Welsh neo-Nazi joins Rupert Lowe’s new party

A neo-Nazi podcaster from Pembrokeshire who calls himself Sven Longshanks is among a number of like-minded fascists who have joined Rupert Lowe’s new party Restore Britain. Lowe was elected Reform UK’s MP for Great Yarmouth in Norfolk at the general election in 2024, but quit Reform after being accused of bullying the party’s then chairman Zia Yusuf – an allegation that did not result in a criminal prosecution. Elon Musk had previously stated that Lowe would make a better leader of Reform than Farage. On March 20 2026 the Electoral Commission officially registered Restore Britain as the latest split from Reform UK. Farage has a long history of alienating colleagues with his dictatorial, “my way or the highway” approach. The anti-fascist magazine Searchlight has now reported that some of the most active British Nazis of the past 20 years are rallying behind Restore Britain, including James Allchurch, alias Sven Longshanks. Allchurch was jailed for two and a half years at Swansea Crown Court in May 2023 for distributing racist and antisemitic content. James Allchurch, now 54, , from Pembrokeshire, had denied 15 counts of distributing a recording stirring up racial hatred, but was found guilty of 10 charges and acquitted of five. Sentencing him, Judge Rees said the offending amounted to a “stain on our humanity”. Allchurch uploaded offensive podcasts to his website, Radio Aryan, since rebranded Radio Albion, between 2019 and 2021. During the trial, the jury was played 15 episodes of the podcast which included talk about hanging black and Jewish people, as well as playing a song advocating racial segregation. Sentencing, Judge Rees said Allchurch “had an agenda of racial hatred” and that “it beggars belief that someone would want to speak these words at all”.

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RASSISMUS IM DIENST? SÄCHSISCHER POLIZIST STEHT VORM KADI – #polizeiproblem

Sein Job ist es, Verbrechen aufzudecken und zu verhindern. Doch seit Dienstag steht der Chemnitzer Polizist F. (39) selbst vor Gericht. Bei einer Kontrolle soll der Beamte einen jungen Mann (22) geschlagen und rassistisch beleidigt haben. Beim Prozessauftakt stand Aussage gegen Aussage. F. war seit 2023 in der Operativen Einsatzgruppe der Polizei tätig. Er war regelmäßig mit weiteren Ordnungshütern unterwegs, um im Chemnitzer Zentrum für Ruhe und Ordnung zu sorgen. Dabei war er nicht untätig: Ab 2019 hatte er über 3000 polizeiliche Feststellungen getroffen. Laut Staatsanwalt Benjamin Pröger (37) brannten F. bei einer Routine-Kontrolle in der ALDI-Filiale in der Theaterstraße im Januar 2024 die Sicherungen durch. Dort soll er das Mitglied einer Gruppe zunächst geschlagen haben – “mit der rechten Faust ins Gesicht”, so der Jurist. Damit nicht genug: Als der Mann ihn zur Rede stellen wollte, soll der Ordnungshüter ihn rassistisch beleidigt haben. Zudem soll F. gegen das Opfer unter Angabe einer falschen Tatsache – das Opfer habe ihn angegriffen – ein Ermittlungsverfahren eingeleitet haben. Für den Polizisten geht es um viel: Bei einer Verurteilung wäre F. seinen Job endgültig los, suspendiert ist er bereits.

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Vorurteile und Rassismus gegen Sinti und Roma auch bei Behörden

Die antiziganistischen Vorfälle in Hessen stiegen 2024 um 40 Prozent. Selbst die Polizei zeige mitunter mangelnden Respekt gegenüber der ethnischen Minderheit, berichtet Joachim Brenner im Interview. Am 8. April ist der internationale Welt-Roma-Tag. Weltweit würdigt dieser die Kultur und Rechte der Sinti und Roma und macht auf deren Verfolgung sowie den weiter fortschreitenden antiziganistischen Rassismus aufmerksam. Zudem erinnert er an den ersten Welt-Roma-Kongress, der 1971 in der Nähe von London stattfand und den Beginn der internationalen Roma-Bürgerrechtsbewegung markiert. Deren Ziel ist es, für soziale Gerechtigkeit und Gleichberechtigung von Europas größter Minderheit zu kämpfen. (…) Aus dem aktuellen Jahresbericht der Melde- und Informationsstelle Antiziganismus Hessen geht hervor, dass die Zahl der in Hessen registrierten antiziganistischen Vorfälle im Jahr 2024 um sage und schreibe rund 40 Prozent gestiegen ist. Das ist leider richtig. In Hessen gab es 2024 159 solcher Vorfälle. Für 2025 liegen die Zahlen endgültig noch nicht vor, aber es werden voraussichtlich mehr Fälle sein. Neben der Dokumentation und der Nennung von Verantwortlichkeiten geht es auch darum, die Betroffenen darin zu unterstützen, Diskriminierung zu melden und Ausgrenzung nicht als Normalität anzusehen.

