#IDENTITÄREN-KUNDGEBUNG – #Polizei will auf rechtsextremer Demo kein Bedrängen von #Journalistinnen bemerkt haben – #polizeiproblem #noIB #pressefreiheit

Wie Videos zeigen, schritten Polizisten nicht ein, als Pressevertreter bei der Arbeit behindert wurden. Laut dem Innenministerium hätten Beamte aber keine derartigen Vorfälle bemerkt, Es war eine der größeren rechtsextremen Demos der vergangenen Monate: 300 bis 350 Teilnehmer vielleicht, das ist nicht viel, aber die Zeiten der Großmobilisierung während der Lockdowns der Corona-Pandemie sind lange vorbei. Dafür, wie überschaubar die Kundgebung der Identitären, der FPÖ-Jugend, einiger einschlägiger Fußballhooligans und weiterer rechtsextremer Gruppierungen Ende Juli in Wien 2024 eigentlich war, warf der zugehörige Polizeieinsatz überraschend viele Fragen auf. Einige davon stellten die Grünen kurz nach der Demonstration Innenminister Gerhard Karner (ÖVP). Die Beantwortung liegt inzwischen vor. “Von den Exekutivbeamten nicht festgestellt” Ein zentraler Punkt der grünen Anfrage betrifft mehrere auch dem STANDARD vorliegende Fotos und Videos, auf denen zu sehen ist, wie Teilnehmer des Identitären-Zugs Journalistinnen und Journalisten bedrängen und versuchen, sie unter anderem mit aufgespannten Regenschirmen an der Arbeit zu hindern. Pressevertreter wurden “von vermummten Versammlungsteilnehmern körperlich bedrängt und an ihrer Arbeit massiv gehindert. Warum sah die Polizei hier keinen Grund einzuschreiten?”, fragen die Grünen. Die Antwort des Innenministers: “Ein Vorfall, wie angeführt, wurde von den Exekutivbediensteten nicht festgestellt.”

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Von Geburt an isoliert: Kinder in der #Reichsbürgerbewegung

Kinder geraten zunehmend ins Visier der Reichsbürgerbewegung. Eltern meiden Schulen und Kinder werden indoktriniert. BR-Recherchen liefern Einblicke in eine Parallelwelt, in der Institutionen abgelehnt werden und das Kindeswohl gefährdet sein kann. Bürgermeister Jürgen Schnabel erinnert sich noch genau an den Tag, an dem er die Familie im Einwohnermeldeamt im Landkreis Hof trifft: “Die Ecken der Ausweise waren abgeschnitten, sodass sie nicht mehr brauchbar waren.” Die Eltern wollen sich aus dem staatlichen Meldesystem verabschieden. Die Kinder, so erinnert sich Schnabel, saßen still daneben. In den folgenden Monaten flutet die Familie die Gemeinde mit Briefen und Faxen, die Inhalte der Reichsbürger-Ideologie erkennen lassen. Manche Schreiben sind in altdeutscher Schrift verfasst, andere mit Fingerabdruck anstelle einer Unterschrift versehen. Die Familie beansprucht Schadensersatz, behauptet, Opfer von “Identitätsdiebstahl” zu sein, und lehnt die Zusammenarbeit mit den Behörden ab, sagt Schnabel: “Der Königsweg wäre natürlich, die Eltern in unsere Gesellschaft zu integrieren.” Aber die Kommunikation sei schwierig. In der Gemeinde steht eine ganze Kiste mit dem Schriftwechsel. Die Kinder gingen nicht mehr zur Schule, berichtet das Jugendamt auf Anfrage. Nachbarn erzählen, die Eltern hätten sich radikalisiert, die Familie lebe isoliert und die Kinder täten ihnen leid. Die Reichsbürger-Szene verändert sich Kinder geraten nach Informationen von BR Recherche zunehmend in den Fokus der Reichsbürgerbewegung. Bisher stellte man sich den typischen Reichsbürger als männlich, weiß und bewaffnet vor. Doch die Szene verändert sich. Inzwischen rekrutiert sie gezielt Frauen und bringt Kinder früh auf ihre Linie. Vor allem auf dem sozialen Netzwerk Telegram werden die radikalen Botschaften verbreitet. Schulen als Orte der Gehirnwäsche “Nehmt alle Kinder aus Kindergärten und Schulen, bevorzugt Hausgeburten. Es geht um das Überleben eures Volkes und die Befreiung eures Landes”, heißt es in einem Telegram-Post, der über 70.000-mal angesehen wurde.

