LANDTAGSWAHL IN SACHSEN-ANHALT: Wie der Mittelstand die AfD beklatscht

Eine Wahlveranstaltung in Halberstadt zeigt angeblich die Nähe von CDU und AfD. Tatsächlich sind es die mittelständischen Unternehmen, die an die in Sachsen-Anhalt als rechtsextrem eingestufte Partei herangerückt sind. Ein Ortstermin. Als am vergangenen Donnerstag das Foto entsteht, das der CDU die nächste Diskussion über die Brandmauer beschert, läuft die Diskussion auf dem Wahlforum des Vereins Liberaler Mittelstand Sachsen-Anhalt in einem Seminarhotel in Halberstadt schon eine ganze Stunde. Guido Heuer, der Fraktionsvorsitzende der Union im Landtag in Magdeburg, der an diesem Abend Ministerpräsident Sven Schulze bei der Podiumsdiskussion vor gut 150 mittelständischen Unternehmerinnen und Unternehmern vertritt, hat sich gerade über fünf Minuten zum Thema „Fachkräftesicherung und Nachwuchsgewinnung“ in Fahrt geredet, als er das Mikrofon an seinen Sitznachbarn auf dem Podium weitergibt. „Man könnte meinen, dass ihr noch nie etwas mit der Regierung zu tun hattet, wenn ich so zuhöre“, sagt Ulrich Siegmund, Spitzenkandidat der AfD bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt, und legt Heuer seine Hand auf die Schulter. Heuer schüttelt den Kopf, beugt sich nach vorn und greift noch einmal nach dem Mikrofon. „Ich saß noch nie im Bundestag“, sagt der CDU-Mann dann. Er ist an diesem Abend bemüht, jede Gelegenheit zu nutzen, sich von der Bundespolitik zu distanzieren. Auf dem Foto, das in diesem Moment entsteht, wirken Heuer und Siegmund sehr vertraut. Von einer Brandmauer ist auf dem Bild nichts zu sehen. Als Heuer knapp eine Stunde nach dem Fotomoment mit Siegmund von den Moderatoren des Wahlforums nach einem Ausblick auf September 2026 und möglichen Konstellationen nach der Landtagswahl befragt wird, fällt seine Antwort trotzdem eindeutig aus. „Ich sage es seit Monaten: Wir gehen weder eine Koalition mit links noch mit rechts ein, Punkt“, sagt er. Aus dem Publikum sind vereinzelter Applaus, ein Buhruf und wachsende Unruhe vernehmbar, worauf Heuer seine Position näher ausführt. (…) Dass der hier versammelte Mittelstand weder für die Abgrenzung von der AfD noch für die Ausgrenzung der Rechtspartei allzu viel übrighat, wird an diesem Abend schon beim Einlaufen der Parteienvertreter zu Discomusik deutlich. Für CDU-Mann Heuer sowie die Vertreter von BSW, Grünen, Linke und SPD gibt es höflichen Applaus. Als AfD-Mann Siegmund aufgerufen wird, brandet Jubel auf. „Der deutliche Zuspruch für Ulrich Siegmund hat mich nicht überrascht“, sagt Matthias Neyer, Generealsekretär des Vereins Liberaler Mittelstand Sachsen-Anhalt. In seinen Gesprächen mit Vereinsmitgliedern habe sich zuletzt der Eindruck verfestigt, dass der Spitzenkandidat der AfD die Sorgen der kleinen und mittleren Unternehmen anspreche. In der Vorbereitung des Wahlforums gab es für den Verein Ärger mit dem Bundesvorstand. „Der Liberale Mittelstand Bundesvereinigung distanziert sich davon, für die AfD Werbung zu machen“, erklärte Angelika Hießerich-Peter, die Bundesvorsitzende der FDP-Vorfeldorganisation. Auch mit dem Landesverband der FDP in Sachsen-Anhalt gab es offenkundig Differenzen. Die Spitzenkandidatin der FDP für die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt, Infrastrukturministerin Lydia Hüskens, wurde nicht zum Wahlforum eingeladen. Der Liberale Mittelstand Sachsen-Anhalt e.V. verweist zur Begründung auf die jüngsten Umfragen zur Landtagswahl, in denen die FDP unter der Wahrnehmungsschwelle geblieben sei.

