Mutmaßlicher Muttermord: Sohn postete rechtsextreme Inhalte – #terror

Gelsenkirchener (18) sitzt in U-Haft, weil er seine Mutter getötet haben soll. Im Netz fällt er mit Beitrag über „Schlächter von Prag“ auf. (…) Mittlerweile sitzt der dringend tatverdächtige 18-jährige in Untersuchungshaft. Gegen ihn wurde ein Haftbefehl erlassen. Er soll nach Angaben der Staatsanwaltschaft Essen die 46-jährige alleinerziehende Frau durch „mehrfache Gewalteinwirkung gegen den Kopf und Oberkörper“ getötet haben. Die Bild-Zeitung nennt als angebliche Tatwaffe eine Axt. Der 18-jährige Teenager soll sich in der Vergangenheit psychisch auffällig verhalten haben. Das Facebook-Profil des festgenommenen Sohnes ist mit mehreren befremdlichen Einträgen und Postings versehen, darunter sind auch rechtsextreme Inhalte. Die Bilder zeigen meist einen großen, kräftigen, mit einem schwarzen Mantel bekleideten jungen Mann mit langen Haaren im Gesicht. Auf einem Bild posiert der Gelsenkirchener ist, mit einem Buch des rechten Historikers und Publizisten Günther Deschner über Reinhard Heydrich. Deschner schrieb zuletzt für die „Junge Freiheit“ – die Zeitung gilt als das Sprachrohr der Neuen Rechten. Heydrichs war einer der gefürchtetsten und radikalsten Gefolgsmänner Hitlers. Sein offener Terror gegen die Bevölkerung brachte ihm im Volksmund den Spitznamen „Der Schlächter von Prag“ ein. (…) Außerdem bezeichnet sich der Gelsenkirchener als „Geschäftsführender Gesellschafter bei Vril-Gesellschaft“. Ihr wird in verschwörungstheoretischen und pseudohistorischen Texten eine maßgebliche Rolle am Aufstieg des Nationalsozialismus in der ersten Hälfte des zwanzigsten Jahrhunderts zugeschriebe

via der westen: Mutmaßlicher Muttermord: Sohn postete rechtsextreme Inhalte

Reich oder Rechtsschutz? Reichs­bür­ger­gruppe wehrt sich vor dem (echten) Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt

Gegen das Verbot des “Königreich Deutschland” wird nun beim BVerwG geklagt – vor einem Gericht des Staates, den “Reichsbürger”-Anhänger abschaffen wollen. Ein Widerspruch? Simon Gauseweg erklärt die szenetypische Strategie des Hütchenspielens. In Berichten über sie darf er nicht fehlen: Der Satz, dass Reichsbürger weder die Bundesrepublik Deutschland anerkennen, noch ihre Organe, erst recht nicht ihre Gerichte. Vor diesem Hintergrund mag es erst einmal verwundern, dass gegen das Verbot des Phantasiestaates “Königreich Deutschland” (KRD) nun Klage ausgerechnet vor dem (echten) Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) erhoben wurde (Az. 6 A 5.25). Damit will die Gruppierung sich gegen die von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) im Mai erlassene Verbotsverfügung der “größten Vereinigung der sogenannten Reichsbürger- und Selbstverwalter-Szene in Deutschland” wehren.  Mehr noch: Den Vorsitzenden der rechtsextremen Kleinpartei “Freie Sachsen” Martin Kohlmann, der die Klage vertritt, darf man wohl einen “Szeneanwalt” nennen. Seine Anwaltszulassung aber ist echt – vergeben von einer Rechtsanwaltskammer, immerhin einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Einer Stelle, die der Staat mit Staatsaufgaben beauftragt hat.  Was auf den ersten Blick lächerlich inkonsequent klingt, ist Teil eines Verwirrspiels, auf dem einige sogenannte “Reichsbürger” – so auch Peter Fitzek mit seinem “Königreich Deutschland”” – ihre Geschäftsmodelle aufbauen. (…) Gemeinsames Merkmal vieler Biographien von Souveränisten ist ein tiefgreifender Bruch im privaten, beruflichen oder sozialen Leben. Dazu gesellen sich häufig justizielle Schwierigkeiten. Ob Räumungsklage, Sorgerechtsstreit, Bußgeld, strafrechtliche Verurteilung oder (Steuer-)Schulden – Souveränisten sehen sich häufig mit gerichtlichen Entscheidungen konfrontiert, die sie als zutiefst ungerecht empfinden. So ungerecht, dass nur die Abkehr vom Staat und seinen Institutionen und die Flucht in eine (juristische) Phantasiewelt das empfundene Unrecht “korrigieren” bzw. erträglich erscheinen lassen können.  Gleichzeitig greifen Souveränisten durchaus häufig auf Gerichte (und Verwaltungen) zurück. Einerseits, weil der verhasste Staat diese Möglichkeit des Rechtsschutzes bietet. Andererseits, weil sie sich Leistungen erhoffen. Mag man die Steuerpflicht noch unter Verweis auf die vermeintliche Nichtexistenz des Staates vehement bestritten haben – Geld stinkt auch dann nicht, wenn es aus der Staatskasse stammt. Der Souveränist mittlerer Art und Güte nimmt es gern. Und wenn er es nicht bekommt, dann klagt er vor einem Gericht, das er selbst nicht anerkennen mag, dessen Urteil das verhasste Gegenüber Staat aber akzeptieren wird.