via br: Von Geburt an isoliert: Kinder in der Reichsbürgerbewegung

source: hotpot.ai

#Einreisesperre: Vortrag von Rechtsextremist Sellner in #Zürich verhindert – #eingesellnert #noIB

Die Polizei unterband per Einreiseverbot einen Vortrag des Rechtsextremisten Martin Sellner in Zürich. Einen ähnlichen Vorfall gab es bereits im März. Die Zürcher Kantonspolizei (Kapo) hat eine Einreisesperre gegen den österreichischen Rechtsextremisten Martin Sellner beantragt. Die rechtsextreme Schweizer Bewegung “Junge Tat” hatte in den sozialen Medien angekündigt, dass Sellner im Oktober im Kanton Zürich einen Vortrag halten werde. (…) Die der internationalen Identitären Bewegung nahestehende Gruppierung “Junge Tat” hatte auf der Plattform X verkündet: “Sellner kommt in den Kanton Zürich!” Der Vortrag werde am 19. Oktober im Kanton Zürich stattfinden. Ein solcher Vortrag war bereits im vergangenen März in Tegerfelden geplant gewesen, die Aargauer Kantonspolizei verhinderte das Referat jedoch. Sie schritt ein, weil aus ihrer Sicht die öffentliche Sicherheit nicht gewährleistet war. Auch damals hatte das Zürcher Polizeikorps das Bundesamt für Polizei (Fedpol) um ein Einreiseverbot gegen Sellner ersucht

via kurier: Einreisesperre: Vortrag von Rechtsextremist Sellner in Zürich verhindert

#Reichsbürger – Illegale #Bankgeschäfte im „#Königreich Deutschland“? #Hausdurchsuchung in #BadLauterberg

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht geht weiter wegen unerlaubter Bank- und Versicherungsgeschäfte gegen das „Königreich Deutschland“ von Peter Fitzek vor. Auch das ehemalige Hotel am Wiesenbeker Teich in Bad Lauterberg (Landkreis Göttingen) war am Dienstag Ziel einer Hausdurchsuchung. Unangekündigter Besuch im „Königreich Deutschland“ von Peter Fitzek am Wiesenbeker Teich in Bad Lauterberg: Am Dienstag haben Beamtinnen und Beamte der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das ehemalige Hotel durchsucht. BaFin-Sprecher Ruprecht Hammerschmidt bestätigte entsprechende Informationen des Göttinger Tageblattes. Hintergrund der Durchsuchung sei, so Hammerschmidt, dass Peter Fitzek und seine Anhänger unter Verdacht stünden, unerlaubte Bank- und Versicherungsgeschäfte fortgesetzt zu haben. Der Betrieb von Bank- und Versicherungsgeschäften sei nur mit Erlaubnis der BaFin zulässig. Der unerlaubte Betrieb sei strafbar und werde mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet. Nach Hammerschmidts Auskunft gab es zeitgleich mehrere Durchsuchungen von Immobilien, die Fitzek und dem „Königreich Deutschland“ zugerechnet werden. Durchsuchungen habe es in Niedersachsen und Sachsen gegeben. Weitere Details auch zum Ergebnis der Durchsuchungen lässt Hammerschmidt offen. Er verweist auf das laufende Verfahren.

via göttinger tageblatt: Reichsbürger Illegale Bankgeschäfte im „Königreich Deutschland“? Hausdurchsuchung in Bad Lauterberg

„Anfassen erlaubt“: Sexuelle Belästigung auf der Wiesn – Alarmierende Zahlen enthüllt

