AfD-Politiker verurteilt Geldstrafe wegen versuchten Angriffs auf Antifaschistinnen

Ramunas V., Politiker und Mitarbeiter der AfD-Fraktion im Landtag NRW, wurde in Marl wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung zu 60 Tagessätzen verurteilt. Bei einer AfD-Veranstaltung trat der Kampfsportler vergangenes Jahr eine Pylone mit voller Wucht in die Menge einer antifaschistischen Demonstration und verfehlte dabei nur knapp die dicht gedrängten Aktivistinnen. Am 25. Mai 2024 fand im Rahmen der Europawahl im Eventzentrum Marl (NRW) eine ausgebuchte Wahlkampfveranstaltung mit mehreren Hundert AfD-Mitgliedern statt. Unter den Gästen waren auch Alice Weidel und Tino Chrupalla. Die Location diente in der Vergangenheit bereits mehrfach als Ausrichtungsort für die Landesparteitage der AfD NRW. Auf dem Weg in die Halle mussten die Teilnehmer*innen jedes Mal an Gegenprotesten vorbei, abgeschirmt durch Bauzäune und Hamburger Gitter. Der Mitarbeiter der AfD-Landtagsfraktion, Ramunas V., lieferte sich eine hitzige Auseinandersetzung mit den Demonstrierenden. Aus Wut trat er mit dem Fuß eine Verkehrspylone in die Versammlung über den Zaun hinweg, an den Köpfen der Polizei vorbei. Sie verfehlte laut einer Zeugin nur knapp die dicht gedrängte Menschenmenge. Der Staatsschutz ermittelte daraufhin wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung. Nach § 224 des Strafgesetzbuchs handelt es sich immer dann um eine »gefährliche Körperverletzung«, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, die über die einfache Körperverletzung hinausgehen. In diesem Fall, da waren sich Staatsanwaltschaft, Richterin und Verteidigerin einig, war die Pylone ein »gefährliches Werkzeug«. Die Strafandrohung ist dementsprechend höher. (…) Dem widersprach die Richterin und urteilte mit 60 Tagessätzen zu je 30 Euro. Berufung wurde noch am Urteilstag eingelegt. Da der AfD-Politiker bereits in einer anderen Sache wegen Betrugs verurteilt wurde, gilt er mit Rechtskraft des Urteils als vorbestraft. Zudem erwartet ihn ein weiteres Verfahren in seiner Heimatstadt wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Er soll ohne Erlaubnis einen Krankenwagen gefahren haben, um ihn aus dem Weg zu räumen.

via nd: AfD-Politiker verurteilt Geldstrafe wegen versuchten Angriffs auf Antifaschistinnen

Geld über mutmaßlichen Strohmann – #Bundestag leitet #Prüfverfahren wegen #Millionenspende an AfD ein – #spendenaffäre

Wer zahlte 2,35 Millionen Euro für den Wahlkampf der AfD? Der angebliche Spender war nach Recherchen von SPIEGEL und »Standard« wohl nur ein Strohmann. Jetzt reagiert die Bundestagsverwaltung. In der Parteispendenaffäre um dubiose Millionenzahlungen aus Österreich wird es unangenehm für die »Alternative für Deutschland«: Wie ein Sprecher der Bundestagsverwaltung dem SPIEGEL bestätigte, hat das zuständige Kontrollreferat nun ein entsprechendes Prüfverfahren gegen die Partei eingeleitet. Hintergrund ist der vom SPIEGEL und der österreichischen Zeitung »Standard« aufgedeckte Skandal um die Finanzierung einer deutschlandweiten Plakatkampagne zugunsten der AfD kurz vor der Bundestagswahl. Die Wahlwerbung, deren Wert die AfD mit 2.349.906,62 Euro angibt, sei ihr angeblich von dem früheren FPÖ-Funktionär Gerhard Dingler aus Österreich spendiert worden, meldete die AfD Anfang Februar der Bundestagsverwaltung. Doch nach Recherchen von SPIEGEL und »Standard« besteht der Verdacht, dass Dingler bei der Millionentransaktion lediglich als Strohmann fungierte. Nach Ermittlungen österreichischer Sicherheitsbehörden soll der Geschäftsmann aus Vorarlberg kurz vor seiner vermeintlichen Spende eine »Schenkung« in Höhe von 2,6 Millionen erhalten haben – von dem aus Duisburg stammenden Immobilienmilliardär Henning Conle, der in der Schweiz lebt. (…) Sollte die AfD die rund 2,35 Millionen Euro nicht bei der Bundestagsverwaltung abliefern, drohen ihr im Fall der Feststellung einer unzulässigen Spende Strafzahlungen in bis zu dreifacher Höhe – in diesem Fall rund sieben Millionen Euro. AfD erhielt schon früher Geld von Milliardär Der Bundesschatzmeister der AfD, Carsten Hütter, hatte nach dem Bekanntwerden der mutmaßlichen Strohmannkonstruktion beteuert, in der Spendensache stets »gemäß den gesetzlichen Auflagen gehandelt« zu haben. Er erwarte »eine lückenlose Aufklärung durch die Behörden«. AfD-Chef Tino Chrupalla hatte die Annahme der Dingler-Spende bei Welt TV unterdessen verteidigt und erklärt, er sähe »nichts Rechtswidriges« darin. Dass Dingler die Millionen zuvor von dem Immobilienmilliardär Conle erhalten hatte, wollte Chrupalla jedoch nicht ausschließen: »Ob das Geld im Endeffekt von Dritten oder Vierten kommt, das weiß ich selber nicht«, sagte der AfD-Chef .