via lto: Reich oder Rechtsschutz? Reichs­bür­ger­gruppe wehrt sich vor dem (echten) Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt

BAYERN Als Rassist und Antisemit im Polizeidienst? Möglich ist es … – #polizeiproblem

Der Verwaltungsgerichtshof München hat geurteilt, dass Beamte sich im privaten Rahmen verfassungsfeindlich äußern dürfen, ohne deswegen mit Konsequenzen rechnen zu müssen. Steht es einem zum Schutz einer jüdischen Persönlichkeit abgestellten Polizisten frei, im privaten Rahmen eineutig antisemitische und rassistische Bemerkungen zu machen und sogar die NS-Zeit zu bagatellisieren, ohne dass seine Eignung für den Staatsdienst verneint werden kann? Der Verwaltungsgerichtshof München hat diese Frage nun mit Ja beantwortet. Ein Personenschützer der bayrischen Polizei, der zeitweise auch für die Bewachung der Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern, Charlotte Knobloch, und des früheren israelischen Generalkonsuls in München, Dan Shaham, eingesetzt worden war, hatte in WhatsApp-Chats mit einem befreundeten Kollegen Frust über seine Arbeit geäußert und dabei auch immer wieder judenfeindliche und rassistische Bemerkungen gemacht. Über die heute 92-jährige Knobloch, die den Holocaust als Mädchen auf einem Bauernhof versteckt überlebt hatte, schrieb der Beamte Sätze wie »Ich scheiß ihr vor die Tür, schön braun, mit Fähnchen«. Er wünschte ihr, dass sie in ein Konzentrationslager eingewiesen würde. Als der Mann den israelischen Generalkonsul zu begleiten hatte, schrieb er seinem Freund, er bevorzuge Dachau als Fahrziel gegenüber Ausschwitz oder Flossenbürg, denn da käme man dann »früher heim«. Als er 2018 in einem Zug fuhr und dort auf ausländisch aussehende Menschen traf, schrieb der Mann in den Chat: »Nur Kanacken im Zug«. Auf menschenverachtende Aussagen und Memes, die ihm sein Freund zukommen ließ, reagierte er zustimmend bis wohlwollend.