Eine Studie der Hochschule München offenbart das erschreckende Ausmaß sexueller Belästigung auf dem Oktoberfest. Ein Großteil der weiblichen Bedienungen ist betroffen. München – Dass Frauen auf dem Oktoberfest vermehrt sexueller Belästigung ausgesetzt sind, ist kein Geheimnis. Besonders Bedienungen müssen viel mitmachen – alarmierende Zahlen zeigen nun, wie viel. Wissenschaftlerin an der Hochschule München Maren Schulze-Velmedes hat eine Abschlussarbeit über das Thema verfasst: „Anfassen erlaubt? Wahrnehmung und Umgang mit sexuellen Belästigungen gegenüber Festzeltbedienungen auf dem Münchner Oktoberfest“. Sie arbeitet selbst auf der Wiesn als Bedienung. Und die Ergebnisse der Forschungsarbeit sind bitter: Rund 76 Prozent aller Befragten haben demnach bereits sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz – also im Wiesn-Zelt – erlebt, berichtet die Hochschule München. Das sind rund drei von vier Frauen. Und: Nur ein sehr kleiner Teil der Betroffenen meldet die Vorfälle bei ihren Vorgesetzten. Vielmehr versuchten die Frauen eher, alleine mit den Vorkommnissen klar zu kommen.

via merkur: „Anfassen erlaubt“: Sexuelle Belästigung auf der Wiesn – Alarmierende Zahlen enthüllt

siehe auch: Oktoberfest: Bereits 180 hilfesuchende Frauen im “Safe Space” Das Oktoberfest in München hat auch eine dunkle Seite: Mehr als 300 Straftaten wurden in der ersten Halbzeit festgestellt – und rund 180 Frauen und Mädchen haben im “Safe Space” Hilfe gesucht, weil sie in kritische Situationen geraten waren. Seit mehr als 20 Jahren gibt es beim Oktoberfest den “Safe Space” für Frauen und Mädchen in Schwierigkeiten – egal ob die Handtasche gestohlen, die Clique verschwunden oder der letzte Zug bereits abgefahren ist oder ein sexueller Übergriff stattgefunden hat. 181 Wiesn-Besucherinnen sind heuer schon da gewesen. Der “Safe Space” befindet sich hinter dem Schottenhamel-Zelt gleich neben der Wiesnwache. Die Polizei hat sich seit dem Anzapfen am 21. September mit mehr als 300 Straftaten befassen müssen. Dazu gehörten auch 31 Sexualstraftaten (Halbzeitbilanz 2023: 35), darunter eine Vergewaltigung. Fünfmal ging es bei den Anzeigen um “Upskirting”, also das heimliche Filmen unter den Rock. Für die “Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen” sieht das Gesetz eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vor. Aber auch das, was oft verharmlosend als “Grapscherei” bezeichnet wird, ist alles andere als ein Kavaliersdelikt: Wegen sexueller Belästigung wurde zum Beispiel ein 44-jähriger Wiesngast aus dem Ausland angezeigt. Es soll sich dabei um einen Unternehmenschef handeln. Laut Polizei hatte er einer 18-Jährigen aus Starnberg in der Wirtsbudenstraße unter den Mantel gegriffen und sie ins Gesäß gekniffen; Schattenseite des Oktoberfests: Betroffene berichten von Übergriffen. Halbzeit beim Oktoberfest: Polizei zieht positive Bilanz Ständig wird vermittelt, wie ausgelassen die Stimmung auf der Wiesn ist. Gute Laune, feuchtfröhlicher Spaß. Doch jedes Jahr gibt es auch Berichte über Straftaten, darunter Dutzende Sexualdelikte. 2023 hat die Polizei 73 erfasst, die Dunkelziffer dürfte deutlich höher sein. Besserung gibt es in diesem Jahr nicht. Bisher hat die Polizei eigenen Angaben zufolge seit dem Anzapfen am 21. September 31 Sexualstraftaten erfasst, bei einer handelt es sich um ein Vergewaltigungsdelikt. In der ARD-Sendung “Brisant” äußern sich nun Betroffene zu den Vorfällen. “Manchmal ist es ein einfaches, so leicht über den Po streicheln, wo man sich denkt, was ist hier los?”, sagt eine Frau, die auf der Wiesn war. Es ist eine von vielen Geschichten, die in dem ARD-Beitrag geschildert werden. So sagt eine weitere Frau, dass jemand versucht hat, ihr unter den Rock zu fotografieren. Dabei handelt es sich um Upskirting. Bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe kann es dafür geben; Oktoberfest 2024: Studie offenbart erschreckende Zahlen – kann man sich hier nicht mehr sicher fühlen? Auf dem Oktoberfest 2024 herrscht nicht nur die Angst vor Messer-Angriffen in den Köpfen. Eine andere Gefahr ist noch viel wahrscheinlicher. (…) Das sind wirklich erschreckende Zahlen, die eine wissenschaftliche Studie nun auf den Tisch bringt. Maren Schulze-Velmede, eine ehemalige Kellnerin auf der Wiesn, untersuchte in ihrer Abschlussarbeit an der Hochschule München „die Wahrnehmung und den Umgang mit sexuellen Belästigungen gegenüber den Festzeltbedienungen auf dem Münchner Oktoberfest“, wie die „Bild“ berichtet. Unter dem Titel „Anfassen erlaubt?“ kam sie zu erschreckenden Ergebnissen: 76 Prozent der befragten Bedienungen hätten schon mit sexueller Belästigung während der Arbeit Probleme gehabt. Aus Angst, Scham oder um Sorge um den Arbeitsplatz meldeten leider die wenigsten davon die schlimmen Vorfälle.