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TEUFELSKREIS DES RECHTSEXTREMISMUS – Bevölkerungsschwund in Thüringen am größten

Der Bevölkerungsrückgang trifft Thüringen härter als jedes andere Bundesland. Fachleute warnen vor einem Teufelskreis: Fachkräfte fehlen, Zuwanderung bleibt aus, und rechtsextreme Parteien profitieren von den wachsenden Sorgen. 21.331 Menschen weniger: Thüringen erlebte im vergangenen Jahr den stärksten Bevölkerungsrückgang unter allen Bundesländern. Ende des Jahres lebten nach Angaben des Statistischen Bundesamts rund 1,0 Prozent weniger Menschen im Freistaat als ein Jahr zuvor. Danach folgten Sachsen-Anhalt mit minus 0,7 Prozent und das Saarland mit minus 0,5 Prozent. (…) Dass die ostdeutschen Flächenländer schwächer abschneiden, führen Fachleute auch das politische Klima zurück. Untersuchungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zeigen, dass Arbeitskräfte seltener in Regionen ziehen, in denen rassistische und migrationsfeindliche Einstellungen besonders verbreitet sind. Besonders stark reagieren demnach junge und gut qualifizierte Beschäftigte. In Thüringen ist die rechtsextreme AfD politisch stark. In der jüngsten Umfrage lag sie bei 39 Prozent. Für die Fachkräfteanwerbung ist das ein Problem: Wo Rassismus und Rechtsextremismus den Alltag prägen oder als Risiko wahrgenommen werden, überlegen sich Menschen mit Migrationserfahrung genauer, ob sie dort arbeiten, wohnen und ihre Familien aufbauen wollen. Fachleute beschreiben das als Teufelskreis: Die Wirtschaft braucht Zuwanderung, um Lücken zu schließen; bleibt sie aus, verschärfen sich Fachkräftemangel und wirtschaftliche Sorgen – und davon können wiederum Parteien profitieren, die Zuwanderung politisch bekämpfen.

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Gericht entscheidet – Bayerns Verfassungsschutz darf AfD beobachten

Bayerns Verfassungsschutz darf die AfD weiter beobachten. Der Verwaltungsgerichtshof weist einen Antrag der Partei zurück. Der bayerische Verfassungsschutz darf die AfD auch künftig beobachten. Die Partei scheiterte mit einem Antrag, Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts München zuzulassen, wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mitteilte. Die Entscheidung ist unanfechtbar. Die bayerischen Verfassungsschützer hatten auf Grundlage eines aus dem Jahr 2021 stammenden Gutachtens des Bundesamts für Verfassungsschutz die AfD als Gesamtpartei zum Beobachtungsobjekt erklärt. Dagegen wehrte sich die AfD erfolglos vor dem Verwaltungsgericht München. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof erklärte nun, dass keiner der von der AfD vorgebrachten Gründe für eine Berufung gegen diese Entscheidung greife. So seien die Fragen zu den rechtlichen Voraussetzungen einer Beobachtung bereits durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts geklärt.

via t-online: Gericht entscheidet Bayerns Verfassungsschutz darf AfD beobachten

sieeh auch: Urteil in München Bayerischer Verfassungsschutz darf gesamte AfD beobachten Die AfD hat vergeblich dagegen geklagt, vom bayerischen Verfassungsschutz beobachtet zu werden. Der Verwaltungsgerichtshof des Freistaats bestätigt: Das Vorgehen der Behörde ist rechtmäßig. Die AfD darf durch das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet werden. Damit lehnt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) die von der AfD beantragte Zulassung der Berufung gegen ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts München ab. Die Entscheidung ist unanfechtbar und endgültig. Die bayerischen Verfassungsschützer hatten auf Grundlage eines aus dem Jahr 2021 stammenden Gutachtens des Bundesamts für Verfassungsschutz die AfD als Gesamtpartei zum Beobachtungsobjekt erklärt. Dagegen wehrte sich die AfD erfolglos vor dem Verwaltungsgericht München. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof erklärte nun, dass keiner der von der AfD vorgebrachten Gründe für eine Berufung gegen diese Entscheidung greift.

