Verletzungen am Arm: Staatsschutz ermittelt nach möglichem Angriff auf Rostocker AfD-Politiker

Der Landtagsabgeordnete Michael Meister soll vor seinem Haus in Rostock von Unbekannten angegriffen und verletzt worden sein. Die Polizei sucht Zeugen, der Innenausschuss wurde informiert. Was bisher bekannt ist. Der Staatsschutz der Polizei in Rostock ermittelt nach einer möglicherweise politisch motivierten Attacke auf den AfD-Landtagsabgeordneten Michael Meister. Der 51-Jährige hatte am Mittwochabend, kurz vor Mitternacht, den Notruf gewählt und um Hilfe gebeten, weil ihn zwei unbekannte Personen vor seinem Zuhause angegriffen hätten. Meister wurde bei dem möglichen Angriff verletzt, trug unter anderem eine Wunde am Arm davon und musste ambulant in einer Klinik in der Hansestadt behandelt werden. (…) Die Polizei bestätigte auf OZ-Anfrage den Einsatz – und auch dass Meister verletzt angetroffen worden sei. Er habe ausgesagt, dass zwei Personen ihn mit einem scharfen Gegenstand attackiert hätten. Sie sollen ihn als „AfD-Nazi“ beschimpft haben. Am Donnerstag durchsuchten Beamte den mutmaßlichen Tatort. (…) Es ist nicht das erste Mal, dass Meister Anzeige erstattet: Mitte Dezember 2021 soll er schon einmal vor seinem Zuhause in Rostock angegriffen worden sein. Die Ermittlungen in dem Fall wurden aber eingestellt, heißt es aus Polizeikreisen.

via ostsee-zeitung: Verletzungen am Arm: Staatsschutz ermittelt nach möglichem Angriff auf Rostocker AfD-Politiker

siehe auch: Ermittlungen nach mutmaßlichem Angriff auf AfD-Politiker in Rostock Ein AfD-Politiker soll in Rostock angegriffen worden sein. Der Vorsitzende der Landtagsfraktion der Partei spricht von einem »Angriff auf die demokratische Grundordnung«. Der polizeiliche Staatsschutz der Kriminalpolizeiinspektion Rostock hat nach einem mutmaßlichen Angriff auf den AfD-Landtagsabgeordneten Michael Meister mit Ermittlungen begonnen. In der Nacht zum Donnerstag soll es zu einem körperlichen Angriff auf den Politiker aus Mecklenburg-Vorpommern gekommen sein, teilte die Polizei mit. Nach bisherigen Ermittlungen soll Meister von zwei unbekannten Männern angesprochen und dann körperlich angegriffen und am Arm verletzt worden sein. Der Politiker verständigte laut der Polizei anschließend selbst die Polizei. Der polizeiliche Staatsschutz geht von einem Verdacht auf gefährliche Körperverletzung aus; Polizei ermittelt nach Angriff auf AfD-Landtagsabgeordneten Nach einem mutmaßlichen Angriff auf den AfD-Landtagsabgeordneten Michael Meister ermittelt die Polizei. In der Nacht auf Donnerstag soll es in Rostock zu einem Angriff auf den Politiker gekommen sein.

AfD-Polizist in Sachsen-Anhalt Mit rassistischer Entgleisung ins Landratsamt? #polizeiproblem