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By Roffetn2 at French Wikipedia – photo by Roffetn2, CC BY-SA 3.0, Link

Hakenkreuz auf Maske montiert: Berliner Kammergericht spricht US-Autor CJ Hopkins schuldig – #lockhimup

Das Gericht hob in einem Revisionsverfahren einen Freispruch des Berliner Amtsgerichts wegen offenkundiger Rechtsfehler auf. Hopkins hatte die Anti-Corona-Maßnahmen mit dem Nazi-Regime verglichen. Der Autor Christoper „CJ“ Hopkins habe sich des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig gemacht, als er Fotomontagen mit Hakenkreuzen auf Coronamasken twitterte. Das befand das Berliner Kammergericht am Montag. Die Richterin folgte einem Revisionsantrag der Staatsanwaltschaft und hob ein Urteil des Berliner Amtsgerichts aus dem Januar auf. Die Richterin am Amtsgericht hatte Hopkins aus tatsächlichen Gründen freigesprochen, weil sie seine Gegnerschaft zum Nazi-Regime in dem Tweet für klar erkennbar gehalten hatte. Zuvor war Hopkins bereits via Strafbefehl zu 60 Tagessätzen á 60 Euro, also einer Gesamtstrafe von 3600 Euro verurteilt worden. Dagegen ging er vor. Die Richterin am Kammergericht, Delia Neumann, hielt das Urteil des Amtsgerichts für fehlerhaft. Bei den Tweets sei eben nicht klar und objektiv erkennbar, dass Hopkins den Nationalsozialismus ablehne. „Kritisiert werden damit ausschließlich die Corona-Maßnahmen, aber nicht das Nazi-Regime“, sagte Neumann. Die Tweets würden auch nicht unter die Kunst- oder Meinungsfreiheit fallen. Daher sei Hopkins in zwei Fällen schuldig. Neumann verwies das Verfahren zurück an das Amtsgericht, das nun über das genaue Strafmaß entscheiden muss. Hopkins ist US-Amerikaner und lebt seit 20 Jahren in Berlin. In Büchern und Essays setzt er sich nach eigenen Angaben „gegen den Faschismus und Totalitarismus“ ein. Tatsächlich verbreitet er insbesondere seit der Corona-Pandemie Verschwörungsmythen.

