Federal judge pauses President Trump’s order restricting gender-affirming care for trans youth

A federal judge on Thursday temporarily blocked President Donald Trump’s recent executive order aimed at restricting gender-affirming health care for transgender people under age 19. The judge’s ruling came after a lawsuit was filed earlier this month on behalf of families with transgender or nonbinary children who allege their health care has already been compromised by the president’s order. A national group for family of LGBTQ+ people and a doctors organization are also plaintiffs in the court challenge, one of many lawsuits opposing a slew of executive orders Trump has issued as he seeks to reverse the policies of former President Joe Biden. Judge Brendan Hurson, who was nominated by Biden, granted the plaintiffs’ request for a temporary restraining order following a hearing in federal court in Baltimore. The ruling, in effect for 14 days, essentially puts Trump’s directive on hold while the case proceeds. The restraining order could also be extended. Trump’s executive order “seems to deny that this population even exists, or deserves to exist,” Hurson said. Shortly after taking office, Trump signed an executive order directing federally run insurance programs to exclude coverage for gender-affirming care. That includes Medicaid, which covers such services in some states, and TRICARE for military families. Trump’s order also called on the Department of Justice to vigorously pursue litigation and legislation to oppose the practice. The lawsuit includes several accounts from families of appointments being canceled as medical institutions react to the new directive. Attorneys for the plaintiffs argue Trump’s executive order is “unlawful and unconstitutional” because it seeks to withhold federal funds previously authorized by Congress and because it violates anti-discrimination laws while infringing on the rights of parents.

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a pride flag drawn on the ground

Angriff mit Kugelbombe geplant – Anschlag auf Flüchtlingswohnheim in Senftenberg verhindert – Haftbefehl

21-Jähriger aus dem Landkreis Meißen sitzt in Untersuchungshaft, weil er nach Überzeugung der Ermittler ein Flüchtlingsheim in Senftenberg angreifen wollte. Nach einem Hinweis konnte der Anschlag vereitelt werden. Ermittler haben nach eigenen Angaben einen geplanten Kugelbomben-Anschlag auf eine Asylbewerberunterkunft im brandenburgischen Senftenberg vereitelt. Das sagte der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Dresden am Donnerstag dem rbb. Demnach erhielt das Landeskriminalamt Sachsen am 12. Februar einen konkreten anonymen Hinweis, wonach sich ein 21-jähriger Deutscher aus dem sächsischen Landkreis Meißen mit Sprengstoff ausgestattet haben soll. Damit wollte er offenbar zeitnah einen Anschlag auf ein Übergangswohnheim für Asylsuchende in Senftenberg (Oberspreewald-Lausitz) begehen. (…) Bei den Durchsuchungen wurden den Angaben zufolge zwei industriell hergestellte pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F4 – sogenannte Kugelbomben – und Schlagringe, Einhandmesser, Munition, Schreckschuss- und Softairwaffen sowie diverse Ausrüstungs- und Bekleidungsgegenstände sichergestellt. Der 21-jährige Beschuldigte befindet sich in Untersuchungshaft. Ein Richter habe einen Haftbefehl gegen ihn erlassen, sagte Staatsanwalt Patrick Pintaske auf dpa-Anfrage. Er stehe in Verdacht ein Explosionsverbrechen vorbereitet zu haben. Nach jetzigem Stand sei von einem Einzeltäter auszugehen. Inwieweit der Beschuldigte in die rechtsextreme Szene verstrickt ist, kann noch nicht gesagt werden

via rbb: Angriff mit Kugelbombe geplant Anschlag auf Flüchtlingswohnheim in Senftenberg verhindert – Haftbefehl