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Ein monströser Fall: Kündigung, Kokain und Neonazi mit Gewaltdelikten

In Wien stand ein 58-Jäh­ri­ger wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung, bild­li­chen sexu­al­be­zo­ge­nen Kin­des­miss­brauchs­ma­te­ri­als und Tier­quä­le­rei vor Gericht. Ver­han­delt wur­de auch über Dro­gen, psy­chi­sche Stö­run­gen, Reso­zia­li­sie­rung. Es sind Abgrün­de, die sich auf­ge­tan haben – schlicht­weg ein mons­trö­ser Fall. Was am 26. März am Lan­des­ge­richt Wien gegen Johan­nes R. ver­han­delt wur­de, lässt sich kaum in Wor­te fas­sen. Die Fak­ten, die dem Ange­klag­ten vor­ge­wor­fen wur­den – allei­ne nach dem Ver­bots­ge­setz rund 300 –, sind in vie­ler­lei Hin­sicht mons­trös, wider­wär­tig oder, wie es die Staats­an­wäl­tin ein­fa­cher for­mu­lier­te, „sehr graus­lich“. Es geht um NS-Wie­der­be­tä­ti­gung, um bild­li­ches sexu­al­be­zo­ge­nes Kin­des­miss­brauchs­ma­te­ri­al und um Tier­quä­le­rei, jeweils in Dut­zen­den Vari­an­ten. Es geht um Coro­na, Kün­di­gung, Koka­in, Tren­nung und mul­ti­ple psy­chi­sche Stö­run­gen. Schließ­lich steht auch die Bericht­erstat­tung dar­über zur Debatte. Die Anklage Ein Blick in die Ankla­ge­schrift zeigt, was hier mit „mons­trös“ gemeint ist. Allein die Auf­lis­tung der Delik­te unter Punkt 1 – NS-Wie­der­be­tä­ti­gung nach § 3g Abs. 1 Ver­bots­ge­setz – umfasst zwölf Sei­ten. Das Foto, das zwei SS-Män­ner zeigt, von denen einer ein wei­nen­des Klein­kind hält, dem der ande­re eine Pis­to­le an den Kopf setzt, gehört dabei noch nicht ein­mal zu den wider­wär­tigs­ten. Vie­le der Vide­os, Bil­der und Text­nach­rich­ten, die der Ange­klag­te wei­ter­ge­lei­tet hat­te, zei­gen oder beschrei­ben Tötun­gen, Ver­ge­wal­ti­gun­gen und Fol­te­run­gen von Erwach­se­nen und Kin­dern durch Nazis in sexua­li­sier­tem Kon­text. Eini­ge zei­gen auch grau­en­haf­te Tier­quä­le­rei­en durch den als Nazi kos­tü­mier­ten Ange­klag­ten. Auf­fäl­lig ist zudem die ent­mensch­li­chen­de Spra­che: „Juden­sau“, „Unter­men­schen“ und „Roh­le­der­ge­win­nungs­vieh“. Dazu kommt eine gro­ße Zahl von Fotos – „Tau­sen­de“, wie die Staats­an­wäl­tin fest­hielt – mit por­no­gra­fi­schen Dar­stel­lun­gen Min­der­jäh­ri­ger bezie­hungs­wei­se mit bild­li­che sexu­al­be­zo­ge­nem