Tommy Robinson – Britischer Rechtsextremist kommt frei – und dankt Elon Musk

Tommy Robinson gilt als prägende Figur der rechtsextremen Szene in Großbritannien. Jetzt wurde der 42-Jährige vorzeitig aus der Haft entlassen. Der britische Rechtsradikale Tommy Robinson ist frühzeitig aus dem Gefängnis entlassen worden. In einem am Dienstag im Internet veröffentlichten Video mit dem Titel “Tommy aus dem Gefängnis frei” bedankte sich der 42-Jährige bei US-Milliardär Elon Musk und kritisierte die britische Regierung. Robinson war im Oktober wegen Missachtung einer Gerichtsentscheidung zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt worden. Ein Gericht hatte vergangene Woche jedoch entschieden, seine Haftstrafe zu reduzieren. Einen Tag später wurde Robinson wegen Bedrohung von zwei Männern angeklagt, bei denen es sich Berichten zufolge um Journalisten der “Daily Mail” handelt. Anfang Juni soll er deswegen vor einem Gericht in London erscheinen.

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AfD-Landtagsfraktion nimmt Daniel Roi wieder auf

Im Dezember hat die AfD-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt einen Abgeordneten ausgeschlossen. Nun macht sie ihre Entscheidung rückgängig. Die AfD-Landtagsfraktion hat ihren Abgeordneten Daniel Roi wieder aufgenommen. Das habe die Fraktion in ihrer heutigen Sitzung beschlossen, heißt es in einer Mitteilung. «Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen, wie die Anerkenntnis einer Abmahnung der Landespartei durch Herrn Roi, sah sich die Fraktion veranlasst, ihre ursprüngliche – als unwiderruflich betrachtete – Entscheidung nochmals zu überdenken.» «Nun geht es wieder an die Arbeit», schrieb Roi in einem Beitrag bei Facebook. Er freue sich auf den Wahlkampf im kommenden Jahr mit einem geeinten Landesverband. Bei seinem AfD-Kreisverband bedankte sich Roi für die «unerschütterliche Unterstützung». Im Dezember war Roi aus der Fraktion ausgeschlossen worden. Das Vertrauensverhältnis sei «unwiderruflich zerstört», hieß es damals.

via weelt: AfD-Landtagsfraktion nimmt Daniel Roi wieder auf

siehe auch: AfD-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt nimmt Abgeordneten Roi wieder auf Etwas mehr als fünf Monate nach dem Ausschluss des Abgeordneten Daniel Roi hat die Fraktion der AfD im Landtag von Sachsen-Anhalt diesen wieder aufgenommen. “Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen” habe sich die Fraktion veranlasst gesehen, ihre ursprünglich “als unwiderruflich betrachtete Entscheidung nochmals zu überdenken”, erklärte diese am Dienstag in Magdeburg. Unter anderem habe Roi eine Abmahnung des Landesverbands anerkannt. Details nannte sie nicht.

FCK AfD

Einstufung als „rechtsextrem“ – Verfassungsschutz reicht im AfD-Verfahren Stellungnahme ein

Die AfD klagt dagegen, dass der Verfassungsschutz sie als rechtsextremistisch eingestuft hat. Nun tritt das Eilverfahren in die nächste Phase. Im Eilverfahren um die Einstufung der AfD als rechtsextremistisch hat das Bundesamt für Verfassungsschutz seine Stellungnahme eingereicht. Ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Köln sagte, nun habe wiederum die AfD Gelegenheit zur Stellungnahme. Nach der Hochstufung der AfD zur „gesichert rechtsextremistischen Bestrebung“ hatte die Partei vor dem zuständigen Verwaltungsgericht eine Klage und einen Eilantrag eingereicht (AZ 13K3895/25 und 13L1109/25).

via ksta: Einstufung als „rechtsextrem“ Verfassungsschutz reicht im AfD-Verfahren Stellungnahme ein