FCK AfD

„Möglichkeit, verliehene Ehrung wieder abzuerkennen“ – Bezirkstag berät über Medaille für AfD-Mann

Der Bezirk Oberfranken hat die silberne Ehrenmedaille an den AfD-Politiker Michael Genniges überreicht. Die Allianz gegen Rechtsextremismus fordert die Rücknahme der Ehrung. Der Bezirkstagspräsident zeigt sich dafür offen – und hinterfragt sein eigenes Abstimmungsverhalten. Artikel anhören -1:50 1.0x Die umstrittene Ehrung für einen AfD-Politiker beschäftigt weiterhin den Bezirk Oberfranken. Bezirkstagspräsident Henry Schramm (CSU) erklärt: „Grundsätzlich eröffnet die Ehrungssatzung des Bezirks Oberfranken dem Bezirkstag die Möglichkeit, eine bereits verliehene Ehrung auch wieder abzuerkennen.“ Zuvor hatte die Allianz gegen Rechtsextremismus in der Metropolregion Nürnberg gefordert, die Auszeichnung wieder zurückzunehmen. Schramm sagte, er bedauere es außerordentlich, „dass dieser Vorgang eine so intensive öffentliche Debatte ausgelöst hat und Kritik hervorruft. Dies nehme ich sehr ernst und es beschäftigt mich auch persönlich sehr.“ Schramm hatte im Mai die silberne Ehrenmedaille des Bezirks an den AfD-Politiker Michael Genniges überreicht. Zuvor hatte sich eine Mehrheit im Bezirkstag dafür ausgesprochen. Im Juli will nun der Bezirkstag über das Thema sprechen, wie Schramm weiter sagte.

via welt: „Möglichkeit, verliehene Ehrung wieder abzuerkennen“ – Bezirkstag berät über Medaille für AfD-Mann

AfD-Politiker als Kulturreferent in Tittmoning abberufen

Der Tittmoninger Stadtrat hat AfD-Politiker Sebastian Gruttauer als Kulturreferenten abberufen. Vorausgegangen waren Wochen der Kritik aus der Kulturszene. Das Referat für Kultur, Brauchtum und Tradition übernimmt nun Bürgermeister Andreas Bratzdrum.Der AfD-Politiker Sebastian Gruttauer ist nicht mehr Kulturreferent der Stadt Tittmoning. Der Stadtrat entzog ihm am Dienstagabend das Referat für Kultur, Brauchtum und Tradition. Der Beschluss fiel bei zwei Gegenstimmen von Sebastian Gruttauer und Janosch Weiß, beide AfD. Das Kulturreferat geht nun an den ersten Bürgermeister über. Stadtspitze zieht Konsequenzen aus Kulturstreit Hintergrund ist eine seit Wochen schwelende Auseinandersetzung um die Besetzung des Postens und die Kritik aus der regionalen Kulturszene. In der Beschlussvorlage begründete Bürgermeister Andreas Bratzdrum (CSU) den Schritt damit, dass Gruttauer der Stadt seit seiner Ernennung durch öffentliche Einlassungen geschadet habe. Als besonders problematisch wurde demnach gewertet, dass der AfD-Stadtrat im Zusammenhang mit dem Kulturreferat offen von einem “Kulturkampf” gesprochen habe. Damit sei die für das Amt notwendige integrative Rolle beschädigt worden. Der Bürgermeister hatte die Einbindung Gruttauers in das Referat zuletzt als Fehler bezeichnet. Die Erwartung, die AfD durch kommunalpolitische Verantwortung zu entzaubern, habe sich nicht erfüllt. Vielmehr sei die Stadt in eine Debatte geraten, die das kulturelle Leben Tittmonings belaste und über die Region hinaus Aufmerksamkeit erregt habe.

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Hammerattacke auf Schulhof: Vier Jahre Haft für 15-Jährigen – #terror