Kin­des­miss­brauchs­ma­te­ri­al (§ 207a Abs. 3 StGB). Auf­fal­lend vie­le Klein­kin­der und Säug­lin­ge sei­en auf den Fotos zu sehen, beton­te die Staats­an­wäl­tin in ihrer Erläu­te­rung der Anklageschrift. Der Absturz Was ist das für ein Mensch, der so etwas macht? Johan­nes R. war über vie­le Jah­re in einem Wie­ner Nobel­ho­tel beschäf­tigt, nach außen hin offen­bar ohne Auf­fäl­lig­kei­ten. Dann kamen Coro­na und die Kün­di­gung. Der Ver­tei­di­ger stell­te die Delik­te in sei­ner Replik als Fol­ge die­ser ein­schnei­den­den Ereig­nis­se dar. Sein Man­dant sei kein Nazi, er habe sich kei­ner ein­schlä­gi­gen Grup­pie­rung ange­schlos­sen und habe im Hotel mit Aus­län­dern zusam­men­ge­ar­bei­tet, lau­te­te die in Ver­bots­ge­setz­pro­zes­sen oft­mals vor­ge­brach­te Verteidigungslinie. Auf die Kün­di­gung folg­te die Tren­nung vom lang­jäh­ri­gen Part­ner. Danach kam es zu einer kur­zen Lie­bes­be­zie­hung mit einem Mann, der als Nazi beschrie­ben wur­de, zur Ent­hem­mung durch Koka­in und eine sexu­ell sti­mu­lie­ren­de Sub­stanz – und zu den zahl­lo­sen „graus­li­chen“ Taten, die Ende 2024 durch Ver­haf­tung, kur­ze U‑Haft, den Beginn einer The­ra­pie, die Wie­der­auf­nah­me der lang­jäh­ri­gen Part­ner­schaft und ein neu­es Arbeits­ver­hält­nis gestoppt wurden (…) Nach nur 90 Minu­ten Ver­hand­lungs­zeit gin­gen die Geschwo­re­nen in die eben­falls rela­tiv kur­ze Bera­tung. Alle Fra­gen wur­den ein­stim­mig mit „Ja” beant­wor­tet. Ver­hängt wur­den 24 Mona­te bedingt auf drei Jah­re. Auch von der Ein­wei­sung in eine foren­sisch-the­ra­peu­ti­sche Anstalt wur­de bedingt auf fünf Jah­re Pro­be­zeit abge­se­hen; zugleich wur­de die Wei­sung erteilt, die Sexual‑, Psycho- und Dro­gen­the­ra­pie unter Kon­trol­le fort­zu­set­zen. Ver­tei­di­gung und Ange­klag­ter waren ein­ver­stan­den, die Staats­an­walt­schaft gab kei­ne Erklä­rung ab, daher war das Urteil zu Ver­hand­lungs­en­de nicht rechtskräftig. Offene Fragen Eini­ge Fra­gen blei­ben offen. So nach­voll­zieh­bar die Dar­stel­lung erschei­nen mag, dass Johan­nes R. durch Kün­di­gung, Koka­in und Tren­nung völ­lig abge­stürzt ist: Der Ange­klag­te selbst ver­wies dar­auf, dass er schon in sei­ner Kind­heit Tie­re gequält habe und die­se Taten ab 2015 offen­bar sys­te­ma­tisch gesetzt wor­den sei­en

