„Mit seinem Kampfeinsatz schweren Schaden für die AfD verursacht“

AfD-Politiker Tim Schramm kämpfte als Freiwilliger in der ukrainischen Armee und kritisierte „Russenstusser“ in seiner Partei. Nun soll er aus der Partei fliegen. Im Ausschlussantrag, der WELT vorliegt, wirft der NRW-Vorstand Schramm vor, sich „in höchstem Maße parteischädigend“ verhalten zu haben. Innerhalb des größten Landesverbands der AfD soll ein Mitglied ausgeschlossen werden – weil er als Freiwilliger zwischen März und Juni dieses Jahres Teil der ukrainischen Armee war. Die Antragsschrift des nordrhein-westfälischen Landesvorstands gegen den Wuppertaler Kommunalpolitiker Tim Schramm liegt WELT vor. Das zwölfseitige Schreiben ist auf vergangenen Montag datiert und richtet sich an das Landesschiedsgericht der Partei. Verfasser ist der AfD-Europaabgeordnete Hans Neuhoff, der Mitglied des Landesvorstands ist. Beantragt ist zudem eine Bestätigung des sofortigen Entzugs der Mitgliedsrechte, den der Vorstand mehrheitlich beschlossen hat. „Der Antragsgegner hat mit seinem Kampfeinsatz als Angehöriger der ukrainischen Armee und mit seinen Aussagen bei der anschließenden publizistischen Verwertung dieses Einsatzes schwerwiegend gegen die Grundsätze und die Ordnung der Partei verstoßen und einen daraus resultierenden schweren Schaden für die Partei verursacht“, heißt es in dem Antrag. Der 22-jährige Schramm hatte nach eigenen Angaben als Mörserschütze und Drohnenpilot aktiv gegen die russische Armee gekämpft. „Dabei hat er nach eigener Aussage auch auf Menschen geschossen“, heißt es im Ausschlussantrag. In Interviews habe er „in prahlerischer Manier über seine Unternehmung“ berichtet, wirft ihm der Landesvorstand vor. Die AfD vertrete allerdings eine „anti-interventionistische Linie“ und lehne Waffenlieferungen ab.

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“Scheiß AfD” Anti-AfD-Jodler: Queerer Chor erhält Drohungen und viel Zuspruch

Bei der Störung des ARD-Sommerinterviews mit AfD-Chefin Weidel war auch das Lied des Corner Chors aus Augsburg zu hören. Die Gruppe wusste nichts von der Aktion – will die Aufmerksamkeit aber nun nutzen. Bei der Stör-Aktion des ARD-Sommerinterviews mit AfD-Chefin Alice Weidel ist auch das Anti-AfD-Lied eines Augsburger Chors abgespielt worden. Der Corner Chor, der sich selbst als “aktivistischen FLINTA*-Chor” bezeichnet, habe auf Instagram viele Zuschriften für den Jodler erhalten, sagte eine Chor-Sprecherin der Deutschen Presse-Agentur. “Wir haben viele nicht ganz so nette Kommentare gekriegt, teilweise auch Drohungen. Wir lassen uns aber nicht einschüchtern.” Überwiegend sei die Resonanz positiv gewesen. Viele Menschen hätten gefragt, ob sie das Lied verwenden dürfen – “für Klingeltöne, für Demos oder zum Nachsingen.” Der Chor wolle den Jodel für möglichst alle zugänglich machen, so die Sprecherin. “Wir haben dann die Noten geteilt.” Auch die Aufrufzahlen des Songs seien deutlich nach oben gegangen, sagte sie.