siehe auch Ziel war Asylbewerberunterkunft Ermittler verhindern Anschlag – 21-jähriger Sachse festgenommen In Senftenberg sollte eine Asylbewerberunterkunft Ziel eines Anschlags mit Kugelbomben werden. Ermittler haben dies verhindert und einen 21-Jährigen aus Sachsen vorläufig festgenommen. Ermittler haben nach eigenen Angaben einen geplanten Kugelbombenanschlag auf eine Asylbewerberunterkunft im brandenburgischen Senftenberg vereitelt. Ein 21-jähriger Beschuldigter aus Sachsen wurde vorläufig festgenommen, wie die Generalstaatsanwaltschaft Dresden und das Landeskriminalamt Sachsen am Donnerstag mitteilten; KUGELBOMBE Anschlag auf Asylunterkunft in Brandenburg vereitelt Ein 21-jähriger Deutscher soll sich mit Sprengstoff ausgerüstet haben, um ein Wohnheim für Asylbewerber in Brandenburg anzugreifen. Doch nach einem anonymen Hinweis kann die Polizei Schlimmeres verhindern. (…) Nach Erkenntnissen der Ermittler soll sich ein 21 Jahre alter Deutscher damit für einen Anschlag auf eine Asylunterkunft in Senftenberg ausgestattet haben. Ein Richter habe Haftbefehl gegen ihn erlassen, sagte Staatsanwalt Patrick Pintaske auf dpa-Anfrage

screenshot LKA Dresden

NACH SPENDENAUFRUF – Private Gerichtskosten aus AfD-Kasse bezahlt? – Staatsanwaltschaft prüft Vorwürfe gegen Höcke –

Gegen den Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke sind erneut Vorwürfe laut geworden. Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen prüft nach einer privaten Anzeige eine “strafrechtliche Relevanz”. Ein Sprecher bestätigte damit einen Bericht der “Bild”. Im Raum steht demnach die Frage, ob Höcke private Gerichtskosten möglicherweise aus der Parteikasse bezahlen ließ. Hintergrund ist ein Spendenaufruf Höckes vom April 2024. Der AfD-Politiker stand damals in Halle vor Gericht, weil er die Nazi-Parole “Alles für Deutschland” verwendet hatte. In zwei Verfahren wurde er zu Geldstrafen in Höhe von insgesamt 30.000 Euro verurteilt. Aufruf zum Spenden über Social Media Höcke habe potenzielle Unterstützer auf der Plattform “X” (ehemals Twitter) gebeten, dem Landesverband angesichts dieser finanziellen Herausforderungen zu helfen. Einen Monat später soll er erneut um Spenden für den Landesverband gebeten haben. Das lege den Verdacht nahe, dass der Landesverband der AfD die Gerichtskosten übernommen haben könnte, so der Vorwurf.

via mdr: NACH SPENDENAUFRUF Private Gerichtskosten aus AfD-Kasse bezahlt? – Staatsanwaltschaft prüft Vorwürfe gegen Höcke

siehe auch: Neue Vorwürfe gegen AfD-Höcke Staatsanwaltschaft prüft Ermittlungsverfahren (Bild). Nach BILD-Informationen ist der Thüringen-Chef von Kanzlerkandidatin Alice Weidel (45) erneut ins Visier der Justiz geraten. Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen prüft nach einer privaten Anzeige aus Erfurt ein neues Ermittlungsverfahren. Diesmal geht es um Betrug, Untreue und Verstöße gegen das Parteirecht. Hintergrund ist ein Spenden-Aufruf von Höcke (198.000 Follower) auf X vom 18. April 2024. An diesem Tag begann in Halle Höckes erster Prozess wegen Verwendens der Nazi-Parole „Alles für Deutschland“. Trotz Unterstützung von drei Anwälten wurde Höcke in zwei Gerichtsverfahren zu Geldstrafen in Höhe von insgesamt 30.000 Euro verurteilt. Auf X klang Höckes Bettelei so: „Der Spitzenkandidat der in Umfragen führenden Oppositionspartei muss sich mitten im Wahlkampf gleich in drei Prozessen stellen (…) Diese Vorgänge binden mitten im Wahlkampf viel Energie und Geld. Bitte unterstützen Sie unseren ganz besonders im Fokus stehenden Thüringer Landesverband dabei, diese finanziellen Herausforderungen durchzustehen.“ Die Formulierung legt den Verdacht nahe, dass der Landesverband der Partei die Gerichtskosten für Höcke übernommen haben könnte. Laut Staatsanwaltschaft verstößt Höckes Spenden-Aktion so möglicherweise gegen das Parteien-Recht, wonach die Bezahlung privater Gerichtsverfahren mit Parteigeld illegal ist. Kein Einzelfall: Kurz nach dem Urteil vom 14. Mai 2024 gab es einen weiteren Spendenaufruf für Höcke mit identischer Kontonummer und demselben Verwendungszweck („Kampf um die Meinungsfreiheit“) auf der X-Seite seines Landesverbandes

Mehrere Kinder sollen geweint haben: Lehrerin mit Pro-AfD-Aussagen vor Grundschulklasse in Berlin?