Der AfD-Mann Uwe Arendt will Landrat in Sachsen-Anhalt werden. Jetzt enthüllt die taz: Er fiel im Polizeidienst mit einer rassistischen Äußerung auf. Uwe Arendt gibt sich siegesgewiss. „Wir werden diese Wahl gewinnen“, erklärte der AfD-Kreistagsabgeordnete aus dem Saalekreis in Sachsen-Anhalt, der seit 35 Jahren als Polizist arbeitet, in einem seiner jüngsten Social-Media-Videos. Man werde die „linksgrüne Einheitsfront“ besiegen, das „Altparteienkonglomerat“, und den Landkreis „blau machen“. Das Ziel des 59-Jährigen: Er will in anderthalb Wochen Landrat im Saalekreis werden, bei der Stichwahl am 28. Juni. Dass Arendt der erste Landrat für die rechtsextreme AfD in Sachsen-Anhalt werden könnte, ist durchaus möglich: Den ersten Wahlgang gewann er deutlich mit 43,3 Prozent. Nun aber wecken taz-Recherchen neue Zweifel, ob Arendt für den wichtigsten Posten im drittgrößten Landkreis des Bundeslandes wirklich geeignet ist. Schon zuletzt hatte die Mitteldeutsche Zeitung publik gemacht, dass gegen den AfD-Politiker, der für die Partei seit 2024 im Stadtrat Merseburg und im Kreistag sitzt, ein Disziplinarverfahren bei der Polizei läuft. Weil er trotz monatelanger Krankschreibung für die AfD an Parlamentssitzungen teilnahm und womöglich auch als „DJ Eddy“ auftrat. Die taz fand nun aber heraus: Es ist nicht das erste Disziplinarverfahren. Schon im Jahr 2022 gab es ein weiteres Verfahren gegen Arendt und Ermittlungen wegen Volksverhetzung – wegen eines rassistischen Vorfalls im Polizeidienst. Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg und Auskünfte der Staatsanwaltschaft Halle bestätigen den Vorfall. Laut Staatsanwalt Benedikt Bernzen hatte Uwe Arendt, der damals im Polizeirevier Merseburg arbeitete, am 14. Juli 2022 bei einer Dienstbesprechung über Po­li­zei­prak­ti­kan­tin­nen mit Migrationsbiografien gesagt: „Wenn die Kna­ken kein Deutsch sprechen können, haben die bei der Polizei nichts zu suchen.“ Der Satz muss im Revier für erhebliche Unruhe gesorgt haben. Laut Bernzen war es anschließend der damalige Leiter des Polizeireviers, der von Amts wegen Strafanzeige gegen Arendt erstattete. 300 Euro für rassistische Bemerkung Die Staatsanwaltschaft Halle sei daraufhin einem Anfangsverdacht der Volksverhetzung nachgegangen, so Bernzen. Weniger als zwei Monate später, am 8. September 2022, stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren indes wieder ein. Da die rassistischen Bemerkungen „in einer internen Dienstbesprechung“ gefallen seien, so Bernzen. Eine für den Straftatbestand der Volksverhetzung notwendige „Friedensstörungseignung“, also eine breitere Öffentlichkeit, sei daher nicht gegeben gewesen. Die Polizeibehörde aber setzte auch ein Disziplinarverfahren gegen Arendt in Gang – und verhängte im Februar 2024 schließlich eine Disziplinarverfügung: Der Polizist sollte 300 Euro zahlen. Die Polizeiführung sah einen Verstoß gegen die „beamtenrechtliche Wohlverhaltenspflicht“, die Äußerung verletze die für Beamte nötige Zurückhaltung und sei „fremdenfeindlich und herabwürdigend“. Das geht aus Unterlagen des Verwaltungsgerichts Magdeburg hervor. Arendt aber legte Beschwerde ein und klagte – mit Erfolg. Er habe sich über eine nicht beantwortete Frage während der Dienstbesprechung geärgert und eine „unglückliche Wortwahl gewählt“, erklärte Arendt in der Verhandlung laut Gericht. Zudem sei er an dem Tag wegen schlecht eingestellter Blutdruckmedikamente „nicht stressresistent“ gewesen.

via taz: AfD-Polizist in Sachsen-Anhalt Mit rassistischer Entgleisung ins Landratsamt?

ChatGPT & Co. – Fünf Chatbots im Test – nur einer empfiehlt die AfD

In einer Studie wurden fünf KI-Anwendungen geprüft. Die Ergebnisse unterscheiden sich deutlich. Elon Musks Chatbot SuperGrok würde wohl die AfD wählen, wenn er könnte. Das geht aus einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin hervor. Demnach war die KI die einzige von fünf getesteten Programmen, die eine Regierung der AfD deutlich positiver als die übrigen vier Chatbots bewertete. Zur Auswahl standen vier Regierungen, darunter eine AfD-Alleinregierung. Getestet wurden SuperGrok des Unternehmens xAI von Musk, ChatGPT von OpenAI, Claude von Anthropic, Copilot von Microsoft und das chinesische Modell DeepSeek. Die Modelle sollten die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen verschiedener möglicher Regierungskoalitionen bewerten, heißt es. SuperGrok habe in knapp der Hälfte der Kennzahlen eine AfD-Regierung als effektivste Variante bewertet, schreibt das DIW – sowohl auf Bundesebene als auch bei der im September stattfindenden Landtagswahl in Sachsen-Anhalt. Die anderen vier Chatbots hätten die AfD in keinem Fall vorn gesehen. Lediglich DeepSeek habe der Partei zugetraut, die Zuwanderung am stärksten zu senken. Auffällig sei die Quellenlage. SuperGrok berufe sich überwiegend auf das AfD-Wahlprogramm und weitere Dokumente der Partei, die übrigen Modelle dagegen vor allem auf wissenschaftliche Studien und Analysen von Forschungsinstituten. Das DIW wertet das als Hinweis auf eine bewusste politische Verzerrung. Belegen lässt sich aus der Untersuchung allerdings nur das Antwortverhalten der Modelle, nicht eine Absicht dahinter. Der Chatbot von xAI fiel bereits früher auf. Musk hatte vor der Bundestagswahl öffentlich für die AfD geworben

