Hakenkreuz auf Maske montiert: Berliner Kammergericht spricht US-Autor CJ Hopkins schuldig – #lockhimup

Das Gericht hob in einem Revisionsverfahren einen Freispruch des Berliner Amtsgerichts wegen offenkundiger Rechtsfehler auf. Hopkins hatte die Anti-Corona-Maßnahmen mit dem Nazi-Regime verglichen. Der Autor Christoper „CJ“ Hopkins habe sich des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig gemacht, als er Fotomontagen mit Hakenkreuzen auf Coronamasken twitterte. Das befand das Berliner Kammergericht am Montag. Die Richterin folgte einem Revisionsantrag der Staatsanwaltschaft und hob ein Urteil des Berliner Amtsgerichts aus dem Januar auf. Die Richterin am Amtsgericht hatte Hopkins aus tatsächlichen Gründen freigesprochen, weil sie seine Gegnerschaft zum Nazi-Regime in dem Tweet für klar erkennbar gehalten hatte. Zuvor war Hopkins bereits via Strafbefehl zu 60 Tagessätzen á 60 Euro, also einer Gesamtstrafe von 3600 Euro verurteilt worden. Dagegen ging er vor. Die Richterin am Kammergericht, Delia Neumann, hielt das Urteil des Amtsgerichts für fehlerhaft. Bei den Tweets sei eben nicht klar und objektiv erkennbar, dass Hopkins den Nationalsozialismus ablehne. „Kritisiert werden damit ausschließlich die Corona-Maßnahmen, aber nicht das Nazi-Regime“, sagte Neumann. Die Tweets würden auch nicht unter die Kunst- oder Meinungsfreiheit fallen. Daher sei Hopkins in zwei Fällen schuldig. Neumann verwies das Verfahren zurück an das Amtsgericht, das nun über das genaue Strafmaß entscheiden muss. Hopkins ist US-Amerikaner und lebt seit 20 Jahren in Berlin. In Büchern und Essays setzt er sich nach eigenen Angaben „gegen den Faschismus und Totalitarismus“ ein. Tatsächlich verbreitet er insbesondere seit der Corona-Pandemie Verschwörungsmythen.

via tagesspiegel: Hakenkreuz auf Maske montiert: Berliner Kammergericht spricht US-Autor CJ Hopkins schuldig

siehe auch: Kammergericht hebt Freispruch für Corona-Kritiker auf Das Haken­k­reuz soll nicht wieder gebräuch­lich werden Für CJ Hopkins passt auch das Urteil des Kammergerichts ins Bild von Deutschland als totalitärem Staat. Eigentlich ist das Verbreiten von NS-Symbolen strafbar. Dennoch wurde ein Mann zunächst freigesprochen, der das Bild einer Maske mit einem Hakenkreuz tweetete, um die Corona-Politik zu kritisieren. Das KG hob den Freispruch nun aber auf. (…) In Hopkins’ Märtyrer-Erzählung passt, dass der 2. Strafsenat letztlich der Revision der Generalstaatsanwaltschaft stattgibt und ihn für zwei Tweets schuldig spricht, in denen er Kritik an den Corona-Maßnahmen der Bundesregierung äußerte (Urt. v. 30.09.2024, Az. 2 ORs 14/24). Beide Posts des 63-jährigen Schriftstellers und Satirikers aus August 2022 bestanden jeweils aus einem kurzen Text und einer beigefügten Fotomontage, darauf zu sehen: eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung, die mittig die Abbildung eines Hakenkreuzes trägt. Dazu schrieb Hopkins einmal “#Masken sind Symbole der Ideologiekonformität”, ein anderes Mal zitierte er Gesundheitsminister Karl Lauterbach mit den Worten: “Von der Maske geht immer auch ein Signal aus.” Das KG sieht in den Tweets – anders als im Januar das Amtsgericht (AG) Tiergarten (Az. 255 Cs 209/23) – ein Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nach §§ 86a Abs. 1 Nr. 1, 86 Abs. 1 Nr. 4 Strafgesetzbuch (StGB). Während das AG Hopkins’ Äußerungen noch als überspitzte, aber legitime Regierungskritik hatte durchgehen lassen, betonte das KG: Kritik an der Regierung darf sich nicht der NS-Symbolik bedienen – wenn sie nicht zugleich ihre Ablehnung der nationalsozialistischen Willkürherrschaft deutlich macht.