via spiegel: Geld über mutmaßlichen Strohmann Bundestag leitet Prüfverfahren wegen Millionenspende an AfD ein

siehe auch: Affäre um Plakatspende: Verfahren gegen die AfD eingeleitet Die Quelle einer Plakatspende im Wert von über 2 Millionen Euro an die AfD ist offenbar unklar. Nun leitete die Bundestagsverwaltung ein Verfahren ein. Die Bundestagsverwaltung hat ein Verfahren gegen die AfD wegen einer möglichen Affäre um eine Parteispende eingeleitet. Wie ein Sprecher des Bundestages am Donnerstag auf Anfrage mitteilte, liegen dem Parlament „amtliche Feststellungen zur Frage der Herkunft des Geldes“ vor. Die AfD werde dazu nun zu einer Stellungnahme aufgefordert. Der Sprecher bestätigte damit einen Bericht des Spiegel. Dabei geht es um eine Spende von rund 2,35 Millionen Euro für Plakat-Werbung, die kurz vor der Bundestagswahl für Aufsehen gesorgt hatte. Der AfD wird vorgeworfen, dass das Geld nicht wie bei der Bundestagsverwaltung angegeben von einem früheren Politiker der rechtspopulistischen FPÖ in Österreich, Gerhard Dingler, sondern tatsächlich von dem deutschen Immobilienmilliardär Henning Conle gekommen sei. Die AfD meldete Anfang Februar der Bundestagsverwaltung, dass die Spende von Dingler stamme.

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Antwort auf 551 Fragen zu NGOs – Nimm das, Union

Mit 551 Fragen nahm die Union die linke Zivilgesellschaft ins Visier. Die taz hat die Antwort der Bundesregierung vorliegen. Selten sorgte eine Anfrage im Bundestag für so viel Aufruhr. Einen Tag vor der Bundestagswahl hatte die Union dort ihren Fragenkatalog zur „Politischen Neutralität staatlich geförderter Organisationen“ eingereicht, 551 Fragen lang, unterzeichnet von Friedrich Merz. Im Visier: 17 zivilgesellschaftliche Gruppen oder Medien, die der Union offenbar unbequem sind – die Omas gegen Rechts, Campact oder Correctiv. Nun schickte die Bundesregierung ihre Antwort an die Union – und bügelte die Fragen weitgehend ab. Der demokratische Verfassungsstaat „lebt von zivilgesellschaftlichem Engagement für ein friedliches und respektvolles Zusammenleben und den Einsatz gegen menschen- und demokratiefeindliche Phänomene“, betont das Bundesfinanzministerium von Jörg Kukies (SPD), das die Antwort formulierte, gleich in einer Vorbemerkung. Eine Aufgabe des Staates sei es, dieses Engagement zu fördern, auch durch Gelder oder Steuerbegünstigungen. Dies geschehe seit Jahrzehnten „in einem parteiübergreifenden Konsens“. Die Union hatte ihre Anfrage mit „Protesten gegen die CDU“ begründet, die angeblich von gemeinnützigen Vereinen mitorganisiert wurden. Das Ministerium verweist dagegen auf das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit, das für eine Demokratie „konstituierend“ sei und auch vor Wahlen „nicht eingeschränkt“ sei. Die Regierung könne hier auch geförderten Gruppen keine Vorgaben für Demonstration machen. Und auch gemeinnützige Gruppen hätten laut eines Erlasses in der Abgabenordnung das Recht, sich politisch außerhalb ihres Satzungszweckes zu äußern, sofern dies „vereinzelt“ geschehe. Heißt: Auch ein Umweltverein darf sich gelegentlich etwa gegen Rassismus positionieren. Den Vorwurf der Union, dass die NGOs eine „Schattenstruktur“ bildeten, weist das Ministerium deutlich zurück: Dafür gebe es „keine Anhaltspunkte“. Auch sei es nicht Aufgabe der Regierung, „allgemeine Informationen über die Aktivitäten und Kontakte von Organisationen zu sammeln, zu überwachen oder zu bewerten“, auch wenn diese gefördert würden. (…) Die Union reagierte auf die Antwort wortkarg. Eine Fraktionssprecherin erklärte lediglich, dass man die Antwort „sorgfältig auswerten“ werde. Fraktionsvize Mathias Middelberg (CDU) hatte zuvor noch gemeinnützigen Organisationen gedroht, ihnen Staatsgelder zu streichen, sollten sie sich an „parteipolitischen Aktionen“ gegen die Union beteiligen. SPD, Grüne, Linke und die NGOs hatten diese Ansage und die Bundestagsanfrage als Einschüchterungsversuch scharf kritisiert.