via t-online: ChatGPT & Co. Fünf Chatbots im Test – nur einer empfiehlt die AfD

4.000 Euro Strafe – Bonner AfD-Politiker wegen Beleidigung verurteilt

Der Vorfall liegt bereits ein Jahr zurück. Im Juni war der AfD-Politiker Gerald Christ in der Linie 61 an der Endhaltestelle Quirinusplatz in Bonn-Dottendorf unterwegs. Dort ist ein Streit ausgebrochen. Christ ist nach Angaben des Gerichts dabei ausfallend geworden und hat einen Mann als “Arschloch” bezeichnet. Streit eskaliert Hintergrund des Streits war ein lautes Telefonat eines Mannes mit Migrationshintergrund in der Bahn. Darüber ärgerten sich einige Fahrgäste. Als Christ sich daraufhin als AfD-Politiker zu erkennen gab, kam es zu dem Streit, der eskalierte und schließlich in der Beleidigung gipfelte. Bei der Verhandlung heute gab es keinen Zeugen, der die Beleidigungen gehört hatte. Trotzdem hielt die Richterin die Aussagen des Geschädigten für glaubwürdig und verurteilte den AfD-Politiker.

via wdr: 4.000 Euro Strafe Bonner AfD-Politiker wegen Beleidigung verurteilt

Rechtsextremist in Chemnitz – Sparkasse muss Sellner vorerst kein Konto eröffnen – #eingesellnert

Der österreichische Rechtsextremist Martin Sellner hat offenbar Pläne für die Ansiedlung eines Unternehmens in Chemnitz. Doch ein Konto für das laut einem Zeitungsbericht beabsichtigte „Institut für Remigration“ lehnt die dortige Sparkasse ab. Die Sparkasse Chemnitz muss einem Zeitungsbericht zufolge für den Rechtsextremisten Martin Sellner vorerst kein Konto eröffnen. Das berichtet die in München erscheinende „Süddeutsche Zeitung“ unter Berufung auf einen Sprecher der Sparkasse (Mittwoch). Der Österreicher Martin Sellner gilt als Führungsfigur der rechtsextremen „Identitären Bewegung“. Sonnenaufgang, Simson und „Remigration“ AfD-Wahlkampagne in Sachsen-Anhalt Sonnenaufgang, Simson und „Remigration“ Laut dem Bericht plant Sellner ein „Institut für Remigration“ – und zwar als ein „auf nonprofit orientiertes Unternehmen“. Dafür benötige er ein Geschäftskonto, hieß es. Ende Januar habe sich Sellner an die Sparkasse Chemnitz gewandt, weil er in der sächsischen Stadt den Sitz seines Unternehmens ansiedeln wolle, berichtet die Zeitung. Die Sparkasse habe eine Kontoeröffnung allerdings am 9. Februar abgelehnt. „Remigrationskonzept“ ist verfassungswidrig Sie stütze sich dabei unter anderem auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, hieß es in dem Bericht. Dieses hatte Sellners „Remigrationskonzept“ im vergangenen Jahr als „menschenwürdewidrig“ und damit verfassungswidrig eingestuft. Gegen die Entscheidung der Sparkasse klagte Sellner im Eilverfahren. Das Verwaltungsgericht Chemnitz wies seinen Antrag allerdings wegen fehlender Eilbedürftigkeit ab. Der Beschluss sei rechtskräftig. Nach Einschätzung der Sparkasse Chemnitz müsste das von Sellner gegründete„ Institut für Remigration“ verboten werden, heißt es in dem Bericht weiter. Es widerspreche dem Grundgesetz. Der rechtsextreme Kampfbegriff „Remigration“ meint die Ausweisung von Millionen Menschen mit Migrationshintergrund.