Das Landgericht Augsburg hat im Prozess um den Hammerangriff an einer Schule in Friedberg das Urteil gefällt: Der zum Tatzeitpunkt 15-Jährige ist wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Von Barbara Leinfelder Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Schwaben am 17.06.2026 um 15:30 Uhr. Der 15 Jahre alte Jugendliche, der im vergangenen Herbst an der Mittelschule in Friedberg zwei Mitschüler mit einem Hammer attackierte, ist heute vor dem Augsburger Landgericht zu einer Jugendstrafe von vier Jahren verurteilt worden – wegen gefährlicher Körperverletzung. Zum Artikel: Hammerattacke von Friedberg: “Ich wusste, das ist kein Spaß!” Mordvorwurf wurde fallengelassen Das Gericht bliebt in seinem Urteil unter der Forderung der zuständigen Generalstaatsanwaltschaft. Diese hatte sechs Jahre gefordert, wegen versuchten Mordes. Die Vorsitzende Richterin Martina Neuhierl geht davon aus, dass der 15-Jährige aus eigenem Entschluss von weiteren Schlägen abgesehen hat, daher das deutlich mildere Urteil. “Er hätte ohne Probleme weiter zuschlagen können”, habe es aber nicht getan, so Gerichtssprecher Michael Rauh. Gericht: Rassismus war kein Motiv Auch hinsichtlich der Motivlage setzte das Gericht einen anderen Akzent als die Generalstaatsanwaltschaft: Der 15-Jährige sei laut Gericht im Internet in extremistisches Gedankengut abgeglitten. Ein rein rassistisches Motiv, dass er nämlich Muslime töten wolle, sei aber nicht zu erkennen. Vielmehr habe er sich für eine frühere Beleidigung rächen wollen. Gerichtssprecher Michael Rauh schildert die Gemengelage: “Der Angeklagte wollte ein Zeichen gegen Mobbing setzen. Er wollte insgesamt mit der Tat im Internet Berühmtheit erlangen. Das war ein Stück seiner Motivlage.” Ziel sei es jetzt, so Rauh weiter, dass der Jugendliche in der Haft an sich arbeite und diesen “Schuss vor den Bug” nutze, um sein Problem aufzuarbeiten und aus dem extremistischen Gedankengut herauszukommen. Nach Informationen des BR hatte der Schüler bei der Tat einen Militäranzug sowie eine Art Wehrmachtshelm getragen. Mit Hammer, Messer und Softair-Pistole bewaffnet Der Jugendliche war im vergangenen Herbst auf dem Pausenhof seiner früheren Schule aufgetaucht – bewaffnet mit einem Hammer, einem Messer und einer Softair-Pistole. Dort attackierte er zwei ehemalige Mitschüler und verletzte sie erheblich. Einer der attackierten Jungen flüchtete zunächst, rannte dann aber zurück und stellte sich dem Täter entgegen, um seinen verletzten Freund aus der Gefahrenzone zu holen. Opfer kann Urteil akzeptieren Die Anwältin des Jugendlichen sagte dem BR, der Angeklagte wirke auf sie noch sehr kindlich und unreif. Sie hoffe, dass er in der Haft eine neue Struktur für sein weiteres Leben aufbauen könne. Ihr Mandant würde das Urteil akzeptieren, auch wenn er immer noch unter Angstzuständen und Flashbacks leide. “Ich denke aber, dass er das schaffen wird. Er hat tolle Eltern, gute Freunde, macht Sport. Auch das heutige Urteil trägt zu Verarbeitung bei.”

via br: Hammerattacke auf Schulhof: Vier Jahre Haft für 15-Jährigen

Verstoß gegen Kunsturhebergesetz: Bundestag hebt Immunität von AfD-Politiker auf – #LockHimUp

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt gegen Lars Haise. Der AfD-Abgeordnete soll ein Fahndungsplakat mit Bildern politischer Gegner veröffentlicht haben – ohne deren Einwilligung. Der Bundestag hat die Immunität des AfD-Abgeordneten Lars Haise aus Baden-Württemberg aufgehoben. Das hat die Parlamentsverwaltung auf ihrer Website bekannt gegeben. Zuvor hatte der „Spiegel“ darüber berichtet. Hintergrund ist demnach ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz. Die Behörde bestätigte ein solches Verfahren gegen einen Parlamentarier, nannte auf Anfrage aber keinen Namen. Sie habe Anfang Februar beim zuständigen Amtsgericht in Schorndorf einen Strafbefehl wegen des Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz beantragt. Darin forderten die Ermittler eine Geldstrafe über 60 Tagessätze. Durch seine Wahl in den Bundestag habe der Mann bislang aber parlamentarische Immunität genossen. Daher sei das Verfahren vorläufig eingestellt worden. Mit der Immunitätsaufhebung werde eine Wiederaufnahme des Verfahrens geprüft. Nach „Spiegel“-Informationen soll Haise im Mai 2024 vor seiner Wahl in sozialen Medien eine Art Fahndungsplakat mit Bildern politischer Gegner ohne deren Einverständnis veröffentlicht haben.

via tagesspiegel: Verstoß gegen Kunsturhebergesetz: Bundestag hebt Immunität von AfD-Politiker auf