via jüdische allgemeine: BAYERN Als Rassist und Antisemit im Polizeidienst? Möglich ist es …

siehe auch: VGH Bayern zu Knobloch-Personenschützer Nur schwer ver­mit­telbar oder ein Fehl­ur­teil? Die Polizei München wollte einen Polizisten wegen antisemitischer Chatnachrichten aus dem Dienst entfernen. Doch die Gerichte sehen es anders, der Mann sei kein Verfassungsfeind. Wie bewerten Beamtenrechtler die Entscheidung? Es ist ein Urteil, das irritiert: Ein Polizist darf im Dienst bleiben, obwohl er sich in privaten Chatnachrichten jahrelang antisemitisch und rassistisch geäußert, mit Nazi-Codes unterschrieben und die Wiedererrichtung von Konzentrationslagern befürwortet hat. Das entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) mit einem jetzt bekannt gewordenen Urteil vom 19. Februar (Az. 16a D 23.1023). Die Polizei München scheiterte mit dem Versuch, Michael R. per Disziplinarklage aus dem Beamtendienst zu entlassen. R. wurde nur um eine Besoldungsstufe zurückgestuft, damit milderte der VGH sogar die Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) München um einen Dienstgrad ab. Über das nunmehr rechtskräftige Berufungsurteil hatte Beck-aktuell zuerst berichtet. Insgesamt geht es um einen Zeitraum von 2014 bis 2020 und mehrere Chats. Nachrichten an seinen damals einzigen Freund Philipp D. unterschrieb R. mit “SH” (für Sieg Heil) und “HH” (für Heil Hitler). In dieser Zeit war R. als Bodyguard für die Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München, Charlotte Knobloch, tätig. Er hatte laut Gericht angedeutet, dass Knobloch “vergast bzw. in ein Konzentrationslager verbracht” werden solle. Die Entgleisungen basierten auf einer Wut gegen die heute 92-jährige Jüdin. R. hatte im Prozess angegeben, genervt von Knoblochs Verhalten ihm gegenüber gewesen zu sein. Dass es zeitweise zu seinen Aufgaben gezählt hatte, ihren von Durchfall geplagten Hund auszuführen, nahm er der Holocaust-Überlebenden besonders übel.  Dass R. mit dieser Argumentation vor Gericht erfolgreich war, stößt weitgehend auf Unverständnis. Die Süddeutsche Zeitung titelte: “Dieses Urteil erschüttert das Vertrauen in die Justiz.” Knobloch selbst fragte gegenüber der taz, wie man Personenschützern vertrauen können solle, “wenn eine solche Gesinnung als privates Entertainment abgetan wird”. (…) Maßgeblich sind die §§ 33 und 34 des für Landesbeamte geltenden Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG). Nach § 33 Abs. 1 S. 3 müssen Beamte sich zur “freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten”; das gilt auch außerdienstlich. Ist ein Verstoß gegen diese Treuepflicht nicht zu erkennen, kommt noch ein Verstoß gegen die sogenannte Wohlverhaltenspflicht aus § 34 Abs. 1 S. 3 BeamtStG in Betracht. Danach muss das Verhalten der Beamten innerhalb und außerhalb des Dienstes “der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die ihr Beruf erfordern”. Am Ende bejahte der VGH nur einen Verstoß gegen § 34 BeamtStG, bei der milden Sanktion berücksichtigte er u.a. die Reue von Michael R. im Prozess.  Hätte das Gericht einen Verstoß gegen die Verfassungstreuepflicht angenommen, wäre das Urteil anders ausgefallen. Denn die Unterscheidung ist bereits für die Vorfrage relevant, welche Nachrichten überhaupt disziplinarrechtlich verwertet werden dürfen. Die private Kommunikation wird nämlich rechtlich geschützt, wobei sich der Grad des Schutzes danach richtet, wie privat oder intim sie ist. Diesen Schutz leitet die Rechtsprechung sowohl aus der Meinungsfreiheit als auch aus dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht her, wie auch der VGH ausführt. Er soll laut VGH aber nicht oder jedenfalls nicht automatisch für Äußerungen in vertraulichen Chats gelten, die einen Bruch der Verfassungstreuepflicht aus § 33 Abs. 1 S. 3 BeamtStG begründen, da das Grundgesetz es nicht erlaube, “Verfassungsfeinde mit der Ausübung staatlicher Aufgaben zu betrauen”. Hier beginnt der Fall von Michael R. komplex zu werden: Die inkriminierten Aussagen tätigte R. in unterschiedlichen Chats, teils in Chatgruppen, teils bilateral. Einige der problematischsten Aussagen berücksichtigte der VGH gar nicht. Das betraf die Aussage, Charlotte Knobloch “schön braun vor die Tür scheißen” zu wollen, die Codes “SH” und “HH” sowie anderer antisemitischer Äußerungen – allesamt gegenüber dem damals einzigen Freund D. Auch der Chat mit einer Freundin, die R. Jahre zuvor über eine Dating-App kennen gelernt hatte und die er nach eigener Aussage beeindrucken wollte, blieb unberücksichtigt. Insofern spricht das Urteil von “ausländerfeindlichem Gedankengut”. Schließlich blieben die Nachrichten aus einem Gruppenchat mit sechs anderen Beamten aus der Zeit 2018/19 außer Betracht, weil R. mit fünf davon eng befreundet war.