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AfD-Lokalpolitiker holt extrem rechte Kulturkampf-Szene nach Wien

Gegen „Ent­wur­ze­lung und Wer­te­ver­fall“ – der Kul­tur­kampf gegen den befürch­te­ten Nie­der­gang west­li­cher Wer­te steht bei Rech­ten mitt­ler­wei­le ganz oben auf der Prio­ri­tä­ten­lis­te. Aus­ge­rech­net in Wien will nun ein AfD-Poli­ti­ker die Kul­tur­kämp­fer Euro­pas zusammenbringen. Es ist ein unan­ge­neh­mes Klün­gel extrem Rech­ter aus ganz Euro­pa, das kom­men­de Woche in Wien zusam­men­kom­men will. Ein weit weit rechts­au­ßen ste­hen­des Män­ner-Netz­werk soll am 11. April unter dem Titel „U‑Turn for Euro­pa“ (UT4EU), sinn­ge­mäß: Kehrt­wen­de für Euro­pa, zusam­men­ge­führt wer­den. Das Motiv laut Ver­an­stal­tungs­an­kün­di­gung: Tra­di­tio­nel­le Kul­tur, die „einst Ori­en­tie­rung, Maß und Selbst­ver­ständ­lich­keit bot“, sei heut­zu­ta­ge „sys­te­ma­tisch dis­kre­di­tiert, rela­ti­viert oder his­to­risch dele­gi­ti­miert“ und „links­ideo­lo­gisch“ umgedeutet. Was nach phi­lo­so­phi­schen Kamin­ge­sprä­chen und ver­staub­tem Kul­tur­pes­si­mis­mus klingt, soll aber eine „poli­ti­sche Erneue­rung“ ein­lei­ten, die vor­erst vage bleibt. Wer die Betei­lig­ten und ihre Inhal­te unter die Lupe nimmt, sieht: Es ist Kul­tur­kampf von rechts, sozu­sa­gen in Rein­kul­tur. Nicht zufäl­lig ist die „Groß­raum­theo­rie“ von Carl Schmitt Inhalt eines Vor­trags des „Zur Zeit”-Chefredakteurs Bern­hard Toma­s­chitz. Die Ideen eines Den­kers der faschis­ti­schen Rechts- und Staats­leh­re als „mög­li­chen Ansatz für eine sta­bi­le­re und wie­der stär­ker wer­te­ge­bun­de­ne inter­na­tio­na­le Ord­nung“ anzu­prei­sen, spricht für sich. Min­des­tens genau­so aus­sa­ge­kräf­tig aber ist die wei­te­re Beset­zung der Tagung, die rechts außen Kul­tur­kämp­fer aus ganz Euro­pa nach Wien brin­gen will. Im Zen­trum der Tagung steht einer, der mit Wien bis­her fast nichts zu tun hat­te (aber eben nur fast!): Ste­fan Kor­te von der AfD Brandenburg. Kulturkämpfer Europas … Ste­fan Kor­te, AfD-Stadt­rat in der deut­schen Klein­stadt Lauch­ham­mer, orga­ni­siert die Wie­ner Tagung, bei der er gegen „kul­tu­rel­le Indok­tri­nie­rung durch ‚Woke’-Ideologie, Gen­der-Extre­mis­mus, mora­li­sche Selbst­ver­leug­nung“ mobi­li­siert, glaubt man der Web­site von UT4EU. Dort wird eine „Dämo­ni­sie­rung von Nor­ma­li­tät“ attestiert. Was Kor­te nor­mal fin­det, durf­te er bei diver­sen Aus­land­auf­trit­ten unter Beweis stel­len. So zum Bei­spiel 2022 in Schwe­den: Beim Wahl­kampf-Auf­takt der extrem rech­ten „Alter­na­tiv för Sveri­ge” (Alter­na­ti­ve für Schwe­den) bezeich­ne­te er Deutsch­land als „Drit­te-Welt-Land mit einer kom­mu­nis­ti­schen, anti­deut­schen Regie­rung“ und gab dar­an einer „erzwun­ge­nen Ent­na­zi­fi­zie­rung nach dem Krieg“ die Schuld. Dass wäh­rend sei­ner Rede neben der Büh­ne die Neo­na­zis des Nor­dic Resis­tance Move­ment Auf­stel­lung nah­men, scheint Ste­fan Kor­te nicht gestört zu haben. Noch einen drauf leg­te Ste­fan Kor­te ein Jahr spä­ter in Lon­don. In einer Rede bei der Tra­di­tio­nal Bri­tain Con­fe­rence ver­stieg er sich zur Aus­sa­ge, „die allei­ni­ge Schuld Deutsch­lands am Zwei­ten Welt­krieg“ sei ein „Mär­chen“. Ver­gan­ge­nes Jahr zog es den AfD-Stadt­rat nach Litau­en, wo er sei­nem Freund Val­das Tut­kus bei­stand, als der die Par­tei „Alter­na­ty­va Lie­tu­vai” (Alter­na­ti­ve für Litau­en) grün­de­te. Die Kon­tak­te von Kor­tes Aus­lands­auf­trit­ten blie­ben bestehen und wer­den jetzt in Wien ver­eint – und noch mehr!

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Rechte Kampagnen gegen NGOs gewinnen an Einfluss

