AfD-Kreisverband habe außergerichtlich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben. Das bedeutet, dass bei einem Verstoß gegen die Vereinbarung eine Strafzahlung fällig wird. (…) Heino-Manager Werner sagte der Deutschen Presse-Agentur, es werde nun geprüft, welcher immaterielle Schaden Heino und der international anerkannten Marke durch den Wahlslogan entstanden sei. Ein gerichtlich anerkannter Sachverständiger sei beauftragt, die Höhe des Schadens zu bewerten. Dann werde bei einem Gericht voraussichtlich in Österreich geklagt, sagte Werner. „Wir wollen damit ein Zeichen setzen: So geht’s nicht.“
OLG Frankfurt – Transphobie: “Nius” verliert erneut vor Gericht
“Nius” hat es laut dem Frankfurter Oberlandesgericht mit seiner herabwürdigenden Berichterstattung über eine trans Frau zu weit getrieben. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in einem am 30. April verkündeten Urteil die Berufung des rechtspopulistischen Onlinemediums “Nius” gegen eine Verurteilung wegen einer transfeindlichen Äußerung zurückgewiesen. Das teilte die TIN-Rechtshilfe, die Klägerin Monica Weiß (Pseudonym) unterstützt, am Mittwoch mit. Hintergrund ist ein Urteil vom August 2025, als das Landgericht Frankfurt der Klägerin einen Schadensersatz in Höhe von 6.000 Euro zugesprochen hatte (queer.de berichtete). Das Gericht untersagte damals dem Onlineportal, die trans Klägerin als Mann zu bezeichnen sowie ihren Namen und Fotos zu veröffentlichen. “Nius” verletzte Allgemeines Persönlichkeitsrecht der Klägerin Die Urteilsbegründung des Oberlandesgerichts steht noch aus. Das Berufungsgericht führte laut der TIN-Rechtshilfe in der mündlichen Verhandlung als Beispiel für viele Äußerungen an, dass es sich bei der Aussage, “der Mann, der behauptet eine Frau zu sein”, um eine Tatsachenbehauptung handelt, die unverhältnismäßig in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerin eingreife, weil es dieser ihre rechtlich anerkannte geschlechtliche Identität als Frau abspricht. Die Meinungs- sowie Pressefreiheit der Beklagten müsse hier auch aufgrund des herabwürdigenden Kontextes der zahlreichen Artikel zurücktreten. Im Rahmen der Abwägung hielt es auch die identifizierende Berichterstattung durch die Veröffentlichung des Klarnamens sowie von verpixelten Bildern von der Klägerin in sieben Artikeln für unzulässig. “Ich freue mich sehr, dass das Oberlandesgericht Frankfurt am Main der Rechtsprechung des Landgerichts folgt. Insbesondere, weil es anerkennt, dass meine (Persönlichkeits-)Rechte durch diese Berichterstattung massiv verletzt wurden”, erklärte die Klägerin. Dieses Urteil ist ein weiterer Schritt auf meinem langen Weg, mich für meine Rechte als trans* Frau einzusetzen.” Ihre Anwältin Katrin Giere begrüßte das Urteil ebenfalls – und erklärte mit Blick auf “Nius”: “Das Portal hat sich offensichtlich nicht an journalistische Sorgfaltspflichten gehalten und der Klägerin ihr Geschlecht bewusst und vielfach abgesprochen. Besonders erfreulich ist, dass das Oberlandesgericht dem Landgericht folgt und der Klägerin im Sinne der Genugtuungs- und Präventionsfunktion eine Geldentschädigung zuspricht.” “Ein wichtiges Zeichen für die Rechte von trans Menschen” René_ Rain Hornstein von der TIN-Rechtshilfe bezeichnete das neue Urteil als “ein wichtiges Zeichen für die Rechte von trans Menschen in Deutschland”. “Wer über uns Bericht erstatten will, muss unsere Geschlechtsidentitäten respektieren und darf keine Hetze über uns verbreiten”, so Hornstein weiter
via queer: OLG Frankfurt Transphobie: “Nius” verliert erneut vor Gericht