a photo of a police car
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Televangelist Jimmy Swaggart, whose ministry was toppled by prostitution scandals, dies at 90

Televangelist Jimmy Swaggart, who became a household name amassing an enormous following and multimillion-dollar ministry only to be undone by his penchant for prostitutes, has died. Swaggart died decades after his once vast audience dwindled and his name became a punchline on late night television. His death was announced Tuesday on his public Facebook page. A cause wasn’t immediately given, though at 90 he had been in poor health. The Louisiana native was best known for being a captivating Pentecostal preacher with a massive following before being caught on camera with a prostitute in New Orleans in 1988, one of a string of successful TV preachers brought down in the 1980s and ’90s by sex scandals. He continued preaching for decades, but with a reduced audience.

via ap: Televangelist Jimmy Swaggart, whose ministry was toppled by prostitution scandals, dies at 90

Idaho shooter’s idyllic suburban day-job disguise that hid his obsession with Nazis and guns

Idaho firefighter sniper Wess Roley was working as an arborist and living in his van when he killed two emergency service personnel.  Roley, 20, ambushed crews that had responded to a bush fire he set off with a flint fire starter while on Canfield Mountain, outside of Coeur d’Alene, Idaho, on Sunday. At the time of the incident he was living out of his van, which was recovered at the scene, while working for a tree service in the area.  Officials say Roley, who was 5-foot-8, took his own life after killing firefighters Frank Harwood, 42, and John Morrison, 52, and critically injuring Dave Tysdal, 47, during the rampage. His grandfather Dale Roley said his grandson came from a family of arborists, describing him as ‘nervous’, ‘high strung’ and ‘kind of a loner’ on Monday. According to local records, Roley’s father Jason runs his own tree service business in nearby Priest River. It is unclear if he was working with him at the time of the killings. Former classmates have since revealed that Roley would graffiti his notebooks with drawings of swastikas and guns.  Harry Standley had attended middle and high school with Roley, telling USA Today he would play the video game Call of Duty with him.  According to Standley, fellow students recalled seeing the drawings and told the outlet: ‘We were all pretty scared of him.’ (…) ‘Everybody just thought he was weird. He was also obsessed with guns’, he added.  The Daily Mail had published images of Roley wearing a t-shirt of a death metal band on Monday, that have links with a known neo-Nazi.   Officials said preliminary information indicates the suspect acted alone in the shooting, and detectives have not yet identified a motive.

via dailymail: Idaho shooter’s idyllic suburban day-job disguise that hid his obsession with Nazis and guns