via tagesspiegel: Hakenkreuz auf Maske montiert: Berliner Kammergericht spricht US-Autor CJ Hopkins schuldig

siehe auch: Kammergericht hebt Freispruch für Corona-Kritiker auf Das Haken­k­reuz soll nicht wieder gebräuch­lich werden Für CJ Hopkins passt auch das Urteil des Kammergerichts ins Bild von Deutschland als totalitärem Staat. Eigentlich ist das Verbreiten von NS-Symbolen strafbar. Dennoch wurde ein Mann zunächst freigesprochen, der das Bild einer Maske mit einem Hakenkreuz tweetete, um die Corona-Politik zu kritisieren. Das KG hob den Freispruch nun aber auf. (…) In Hopkins’ Märtyrer-Erzählung passt, dass der 2. Strafsenat letztlich der Revision der Generalstaatsanwaltschaft stattgibt und ihn für zwei Tweets schuldig spricht, in denen er Kritik an den Corona-Maßnahmen der Bundesregierung äußerte (Urt. v. 30.09.2024, Az. 2 ORs 14/24). Beide Posts des 63-jährigen Schriftstellers und Satirikers aus August 2022 bestanden jeweils aus einem kurzen Text und einer beigefügten Fotomontage, darauf zu sehen: eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung, die mittig die Abbildung eines Hakenkreuzes trägt. Dazu schrieb Hopkins einmal “#Masken sind Symbole der Ideologiekonformität”, ein anderes Mal zitierte er Gesundheitsminister Karl Lauterbach mit den Worten: “Von der Maske geht immer auch ein Signal aus.” Das KG sieht in den Tweets – anders als im Januar das Amtsgericht (AG) Tiergarten (Az. 255 Cs 209/23) – ein Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nach §§ 86a Abs. 1 Nr. 1, 86 Abs. 1 Nr. 4 Strafgesetzbuch (StGB). Während das AG Hopkins’ Äußerungen noch als überspitzte, aber legitime Regierungskritik hatte durchgehen lassen, betonte das KG: Kritik an der Regierung darf sich nicht der NS-Symbolik bedienen – wenn sie nicht zugleich ihre Ablehnung der nationalsozialistischen Willkürherrschaft deutlich macht.

#Bundesverfassungsgericht – #BKA-Gesetz in Teilen verfassungswidrig – #polizeiproblem

Das Bundesverfassungsgericht sieht beim BKA-Gesetz Änderungsbedarf: Einzelne Befugnisse zur Datenerhebung und -speicherung seien in Teilen verfassungswidrig. Bis Juli 2025 muss jetzt nachgebessert werden.Das neue Bundeskriminalamt-Gesetz muss in Teilen nachgebessert werden. Damit hatte eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe teilweise Erfolg.Einzelne Befugnisse des BKA zur Erhebung und Speicherung von Daten sind in ihrer aktuellen Form nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, entschieden die Richter. Dabei geht es um das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Unter anderem bemängelte das Gericht die heimliche Überwachung von Kontaktpersonen von Verdächtigen.

via tagesschau: Bundesverfassungsgericht BKA-Gesetz in Teilen verfassungswidrig

siehe auch: Vorschriften für Bundeskriminalamt in Teilen verfassungswidrig Die Befugnisse des Bundeskriminalamts zur Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sind zum Teil verfassungswidrig. Das entschied das Bundesverfassungsgericht. Das Gesetz zum Bundeskriminalamt (BKA) muss in Teilen nachgebessert werden. Eine Verfassungsbeschwerde dazu hatte vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe teilweise Erfolg. Einzelne Befugnisse des BKA zur Erhebung und Speicherung von Daten sind nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, schreiben die Richter des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts in ihrem Urteil. Zur Speicherung von personenbezogenen Daten brauche es einen ausreichenden Anlass, urteilte das Bundesverfassungsgericht. “Der Einsatz einer eingriffsintensiven heimlichen Überwachungsbefugnis (…) setzt schon gegenüber der verantwortlichen Person eine wenigstens konkretisierte Gefahr für ein hinreichend gewichtiges Rechtsgut voraus”, schreibt das Gericht. Sollen auch Kontaktpersonen aus dem Umfeld der verantwortlichen Person mit intensiven nachrichtendienstlichen Mitteln überwacht werden, “bedarf es einer hinzutretenden spezifischen individuellen Nähe der Betroffenen zu der aufzuklärenden Gefahr”. Die aktuelle Regelung dazu reiche nicht aus. Auch die Vorgaben zur Speicherdauer in dem Gesetz seien unzureichend.