via taz: Antwort auf 551 Fragen zu NGOs Nimm das, Union

Antwort der Bundesregierung (PDF)

Ärger in Kölner Fitnessstudio Mann soll Neonazi-T-Shirt ausziehen – für „Fitness First“ gibt es daraufhin Lob

In einem Video beschwert sich ein Kölner, dass er im Fitnessstudio sein T-Shirt ausziehen soll. Der Amateur-Bodybuilder trägt einen problematischen Aufdruck auf der Brust. Schrift Merken Drucken Artikel verschenken Teilen „Es geht um mein T-Shirt“, sagt der Mann in die Kamera seines Handy. Mit diesen Worten beginnt ein Video, das er bei Instagram hochgeladen hat. Darin beschwert sich der Kölner Amateur-Bodybuilder über einen Vorfall bei „Fitness First“ in Ehrenfeld. „Ich werde jetzt hier darauf hingewiesen, mein T-Shirt auszuziehen, andernfalls werde ich des Hauses verwiesen“, sagt er und klingt aufgebracht. Auf seinem weißen T-Shirt steht der Schriftzug „The White Race“ im Stile des Logos von „The North Face“, daneben ist ein Eisenbahntunnel zu sehen.  Eine Mitarbeiterin des Fitnessstudios spricht ihn während seiner Videoaufnahme an. „Nee, es ist nicht alles okay“, sagt der Mann daraufhin. „Es sind grade zwei Kollegen von dir auf mich zugekommen, ich soll mein T-Shirt ausziehen. Was steht denn da drauf?“, will er von der Frau wissen. Als sie den Aufdruck vorliest, antwortet er: „Ich bin ein Weißer und da bin ich stolz drauf, ganz einfach. Und ich lass’ mir von niemandem sagen, ich hab mein T-Shirt auszuziehen oder Leute fühlen sich hier unwohl oder sonst irgendwas.“ Die Aufnahme endet mit der Ankündigung, dass er seinen Vertrag nun „annullieren“ lasse. Dann ruft er zum Boykott des Geschäfts auf.   Rechtsextreme Provokationen auch im Internet Geteilt hat die Videos auch der Journalist Julius Geiler. Er berichtet vor allem über Extremismus. Der Blick auf die Accounts, mit denen der Amateur-Bodybuilder in den sozialen Medien aktiv ist, verrät mehr über seine Gesinnung: die Reichsflagge als Hintergrundbild, ein Foto des Schriftzugs „Wir bleiben deutsch“ und „Heimatliebe“ auf der Brust. Das T-Shirt mit dem Aufdruck „The White Race“ stammt übrigens von einem Online-Shop, in dessen Logo eine Maschinenpistole prangt.

via ksta: Ärger in Kölner Fitnessstudio Mann soll Neonazi-T-Shirt ausziehen – für „Fitness First“ gibt es daraufhin Lob

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Braune Musik verbreitet Hass: Rechtsrock in Deutschland