Prozess gegen mutmaßlichen Neonazi-Bombenbauer aus Strassen beginnt – #terror

Ab Dienstag steht Alexander H. vor Gericht. Die Anklage: terroristische Aktivitäten, Waffenbesitz und Umgang mit hochexplosiven Chemikalien, Auf den Fotos, die ihn in SS-Uniform zeigen, wirkt Alexander H. beinahe kindlich – ein Eindruck, der täuscht. Ermittler sehen in dem 23-jährigen Schweden, der bei seiner Festnahme bei seinem Vater in Strassen lebte, ein aktives Mitglied eines global vernetzten rechtsextremen Terrornetzwerks. Die Ideologie: Rassismus, Gewalt, die Vision eines weißen Ethnostaates. Ermittlungen nach verehrte H. den Attentäter von Christchurch, der 2019 in Neuseeland 51 Menschen ermordete. Am 22. Februar 2020, einem Samstagabend, spitzt sich die Situation um H. zu. Die Polizei – unter dringendem Handlungsbedarf – durchsucht das Einfamilienhaus in Strassen. Im Werkzeugkeller stößt sie auf eine mutmaßliche Bombenwerkstatt. Alexander H. wird festgenommen, einem Untersuchungsrichter vorgeführt und für acht Monate in U-Haft genommen. (…) Der Fall zieht weite Kreise. Bereits im Januar 2020 hatte das Magazin Vice über den jungen Mann berichtet – daraufhin gerät er ins Visier schwedischer Behörden. Alexander H. wird als Mitglied der rechtsextremen Terrororganisation „The Base“ eingestuft, die in den USA gegründet wurde. Der Name der Gruppe ist bewusst an das arabische Wort „Al-Qaida“ angelehnt – übersetzt: „Die Basis“. (…) Außerdem ordnen Ermittler H. der sogenannten „Green Brigade“ zu – einer kurzlebigen Gruppierung, die eine Mischung aus ökofaschistischem Gedankengut und akzelerationistischer Ideologie propagiert. Ökofaschismus ist eine Ideologie, die rassistische Weltbilder mit radikalem Umweltschutz verknüpft. Dabei wird etwa die These Überbevölkerung verbreitet. Ländern des Globalen Südens wird die Schuld an ökologischen Krisen gegeben. Antisemitische Verschwörungstheorien ergänzen das Konstrukt.

via wort.ku; Prozess gegen mutmaßlichen Neonazi-Bombenbauer aus Strassen beginnt

Rassistische Attacke in Bremen – Wegen Kopftuch: Mann droht Frau und ihrem Kind mit Tod

Rassistischer Angriff in Bremen: Ein Mann droht einer Frau, ihre kleine Tochter umzubringen, sollte sie ihr Kopftuch nicht abnehmen. Die Polizei sucht Zeugen. Ein unbekannter Mann hat am Montagabend eine 31 Jahre alte Frau und ihre einjährige Tochter bedroht. Zu dem rassistischen Angriff kam es gegen 19.45 Uhr an der Haltestelle Horner Mühle. Dort wartete die 31-Jährige mit ihrem Kind auf die Bahn, als der Unbekannte auf sie zukam. Er habe ihr gesagt, dass sie ihr Kopftuch abnehmen solle, da er es nicht mag und er sie ansonsten umbringen würde. Das teilt die Polizei am Dienstag mit. Anschließend ging der Mann auf das gegenüberliegende Gleis. Polizei sucht älteren Mann mit Seitenscheitel Als die 31-Jährige ein Foto von dem Unbekannten machte, sagte er ihr, dass sie das Foto löschen solle und drohte, ihre Tochter umzubringen. Als mehrere Personen darauf aufmerksam wurden, stieg der Mann in die Straßenbahnlinie 4 in Fahrtrichtung Lilienthal. Die Frau meldete sich dann bei der Polizei.

via t-onöine: Rassistische Attacke in Bremen Wegen Kopftuch: Mann droht Frau und ihrem Kind mit Tod