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Musikerin wollte ihretwegen nicht singen – Alice Weidel trank Sekt nebenan, während Vicky Leandros auftrat – #lügengloria

Vicky Leandros wollte bei den Schlossfestspielen in Regensburg nur singen, wenn Alice Weidel nicht kommt. Jetzt soll die AfD-Chefin doch dagewesen sein – heimlich. Fürstin Gloria von Thurn und Taxis hatte als Schirmherrin der Schlossfestspiele in Regensburg auch Alice Weidel eingeladen. Sängerin Vicky Leandros, die im Rahmen der Veranstaltung ein Konzert geben sollte, passte das nicht. Sie stellte eine klare Bedingung: Wenn die AfD-Chefin kommt, werde sie nicht singen. Die Politikerin sei bei ihrem Konzert “nicht willkommen”. “Ich stehe für Menschenrechte”: Vicky Leandros erteilt Alice Weidel Konzert-Verbot Ein Bericht der “Bild” erweckt nun aber den Eindruck, als sei die Forderung von Leandros übergangen worden. Der Zeitung liegt ein Foto vor, das Weidel bei den Festspielen zeigt. Sekt trinkend sitzt sie direkt neben Gloria von Thurn und Taxis. Währenddessen gab Leandros draußen ihr Konzert. Weidel soll sich im Schloss aufgehalten haben Weidel soll nach “Bild”-Informationen schon am Sonntag angereist und auf dem Schloss St. Emmeram, dem Sitz der Familie von Thurn und Taxis, übernachtet haben. Während der Show von Leandros habe sie sich dann im Schloss aufgehalten, die beiden seien sich wohl nicht begegnet. Weidels Sprecher Daniel Tapp erklärte zuvor noch, dass die Politikerin trotz ihrer Einladung abgesagt habe. “Sie hatte eine Einladung, und sie hat sich dann entschieden, lieber nicht hinzugehen”, ließ dieser am Dienstag mitteilen. Schirmherrin Gloria Thurn und Taxis teilte der dpa schriftlich mit, dass die Politikerin abgesagt habe, weil die Polizei ihre Sicherheit auf dem Gelände nicht garantieren könne. Daraufhin habe Weidel entschieden, weder die Show noch das Festspielrestaurant zu besuchen, “um den Gästen den Abend nicht zu verderben”. Im Schloss aber hielt sich Weidel zur Zeit des Leandros-Konzerts doch auf, wie Weidels Sprecher am Mittwoch auf Nachfrage von t-online bestätigte. Er betont, dass er zuvor lediglich erklärt habe, dass die AfD-Chefin nicht die Festspiele besuchen werde. “Das hat sie auch nicht getan”, so Tapp. “Die Innenräume des Schlosses gehören ja nicht zum Festivalgelände.” Sicherheitsbedenken, die Thurn und Taxis vorab anführte, konnte die Polizeiinspektion Regensburg nicht bestätigen. Die Darstellung treffe nicht zu, sagte ein Sprecher

via t-online: Musikerin wollte ihretwegen nicht singen Alice Weidel trank Sekt nebenan, während Vicky Leandros auftrat

siehe auch: AfD-Chefin Weidel war bei Vicky-Leandros-Konzert heimlich anwesend Schlagersängerin Vicky Leandros wollte bei den Festspielen in Regensburg nur dann singen, wenn Alice Weidel fernbleibt. Das versprach die AfD-Chefin auch – doch die »Bild« zeigt nun ein Foto aus dem Schloss, das anderes nahelegt. (…) Während des Konzerts von Leandros habe sie sich im Schloss aufgehalten, sie und die Schlagersängerin sollen sich nicht begegnet sein. Gloria von Thurn und Taxis verteidigte die Einladung Weidels gegenüber »Antenne Bayern«: »Sie müssen auch den ein oder anderen Exoten mit einladen, weil das macht die Sache interessanter.« Sie kenne die AfD-Chefin persönlich. Die Einladung sei rein privat gewesen. Thurn und Taxis beklagte sich über die Proteste: »Der Wirbel zeigt sehr schön, wie es um die Meinungsfreiheit in unserem Land bestellt ist, dass noch nicht einmal ein Privatbesuch einer demokratisch gewählten, erfolgreichen Politikerin mehr möglich ist.« Weidel ist tatsächlich demokratisch gewählt, der Verfassungsschutz hatte ihre Partei im Mai jedoch als gesichert rechtsextrem eingestuft und dies ausführlich begründet