Musik der extremen Rechten kommt nicht nur brachial, sondern auch ganz lieblich mit gezupfter Wandergitarre daher. »Wir werden immer mehr, und setzen uns zur Wehr«, singt die Pfälzer Liedermacherin »Julia Juls« in ihrem Song »Kommt raus, kommt raus«. Es geht gegen die Politiker, die angeblich das Land »verraten«, gegen Migranten, gegen alle, die nicht »das Volk« sind. Und immer wieder im Refrain: »Wir kämpfen für unser Land. Hand in Hand für den Widerstand.« Rechtsextreme Musik – oft »Rechtsrock« genannt – habe Konjunktur in Deutschland, sagt der Mainzer Musikwissenschaftler Thorsten Hindrichs. Die Musik mit verschiedenen Stilformen von Heavy Metal über Rap bis zu Liedermachern diene der Selbstvergewisserung und Vernetzung der rechten Szene in Deutschland und in ganz Europa. Ihre Urheber wollten mit rassistischen und fremdenfeindlichen Texten die Menschen zum Hass aufstacheln, sagt der Rechtsrock-Experte. »Flak«, »Arisches Blut« oder »Stahlgewitter« heißen die Bands, die gegen Demokratie und Vielfalt schießen und von einer starken Nation und der Herrschaft einer »weißen Rasse« träumen. Dem Verfassungsschutz waren im vergangenen Jahr rund 130 aktive rechtsextreme Musikgruppen und etwa 60 rechtsextreme Liedermacher oder Solointerpreten bekannt, wie es in der Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Kleine Anfrage von Abgeordneten der Linken heißt. Obwohl es seit Jahren weniger Konzerte dieser Art in Deutschland gebe (2019: 64 Konzerte, 2023: 39), seien rechtsextreme Bands weiter in großer Zahl aktiv und veröffentlichten zwischen 80 und 100 Tonträger jährlich. Die Zahl einschlägiger Musiklabels und -vertriebe sei in den vergangenen Jahren allerdings kontinuierlich auf 40 gesunken. Anzahl einschlägiger Musiklabels und -vertriebe sei in den vergangenen Jahren auf 40 gesunken Musikwissenschaftler Hindrichs fordert, dass die Sicherheitskräfte mehr Druck auf die Szene ausüben und die Medien das »oft verharmloste oder nicht gesehene« Problem des Rechtsrocks stärker thematisieren müssten. Auch die AfD setze auf rechtsextreme Musik, um ihre politischen Ziele zu erreichen. Die Aktivistin Julia Götz mit dem Künstlernamen »Julia Juls« sang 2024 beim Neujahrsempfang des AfD-Kreisverbands im südpfälzischen Offenbach an der Queich. Der Verfassungsschutz ordnet sie der Rechtsrock-Szene zu.

via ja: Braune Musik verbreitet Hass: Rechtsrock in Deutschland

siehe auch: Ministerien warnen : Rechtsrock als Bedrohung für innere Sicherheit. Der sogenannte Rechtsrock verbreitet menschenverachtendes Gedankengut durch Musik. Ministerien warnen vor seinem Gefährdungspotenzial, Experten fordern mehr Druck auf die Szene. Bei Rechtsrock-Konzerten versammelt sich die rechtsextreme Szene (Symbolbild) Quelle: imago images Musik der extremen Rechten kommt nicht nur brachial, sondern auch ganz lieblich mit gezupfter Wandergitarre daher. “Wir werden immer mehr, und setzen uns zur Wehr”, singt die Pfälzer Liedermacherin “Julia Juls” in ihrem Song “Kommt raus, kommt raus”. Es geht gegen die Politiker, die angeblich das Land “verraten”, gegen Migranten, gegen alle, die nicht “das Volk” sind. Und immer wieder im Refrain: “Wir kämpfen für unser Land. Hand in Hand für den Widerstand.” Rechtsextreme Musik – oft “Rechtsrock” genannt – habe Konjunktur in Deutschland, sagt der Mainzer Musikwissenschaftler Thorsten Hindrichs. Die Musik mit verschiedenen Stilformen von Heavy Metal über Rap bis zu Liedermachern diene der Selbstvergewisserung und Vernetzung der rechten Szene in Deutschland und in ganz Europa. Ihre Urheber wollten mit rassistischen und fremdenfeindlichen Texten die Menschen zum Hass aufstacheln, sagt der Rechtsrock-Experte.

#OBERLANDESGERICHT #NAUMBURG – Revision abgewiesen: #Reichsbürger Peter #Fitzek muss erneut in Haft – #LockHimUp

Weil Reichsbürger Peter Fitzek zwei Bundeswehrsoldaten beleidigt und eine Security-Mitarbeiterin an die Wand gedrückt hat, muss er ins Gefängnis. Eine Revision des Falls haben die Richter am Oberlandesgericht Naumburg abgelehnt. Der selbsternannte “König von Deutschland”, Peter Fitzek, muss wieder ins Gefängnis. Acht Monate ohne Bewährung wegen Beleidigung und Körperverletzung – so hatte das Amtsgericht Lutherstadt Wittenberg im Juli 2023 geurteilt. Fitzek legte Berufung ein, die das Landgericht Dessau-Roßlau im September vergangenen Jahres abwies. Fitzek hatte daraufhin beim Oberlandesgericht Naumburg Revision eingelegt. Die wurde nun abgewiesen, wie ein Sprecher des Landgerichts Dessau-Roßlau MDR SACHSEN-ANHALT sagte. Damit sei das Urteil rechtskräftig.