via rp online: Rechtsextremist in Chemnitz Sparkasse muss Sellner vorerst kein Konto eröffnen

Mit Waffe auf Polizisten gezielt: 74-Jähriger verurteilt

War es politisch motiviert oder eine Verzweiflungstat? Das war die Frage im Prozess gegen einen 74 Jahre alten Mann, der im Dezember bei der Zwangsräumung seines Hauses in Hamburg-Lurup eine Pistole auf Polizisten gerichtet hatte. Das Hamburger Landgericht verurteilte ihn am Mittwoch zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten. Die Kammer ging letztendlich von einer Verzweiflungstat aus. Und dem Versuch eines sogenannten “Suicide by cops”: Nach Überzeugung des Gerichts wollte der Angeklagte nicht auf die Polizisten schießen, sondern von diesen erschossen werden. War es politisch motiviert oder eine Verzweiflungstat? Das war die Frage im Prozess gegen einen 74 Jahre alten Mann, der im Dezember bei der Zwangsräumung seines Hauses in Hamburg-Lurup eine Pistole auf Polizisten gerichtet hatte. Das Hamburger Landgericht verurteilte ihn am Mittwoch zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten. Die Kammer ging letztendlich von einer Verzweiflungstat aus. Und dem Versuch eines sogenannten “Suicide by cops”: Nach Überzeugung des Gerichts wollte der Angeklagte nicht auf die Polizisten schießen, sondern von diesen erschossen werden. An jenem Dezembertag sollte der 74-Jährige sein Haus räumen, das zwangsversteigert worden war. Im Detail hatte der Mann davon aber erst eineinhalb Stunden vorher erfahren. Seine Ehefrau wusste von dem Termin, hatte ihm aber nichts gesagt, aus Angst vor seiner Reaktion.Mann überlebte die Polizeischüsse schwer verletztAls dann die Gerichtsvollzieherin mit Polizisten vor dem Grundstück stand, ging er ins Haus, holte eine Pistole aus dem Schreibtisch und richtete die Waffe auf die Polizisten. Die Beamten schossen auf ihn. Er wurde verletzt, überlebte aber.Staatsanwalt: “Eine menschliche Tragödie”Die Staatsanwaltschaft hatte den 74-Jährigen ursprünglich wegen versuchten Mordes angeklagt. Er stehe dem Gedankengut der sogenannten Reichsbürger nahe.

via tagesschau: Mit Waffe auf Polizisten gezielt: 74-Jähriger verurteilt

“Unsterblich Wien” Justizschlag! Rechtsradikale Fanszene gesprengt

Nach jahrelangen Ermittlungen gegen die Gruppierung “Unsterblich Wien” hat die Justiz nun die erste Anklage eingebracht. Die Hintergründe. Die Ermittlungen gegen die Hooligan-Gruppierung “Unsterblich Wien” beschäftigen die Behörden bereits seit mehreren Jahren. Nun gibt es laut “Kronen Zeitung” erstmals eine Anklage gegen einen Anhänger der Gruppe, die dem Umfeld des Wiener Fußballklubs Austria Wien zugerechnet wird. Die Gruppe ist bereits seit 2013 von der Wiener Austria ausgeschlossen und hat Hausverbot (“Hat bei uns keinen Platz”)! Konkret wirft die Staatsanwaltschaft Wien einem Beschuldigten Wiederbetätigung vor. Laut Ermittlungen soll er bei Fußballspielen wiederholt Abzeichen auf seiner Kleidung getragen haben, die Ähnlichkeiten mit einem historischen SS-Symbol aufweisen sollen. (…) Bereits seit 2022 führt die Staatsanwaltschaft Klagenfurt ein Ermittlungsverfahren gegen insgesamt 13 Beschuldigte aus dem Umfeld von “Unsterblich Wien”. Die Gruppe gilt als Anhängerschaft des FK Austria Wien. Im Generali-Stadion haben ihre Mitglieder jedoch seit 2013 Hausverbot. Trotzdem sollen Mitglieder weiterhin Spiele besuchen, insbesondere bei Auswärtspartien. Laut den Ermittlungsunterlagen sind mehrere Beschuldigte einschlägig vorbestraft. Die Vorwürfe reichen von Körperverletzung über gefährliche Drohung bis hin zu Delikten nach dem Verbotsgesetz, berichtet die Tageszeitung.

via heute.at: “Unsterblich Wien” Justizschlag! Rechtsradikale Fanszene gesprengt