Wäre ein »kämpferisch aggressives Vorgehen« der AfD maßgeblich für ein mögliches Parteiverbot? Diesen Eindruck erweckten zuletzt zahlreiche Politiker, auch Bundeskanzler Friedrich Merz. In der Debatte über ein mögliches Parteiverbotsverfahren gegen die rechtsextreme AfD  herrscht bisweilen Verwirrung über die juristischen Voraussetzungen. Klarheit schaffen will nun das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR), das vom Bundestag finanziert wird. In seiner Stellungnahme betont das Institut nun, dass »die Anwendung von Gewalt oder ein gewaltbereites oder kämpferisch aggressives Vorgehen keine juristische Voraussetzung für das Verbot einer Partei« sei. Dieser rechtliche Maßstab für das Verbot einer Partei werde »in der Debatte teilweise unzutreffend wiedergegeben«. Laut dem DIMR-Juristen Hendrik Cremer ist zwar im Urteil des Bundesverfassungsgerichts über den Antrag auf ein Verbot der NPD aus dem Jahr 2017 von einer aktiv kämpferischen, aggressiven ›Haltung‹ gegenüber der bestehenden Ordnung« die Rede. »Dies ist aber nicht gleichzusetzen mit einem kämpferischen, aggressiven ›Vorgehen‹ im Sinne konkreter Handlungen«, so Cremer. Lesen Sie hier ein Interview  mit dem Juristen. Es könne im Übrigen »nicht entscheidend sein, wodurch oder wie genau der freiheitlich demokratische Verfassungsstaat außer Kraft gesetzt werden soll, ob etwa durch Umsturz oder durch Wahlen«, so der Jurist weiter. Das Bundesverfassungsgericht habe dazu klargestellt, »dass das Parteiverbot gerade auch eine Reaktion auf die von den Nationalsozialisten verfolgte Taktik der ›legalen Revolution‹ darstelle, die die Machterlangung mit erlaubten Mitteln auf legalem Weg anstrebte.« Zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sei auch in diesem Falle ein Parteiverbot laut Grundgesetz ausdrücklich »frühzeitig« möglich, so Cremer. Zuvor waren insbesondere Politiker von CDU und CSU mit entsprechenden Aussagen aufgefallen.

via spiegel: Juristische Auslegung von Kriterien Menschenrechtsinstitut sieht irreführende Diskussion über AfD-Verbotsverfahren