“Passdeutsche”: Warum der AfD-Kampfbegriff rassistisch ist

“Passdeutsche”: AfD-Politiker verwenden die Bezeichnung, um ein “deutsches Volk” und “deutsche Staatsbürger” zu unterscheiden. “Zweifelsfrei rassistisch”, sagt ein Experte. Der Begriff zielt laut einem Gerichtsurteil auf Ausgrenzung und Abwertung. “Passdeutsche” – das Wort taucht mehrmals im Gutachten des Verfassungsschutzes zur AfD auf. Für die Behörde ist es ein Beleg für ein ethnisch-kulturelles Volksverständnis. Durch die Sozialen Medien geistert der Begriff schon länger. Wer verwendet ihn und warum? Zunächst: Wer in rechtsextremistischen oder rechtspopulistischen Kreisen von “Passdeutschen” spricht, trifft eine Unterscheidung: Nicht alle Staatsbürger – also derjenigen, die einen deutschen Pass bekommen können – gehörten zum “deutschen Volk”, wird behauptet. Der Begriff der “Passdeutschen” geht, wie Experten hier erläutern, über eine sachliche Kritik an Zuwanderung, Einbürgerung und mangelnder Integration hinaus. Es kommt eine radikale Ideologie ins Spiel. “Breite Unterstützung in der Partei” Zum Beispiel nannte die AfD-Bundestagsabgeordnete Christina Baum 2022 die DFB-Elf eine “passdeutsche Fußballnationalmannschaft”. Die heutige Co-Chefin der AfD, Alice Weidel, schrieb 2019 auf Facebook, bei den Tatverdächtigen einer Gruppenvergewaltigung habe es sich nicht um Deutsche, sondern “um Passdeutsche bzw. Deutsch-Türken” gehandelt. Häufig erwähnt die AfD den Begriff “Passdeutsche” im Zusammenhang mit Menschen mit Migrationshintergrund aus dem außereuropäischen Raum. Die Zitate von Baum und Weidel stehen im Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts zu einem Verfahren, mit dem sich die AfD gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz zur Wehr setzen wollte – am Ende vergeblich. Auch die AfD-Politiker Björn Höcke, Alexander Gauland und Maximilian Krah werden in dem Zusammenhang genannt. Solche Aussagen grenzten aus und werteten ab, befand das Gericht. Und sie hätten “breite Unterstützung in der Partei”.

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Radikalisierung im Internet: Junge Rechte werben um Nachwuchs

Der Verfassungsschutz in Niedersachsen beobachtet seit Mitte 2024 eine erhöhte Radikalisierung junger Rechter im Internet. Inzwischen haben sich mehrere rechtsextreme Gruppen gebildet und suchen nach Anhängern. von Oliver Jürgens Sie nennen sich “Jung & stark, “Deutsche Jugend voran”, “Der Störtrupp” und “Jugend rechts” – junge rechtsextreme Gruppen, die auch in Niedersachsen in Erscheinung treten. Im Internet gehen Rechtsextreme gezielt auf die Suche nach Sympathisanten. Über Telegram, WhatsApp, Instagram und andere Plattformen machen sie den Jugendlichen ein niederschwelliges Angebot. Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) spricht von einer besorgniserregenden Entwicklung. “Sie machen sich dabei auch Plattformen wie TikTok zunutze und setzen auf die Inszenierung ihrer rassistischen und menschenverachtenden Aktivitäten und Straftaten als Social Media kompatibles Spektakel.” Eine dieser neuen rechten Gruppen ist der “Active Club Ostwestfalen”. Auf ihrem Instagram-Kanal werben die Anhänger auch um Jugendliche im angrenzenden Niedersachsen. Der Kanal hat 1.000 Follower, bei Telegram sind es 370. Die Mitgliederzahl der einzelnen neuen Gruppen ist dem Verfassungsschutz in Niedersachsen aber nicht bekannt. “Eine genaue Aussage über das Personenpotenzial ist aufgrund der Heterogenität und der insbesondere im virtuellen Raum hohen Fluktuation an genutzten Kommunikationskanälen gegenwärtig schwierig”, heißt es in einem schriftlichen Statement an den NDR Niedersachsen. In einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Partei Die Linke ist bundesweit die Rede von Anhängern im mittleren zweistelligen bis mittleren dreistelligen Bereich.