Eine Grundschullehrerin in Berlin-Lichtenberg soll sich vor der Klasse für Trump und die AfD starkgemacht haben. Mehrere Kinder sollen geweint haben, ein Kind möchte nicht mehr zur Schule gehen. „GeWi“- Unterricht in einer Grundschule in Lichtenberg. Eigentlich soll es um Gesellschaftswissenschaften gehen, doch die Vertretungslehrerin soll am Mittwoch Politik auf die Tagesordnung gesetzt und sich mit den Schülern heftig gestritten haben. Sie habe sich für die AfD und den US-Präsidenten Donald Trump starkgemacht, berichten Eltern dem Tagesspiegel. Sie habe die Wahlprogramme gelesen und die AfD hätte in den meisten Punkten recht, soll die Lehrerin gesagt haben. Ein Chatverlauf von Eltern, der dem Tagesspiegel vorliegt, dokumentiert die Aussagen. Weiter soll die Frau Verschwörungstheorien über Grüne und Linke verbreitet haben. Die Grünen zum Beispiel würden die Leute zwingen, Wärmepumpen zu kaufen. Die 5. Klasse, also zehn und elf Jahre alte Schülerinnen und Schüler, soll gegen diese Aussagen „tapfer protestiert“ und argumentiert haben und es sei zu einer lautstarken Auseinandersetzung gekommen. Mehrere Kinder sollen geweint haben, weil sie gegen die Lehrerin keine Chance gehabt hätten. Ein Junge möchte offenbar nicht mehr von der betreffenden Lehrerin unterrichtet werden. Am Donnerstag soll ein Gespräch mit der Schulleiterin stattgefunden haben

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„Kauf dir mal ein Flugticket“: Unbekannter attackiert Deutsche mit Kopftuch und beleidigt sie rassistisch

In einer Berliner U-Bahn wütet ein Mann mit rassistischen Parolen gegen eine Frau mit Kopftuch und schlägt mit dem Ellenbogen zu. Erst als Passanten eingreifen, flüchtet er. Am Mittwochvormittag wurde eine Frau mit Kopftuch in Kreuzberg Opfer eines rassistischen Angriffs. Nach ersten Erkenntnissen hat ein Mann die 43-Jährige in der U-Bahn erst anlasslos mit dem Ellenbogen attackiert und anschließend mehrfach beleidigt, wie die Polizei berichtet. Er habe zu der Frau, einer Deutschen, unter anderem gesagt: „Geh mal raus aus Deutschland, asoziales Stück“. Weiterhin seien die Worte „Sieh mal, was aus Berlin geworden ist durch dich. Kauf dir mal ein Flugticket und verpiss dich!“ gefallen. Die Frau soll sich der Mitteilung zufolge verbal gewehrt haben und am Bahnhof Prinzenstraße ausgestiegen sein. Dort folgte ihr der bisher unbekannte Mann jedoch und ergriff erst die Flucht, als sich Passanten einschalteten.

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Berlin- U-Bahn-Station Kochstraße- auf Bahnsteig zu Gleis 1- Richtung Berlin-Alt-Tegel- U-Bahn BVG-Baureihe H 5013-6 8.8.2009.jpg
Von Wikimedia-User Jivee BlauEigenes Werk, CC BY-SA 3.0, Link – symbolbild

Streit um Auflösung von Corona-Demos: Berliner Polizei siegt vor Gericht gegen „Querdenker“-Kopf Ballweg