AfD-Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen – Malu Dreyer durfte zu Demo “gegen Rechts” auf­rufen

Immer wieder werden Äußerungen von Regierungsmitgliedern gegen die AfD ein Thema für das BVerfG. Im Fall von Malu Dreyer unterlag die AfD nun vor dem BVerfG, die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz hat damit Bestand. Die Verfassungsbeschwerde der rheinland-pfälzischen AfD gegen ein Urteil des dortigen Verfassungsgerichtshofs (VerfGH) bezüglich einer Äußerung von Malu Dreyer ist bereits unzulässig. Das hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden und sie deshalb nicht zur Entscheidung angenommen (Beschl. v. 24.06.2025, Az. 2 BvR 686/25). Noch als Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz hatte Malu Dreyer (SPD) im Januar 2024 über das Internetportal der Landesregierung zu einer Demonstration unter dem Motto “Zeichen gegen Rechts – kein Platz für Nazis” aufgerufen. Zudem hatte sie auf ihrem Instagram-Account in Bezug auf kurz zuvor bekannt gewordenen Abschiebepläne erklärt: “Der Begriff ‘Remigration’ verschleiert, was die AfD und andere rechtsextreme Verfassungsfeinde vorhaben: Sie planen die Vertreibung und Deportation von Millionen Menschen aus rassistischen Motiven. So verschieben sie die Grenze weiter nach rechts und radikalisieren den gesellschaftlichen Diskurs.” Die AfD sah in diesen öffentlichen Beiträgen eine unzulässige Verletzung des Neutralitätsgebots. Als Ministerpräsidentin habe sie solche Aussagen nicht tätigen dürfen. “Mit ihrer infamen Hetze gegen unsere AfD als Ministerpräsidentin über das Portal der Staatskanzlei hat Malu Dreyer den Boden der Demokratie und des Grundgesetzes verlassen”, so die AfD damals. Die Partei klagte gegen Dreyer. Anfang April 2025 entschied der VerfGH Rheinland-Pfalz dann: Dreyer habe mit ihren Äußerungen das Neutralitätsgebot nicht gewahrt und in das Recht auf Chancengleichheit der AfD aus Art. 21 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (GG) und Art. 17 Abs. 1 der rheinland-pfälzischen Verfassung (RhPfVerf) eingegriffen. Allerdings: Das sei gerechtfertigt gewesen, weil dem Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gedient habe. Erst wenn staatliche Einschätzungen und Bewertungen willkürlich oder unsachlich werden, seien solche Äußerungen unzulässig, so der VerfGH (Urt. v. 02.04.2025, Az. VGH O 11/24). BVerfG steht nicht über Landesverfassungsgerichten Mit einer Verfassungsbeschwerde wollte der Landesverband der AfD gegen das VerfGH-Urteil in Karlsruhe vorgehen. Doch “mangels hinreichender Darlegung einer Verletzung eines im Rahmen der Verfassungsbeschwerde rügefähigen Rechts ist die Verfassungsbeschwerde bereits unzulässig”, so das BVerfG jetzt. Das Recht auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb durch Verfassungsorgane des Landes aus Art. 21 Abs. 1 GG sei kein im Wege der Verfassungsbeschwerde rügefähiges Recht. Statt einer Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe stelle der Organstreit vor dem VerfGH Rheinland-Pfalz die abschließende Rechtsschutzmöglichkeit dar, so die 3. Kammer des Zweiten Senats.

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VG Schwerin zu “Jamel rockt den Förster” – Bier bleibt auf dem Anti-Nazi-Fes­tival erlaubt