Teile der Union kooperieren seit längerem mit AfD-nahen und rechtskonservativen Strukturen, wenn es gegen Demokratieprojekte geht. Die Allianz hat besonders jene im Visier, die gegen Hass im Netz kämpfen. Es ist erst wenige Tage her, da jubelten gleich mehrere rechtspopulistische News-Plattformen über zwei Urteile des Landgerichts Hamburg. Die Organisation „Hate Aid“, die sich für Menschenrechte im Web einsetzt und Opfer digitaler Gewalt unterstützt, darf nun „Vorfeldorganisation der Grünen“ genannt werden, die Geschäftsführerinnen Anna-Lena von Hodenberg und Josephine Ballon zudem „Linksextremistinnen“ und „linkswoke Faschistende“, meldete die reichweitenstarke Plattform Nius von Ex-Bild-Chefredakteur Julian Reichelt – ebenso „Tichys Einblick“, „ansage.org“ und bei alexander-wallasch.de. Wegen Anti-Rechts-Demo: Union nimmt NGOs unter die Lupe 0:59 Die Urteile sind tatsächlich so erfolgt, und das ist ein weiterer Schlag für Hate Aid. Denn die Organisation gehört zugleich zu den vielen NGOs, die von den massiven Einschnitten und Kürzungen im Bundesprogramm „Demokratie leben“ betroffen sind, die Bundesfamilienminsterin Karin Prien (CDU) kürzlich verkündet hatte. Das Millionen-Programm gilt als zentrales Instrument zur Demokratieförderung und beim Kampf gegen Rechtsextremismus. Mehr als 200 Projekte sollen zum Jahresende auslaufen. Angriffe von Rechtsaußen erleben die Aktivistinnen von Hate Aid seit längerem und sind wiederholt erfolgreich juristisch dagegen vorgegangen. Auch gegen die Eilentscheidung des Hamburger LG, die Begriffe „Linksextremistinnen“ und „linkswoke Faschistende“ seien „noch zulässige Meinungsäußerungen“, legt Hate Aid Beschwerde ein. Laut Geschäftsführerin Ballon argumentiert das Gericht, „allein die berufliche Tätigkeit in einer gemeinnützigen Organisation eine ausreichende Anknüpfungstatsache für derartige Unterstellungen“ sei. Ballon mahnt: „Die Tätigkeit in einer gemeinnützigen Organisation… darf nicht dazu führen, dass Mitarbeitende und Engagierte den Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte verlieren und als extremistisch bezeichnet werden können.“ Dass Hate Aid ganz besonders im Fokus rechter Agitation steht, hat Gründe. Denn die Organisation hat sich über Jahre profiliert mit ihrer Expertise im Kampf gegen digitale Gewalt, hat unzählige Opfer unterstützt. Seit vergangenen Sommer agiert sie zudem als „Trusted Flagger“ im Rahmen des „Digital Services Act“ (DSA) der EU, der vor allem der US-Regierung und US-Tech-Konzernen ein Dorn im Auge ist, weil er Online-Plattformen zur Entfernung illegaler Inhalte verpflichtet. „Trusted Flaggers“ (vertrauenswürdige Hinweisgeber) sollen die Umsetzung des DSA unterstützen: Sie identifizieren und melden rechtswidrige Inhalte, die die Plattformen dann prioritär behandeln müssen. In Deutschland hat die zuständige Bundesnetzagentur unter Klaus Müller vier Organisationen als Trusted Flaggers zugelassen: neben Hate Aid die Meldestelle „Respect“, den Verbraucherzentrale Bundesverband und den Bundesverband Onlinehandel. Eingebunden ist das Bundeskriminalamt (BKA) mit seiner Zentralen Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet. Solche Netzkontrolle aber ist rechten Kräften ein Dorn im Auge. Die extrem rechte AfD, im Web besonders aktiv, bekämpft den DSA als „Internetzensur“, rechtspopulistische Portale wie Nius und andere diffamieren das System der „Trusted Flaggers“ als „institutionalisiertes Denunziantentum“. Warum? Eine Erklärung könnte sein, dass die meisten Hasspostings und extremistischen Inhalte im Netz laut BKA von rechts kommen: 2024 waren es fast 50 Prozent der insgesamt mehr als 10.000 Delikte, und 30 Prozent mehr als im Vorjahr. Zahlen für 2025 liegen noch nicht vor.

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AfD-Ratsfraktion Hamm mietet Büros beim eigenen Politiker – #vetternwirtschaft

In Hamm zahlt die Stadt jährlich rund 8.700 Euro für die Fraktionsräume der AfD im Gewerbehof Hövel. Vermieter ist das Unternehmen des AfD-Bundestagsabgeordneten Georg Schröter. Die AfD-Ratsfraktion in Hamm nutzt Räumlichkeiten im Gewerbehof Hövel, für die die Stadt 8.740 Euro im Jahr an Mietkosten erstattet. Für die Kosten gibt es eine Obergrenze, die sich auch an der Größe der Fraktion ortientiert. Geschäftsführer der Gewerbehof Hövel GmbH und Co KG ist der AfD-Bundestagsabgeordnete Georg Schröter. Nach eigenen Angaben gehört das Unternehmen seinen Kindern. Schröter erklärte, die AfD-Fraktion habe sich für den Standort entschieden, da es dort mehr Parkplätze gebe und das Rathaus abends bereits um 20 Uhr schließe. Gegen einen Umzug hätte er grundsätzlich nichts einzuwenden, solange die neuen Räume aus Sicherheitsgründen nicht im Erdgeschoss lägen. (…) Zuletzt gab es Spekulationen über angebliche Untersuchungen des AfD-Bundesverbandes bezüglich problematischer Verträge bei Kreisverbänden und möglicher Vetternwirtschaft bei Abgeordneten. Ein Sprecher der AfD-Bundespartei dementierte dies jedoch auf Nachfrage und sagte, dass es eine solche Abfrage nicht gegeben habe

via lippewelle: AfD-Ratsfraktion Hamm mietet Büros beim eigenen Politiker