via mdr: OBERLANDESGERICHT NAUMBURG Revision abgewiesen: Reichsbürger Peter Fitzek muss erneut in Haft

siehe auch: REVISION GESCHEITERT! “KÖNIG VON DEUTSCHLAND” MUSS IN DEN KNAST. Reichsbürger Peter Fitzek (59) muss ins Gefängnis. Seine Revision wurde verworfen, wie das Landgericht Dessau-Roßlau mitteilte. Das Urteil des Amtsgerichts Wittenberg ist damit rechtskräftig. Peter Fitzek (59) kommt ums Gefängnis nun nicht mehr herum. Zunächst hatte der MDR darüber berichtet. Das Amtsgericht Wittenberg hatte gegen Fitzek im Juli 2023 wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung eine Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten verhängt. Es sah als erwiesen an, dass Fitzek im März 2022 im Dienstgebäude des Landkreises Wittenberg eine Mitarbeiterin im Zuge einer verbalen Auseinandersetzung zunächst gegen eine Wand stieß und ihr einen Fußtritt versetzte.

#Verwaltungsgericht in #Düsseldorf – Likes für rechte Inhalte – Mann darf Stelle bei #Polizei nicht antreten – #KickHimOut

Unter anderem wegen zahlreicher Likes unter den Facebook-Beiträgen von Rechtsextremisten wurde einem Mann die Sicherheitsfreigabe für eine bestimmte Arbeit am Polizeipräsidium Düsseldorf verwehrt. Dagegen klagte er vor dem Verwaltungsgericht. Das Landesamt für Verfassungsschutz hält André P. für ein Sicherheitsrisiko. Zumindest bezweifelt der Inlands-Nachrichtendienst, dass er vollständig und unumstößlich auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung steht. Ein Grund dafür sind einige Likes auf Facebook, die P. bei den Profilen und Beiträgen, die dem rechtsextremistischen Spektrum zuzuordnen seien, vornahm. Die Einordnung der Behörde hat P. die Zulassung zu einer „sicherheitsempfindlichen Tätigkeit“ beim Polizeipräsidium Düsseldorf gekostet, die die zuständige Geheimschutzbeauftragte ihm verwehrte. Es ging dabei um einen Job im Bereich der IT-Sicherheit. An anderer Stelle war er schon zuvor in dem Bereich tätig. Vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf klagte er gegen die Einordnung seiner Person, am Mittwoch wurde verhandelt. André P. war AfD-Mitglied der ersten Stunde und nach eigenen Angaben auf der Gründungsversammlung des nordrhein-westfälischen Landesverbandes der Partei dabei. Er war Beisitzer im Vorstand eines Kreisverbandes und Schatzmeister eines Stadtverbandes, 2019 ist er aus der Partei ausgetreten. Zuvor – und auch nach seinem Austritt – soll er auf Facebook mehrere Likes unter AfD-Beiträgen hinterlassen und einem rechtsextremen Magazin gefolgt sein. Außerdem auch dem Leverkusener AfD-Politiker Yannick Noé, der dem rechtsextremen Teil der Partei nahestehen und schon vor Jahren bekannte Rechtsextremisten wie Martin Sellner zu Veranstaltungen eingeladen haben soll. (…) Im Rahmen des Bewerbungsprozesses habe P. bei einer Sicherheitsabfrage auf eine Frage (Nummer 9) in „Vertuschungsabsicht“ geantwortet. Darin wurde nach derzeitigen oder zurückliegenden Verbindungen zu verfassungsfeindlichen Organisationen gefragt. Er kreuzte das „Nein“-Kästchen an, hätte nach Ansicht der Beauftragten aber das andere Kästchen ankreuzen müssen, mit dem er Gesprächsbedarf angekündigt hätte. (…) Das Gericht konnte in der Bewertung der Geheimschutzbeauftragten schließlich keine Fehler feststellen und wies die Klage ab. Die Bewertung bedeute nicht, dass P. ein Rechtsextremist sei, aber Zweifel an seiner Verfassungstreue bestünden, erklärte die Vorsitzende Richterin Andrea Houben. Das reiche aus

via rp online: Verwaltungsgericht in Düsseldorf Likes für rechte Inhalte – Mann darf Stelle bei Polizei nicht antreten