via ndr: Radikalisierung im Internet: Junge Rechte werben um Nachwuchs

Verfassungsschutzbericht 2024 – Bericht offenbart größte Bedrohung in Österreich

Der neue Verfassungsschutzbericht 2024 zeichnet ein düsteres Bild: Rechtsextreme Tathandlungen haben massiv zugenommen, islamistische Radikalisierung verlagert sich zunehmend ins Netz – und auch linksextreme Delikte steigen deutlich. Besonders alarmierend: Junge Menschen werden gezielt über soziale Medien rekrutiert. Mehr Politik-News Der Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2024 zeigt eine ungünstige Entwicklung in allen relevanten Bereichen. Sowohl beim islamistischen Extremismus als auch bei Rechts- und Linksextremismus kam es zu einem Anstieg der Tathandlungen. Als besonders gefährlich vor allem bei der Rekrutierung jugendlicher Täter zeigt sich das Internet. Weiters problematisch ist, dass rechtsextreme Gruppen eine starke Tendenz zur Bewaffnung zeigen. Präsentiert wurde der Bericht Montagvormittag von Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) gemeinsam mit seinem Staatssekretär Jörg Leichtfried (SPÖ) und dem Leiter der Direktion Staatsschutz Nachrichtendienste Omar Haijawi-Pirchner. Letzterer betonte, dass der Rechtsextremismus zahlenmäßig mit 1.486 registrierten Tathandlungen weiter die stärkste Gruppe sei. Der Anstieg gegenüber 2023 betrage 23 Prozent. Rechtsextreme Szene ist gewaltbereit Dabei bemerke man eine zunehmend internationalere Vernetzung. Hierbei gehe es in Chatgruppen auch um die Vorbereitung von Gewalttaten. In Österreich habe ein 16-jähriger einen Chat mit 150 Minderjährigen koordiniert. Dabei sei Verherrlichung von Nationalsozialismus bis hin zu Videos mit Tötungsfantasien gegen jüdische und muslimische Personen registriert worden: “Die Szene ist gewaltbereit”, betonte Haijawi-Pirchner. Rekord-Wert Rechtsextreme Straftaten stark angestiegen 05. März 2025 Karner unterstrich, dass die rechtsextremen Gruppen eine Affinität zum Waffenbesitz hätten. Sehr oft seien Waffen und Munitionen in hoher Zahl sichergestellt worden. Haijawi-Pirchner ergänzte, dass sich vor allem junge Gruppen auf den “Tag X”, sprich einen Umsturz vorbereiten würden. Bei der Rekrutierung hilfreich seien online verbreitete Verschwörungserzählungen, berichtete Karner.

via gmx: Verfassungsschutzbericht 2024 Bericht offenbart größte Bedrohung in Österreich

Juristische Auslegung von Kriterien – Menschenrechtsinstitut sieht irreführende Diskussion über AfD-Verbotsverfahren

Wäre ein »kämpferisch aggressives Vorgehen« der AfD maßgeblich für ein mögliches Parteiverbot? Diesen Eindruck erweckten zuletzt zahlreiche Politiker, auch Bundeskanzler Friedrich Merz. In der Debatte über ein mögliches Parteiverbotsverfahren gegen die rechtsextreme AfD  herrscht bisweilen Verwirrung über die juristischen Voraussetzungen. Klarheit schaffen will nun das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR), das vom Bundestag finanziert wird. In seiner Stellungnahme betont das Institut nun, dass »die Anwendung von Gewalt oder ein gewaltbereites oder kämpferisch aggressives Vorgehen keine juristische Voraussetzung für das Verbot einer Partei« sei. Dieser rechtliche Maßstab für das Verbot einer Partei werde »in der Debatte teilweise unzutreffend wiedergegeben«. Laut dem DIMR-Juristen Hendrik Cremer ist zwar im Urteil des Bundesverfassungsgerichts über den Antrag auf ein Verbot der NPD aus dem Jahr 2017 von einer aktiv kämpferischen, aggressiven ›Haltung‹ gegenüber der bestehenden Ordnung« die Rede. »Dies ist aber nicht gleichzusetzen mit einem kämpferischen, aggressiven ›Vorgehen‹ im Sinne konkreter Handlungen«, so Cremer. Lesen Sie hier ein Interview  mit dem Juristen. Es könne im Übrigen »nicht entscheidend sein, wodurch oder wie genau der freiheitlich demokratische Verfassungsstaat außer Kraft gesetzt werden soll, ob etwa durch Umsturz oder durch Wahlen«, so der Jurist weiter. Das Bundesverfassungsgericht habe dazu klargestellt, »dass das Parteiverbot gerade auch eine Reaktion auf die von den Nationalsozialisten verfolgte Taktik der ›legalen Revolution‹ darstelle, die die Machterlangung mit erlaubten Mitteln auf legalem Weg anstrebte.« Zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sei auch in diesem Falle ein Parteiverbot laut Grundgesetz ausdrücklich »frühzeitig« möglich, so Cremer. Zuvor waren insbesondere Politiker von CDU und CSU mit entsprechenden Aussagen aufgefallen.

via spiegel: Juristische Auslegung von Kriterien Menschenrechtsinstitut sieht irreführende Diskussion über AfD-Verbotsverfahren