Durften Demos gegen die Corona-Politik von der Polizei aufgelöst werden, weil viele Teilnehmer Vorschriften der Polizei zu Masken und Abständen missachteten? Ein Berliner Gericht hat entschieden. Im Rechtsstreit um Corona-Demonstrationen hat der Organisator der sogenannten „Querdenker“-Veranstaltungen gegen die Berliner Polizei verloren. Die Auflösungen und andere Einschränkungen von zwei Demonstrationen gegen die Corona-Politik durch die Polizei am 1. und 29. August 2020 waren nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts rechtmäßig. Gegen dieses damalige Vorgehen der Polizei hatte der „Querdenker“-Initiator Michael Ballweg geklagt. Nun unterlag er am Donnerstag. Sein Anwalt kündigte Berufung beim Oberverwaltungsgericht an.  Besondere Gefahrenlage zu Beginn der Pandemie Das Gericht begründete seine Entscheidung vor Dutzenden Unterstützern Ballwegs im Saal mit Verweis auf die besondere Gefahrenlage zu Beginn der Pandemie. Die Gefährlichkeit des Virus habe man damals noch nicht sicher einschätzen können. Es habe auch noch keine Impfung gegeben. Deswegen seien die Anforderungen zur Auflösung einer Demonstration mitunter auch geringer gewesen.

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Wahlwerbespot: Gericht weist AfD-Eilantrag zu Rüge von Wahlspot zurück – #InYourFace

In einem Clip der AfD sehen die Medienanstalten der Länder Gefahren für Kinder und Jugendliche. Dagegen geht die AfD juristisch vor. Im Eilverfahren liegt nun eine Entscheidung vor. Die AfD in Brandenburg ist mit einem Eilantrag gegen die Forderung der Medienanstalt Berlin-Brandenburg gescheitert, einen Wahlwerbespot in sozialen Medien zu löschen. Das Potsdamer Verwaltungsgericht erklärte, das öffentliche Interesse an der Umsetzung des Beschlusses überwiege (Az.: VG 11 L 74/25). Die zuständige Kammer habe auch keine durchgreifenden Zweifel, dass der Spot die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu eigenverantwortlichen, gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten beeinträchtige. Die Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten hatte der AfD Brandenburg „pauschale Stereotype“ in dem Video aus dem Landtagswahlkampf 2024 vorgeworfen. Eine Überprüfung hatte demnach ergeben, dass der Clip „entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte“ enthalte, mit denen pauschale Stereotype bedient würden. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren könnten sie noch nicht einordnen und sollten sie daher nicht sehen. AfD muss Konsequenzen ziehen und klagt Die AfD musste das Video, das bei X, Facebook, Instagram und Tiktok zu sehen war, löschen oder den Zugriff von Kindern und Jugendlichen darauf verhindern.

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siehe auch: Eilantrag abgelehnt Gericht in Potsdam bestätigt Verfügung gegen AfD-Werbespot. Das Verwaltungsgericht in Potsdam hat einen Eilantrag der AfD gegen eine Verfügung der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) abgelehnt. Die Anstalt hatte der Partei Mitte Januar unter Verweis auf den Jugendschutzmedien-Staatsvertrag aufgetragen, den Zugriff auf ein Video zu beschränken, das zum Landtagswahlkampf 2024 in sozialen Medien veröffentlicht worden war. Die AfD hatte dagegen geklagt und nun eine vorläufige Niederlage einstecken müssen. Das Gericht habe “keine durchgreifenden Zweifel, dass der betroffene Wahlwerbespot geeignet sei, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu beeinträchtigen”, heißt es in einer Pressemitteilung vom Donnerstag.

siehe dazu auch: »Entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte« – Jugendschutzkommission rügt AfD für rassistisches Wahlkampfvideo (01-2025). Die AfD in Brandenburg muss einen Wahlclip für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren unzugänglich machen. Das entschied die Kommission für Jugendmedienschutz. Die Kritik ließe sich auf zahlreiche AfD-Videos ausweiten. Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) der Landesmedienanstalten hat die AfD in Brandenburg für einen rassistischen Clip gerügt. Die Partei muss nun das Video von ihren sozialen Kanälen entweder löschen – oder mit technischen Mitteln verhindern, dass Kinder und Jugendliche darauf Zugriff haben. Das hat die KJM entschieden.