Kurz vor der Neuauflage des Musik- und Demokratie-Festivals “Jamel rockt den Förster” können die Veranstalter Hoffnung schöpfen: Mutmaßlich schikanöse Auflagen des Landkreises, wie etwa ein Alkoholverbot, sind vom Tisch. Vorerst. Kann das beliebte Anti-Nazi-Festival “Jamel rockt den Förster” wie geplant am 22. sowie 23. August und wie in den Jahren zuvor stattfinden? Darüber ist ein veritabler Streit zwischen den Veranstaltern, der Gemeinde und dem betreffenden Landkreis ausgebrochen. Seit Wochen beschäftigt dieser auch die Gerichte. Ein Ende des juristischen Streits ist nicht abzusehen. Das Festival “Jamel rockt den Förster” ist eine der populärsten Musikveranstaltungen in Mecklenburg-Vorpommern gegen Rechtsextremismus. Es wird regelmäßig von der Ministerpräsidentin des Bundeslandes als Schirmherrin (mit-)eröffnet. Auf dem Gelände tummeln sich Ende August rund 3.000 Menschen jeden Alters, die eines eint: Ihre klare Haltung gegen die extreme Rechte und ihr Engagement für die Demokratie in Deutschland.  Deswegen sind auch etliche Initiativen aus der Zivilgesellschaft mit Ständen und Workshops am Start. Dass auf dem Festival in erster Linie Musik dargeboten wird – darunter immer wieder namhafte Künstler wie die Toten Hosen, Danger Dan, Element of Crime, Herbert Grönemeyer oder die Ärzte – soll jedenfalls nicht im Vordergrund stehen. Deshalb wird das Line-Up bis zum jeweiligen Auftritt regelmäßig geheim gehalten. Schließlich soll es um die Sache gehen, nicht um den Besuch bei einem Auftritt der Lieblingsband. (…) So wollte die Gemeinde Gägelow, zu der Jamel gehört und in deren Gemeindevertretung auch Rechtsextreme sitzen, erstmals Nutzungsentgelt von den Veranstaltern für die Nutzung gemeindeeigener Flächen erheben. Und nachdem die Veranstaltung jetzt erstmals als Versammlung stattfinden soll, macht der von einem CDU-Landrat geführte Landkreis Nordwestmecklenburg als Versammlungsbehörde die Erlaubnis der Veranstaltung von Auflagen, wie etwa einem Alkoholverbot, abhängig. VG: “Gefahren durch Alkoholkonsum” auf dem Festival nicht belegt Gegen dieses Vorgehen, das von vielen als offensichtlich politisch motiviert und schikanös beurteilt wird, wehrte sich die Familie Lohmeyer juristisch. Im Eilverfahren um das Nutzungsentgelt kassierten die Veranstalter vor Gericht vorerst eine Niederlage. Das Verwaltungsgericht (VG) Schwerin und das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Greifswald (Beschl. v.03.7.2025, Az. 1 M 221/25) waren im einstweiligen Anordnungsverfahren der Ansicht, es müsse erst ein entsprechender Nutzungsvertrag geschlossen werden, das ginge auch unter Vorbehalt. Erfolgreicher für die Veranstalter verlief es dagegen im Eilverfahren gegen den versammlungsrechtlichen Auflagenbescheid des Landkreises. Ein erster Eilantrag in diesem Kontext war noch mangels Rechtsschutzbedürfnis erfolglos geblieben. Am Mittwoch aber gab das VG Schwerin einem Eilantrag betreffend der versammlungsrechtlichen Auflagen für “Jamel rockt den Förster” weitgehend statt (Beschl. v. 23. Juli 2025, Az. 3 B 2357/25 SN). (…) Als unverhältnismäßig erachtete das VG außerdem die vom Landkreis erteilte Auflage, wonach den Teilnehmenden das Mitführen von Glasflaschen und sämtlichen Behältern aus Glas durchweg untersagt werden sollte. Hierzu stellte das VG klar: “Für deren laut der Bescheidsbegründung befürchtete Verwendung als Waffe fehlt es an jeglicher tragfähigen Prognosegrundlage.” Das VG Schwerin sieht für Attacken der Festivalbesucher, bei denen sie Glasbehältnisse als Waffe benutzen könnten, keinerlei Anhaltspunkte: “Die politisch vielfach entgegengesetzt zur Versammlung orientierten und auf dieser nicht erwünschten Dorfbewohner und deren Besucher konnten gerade durch die Umzäunung des Versammlungsgeländes und die in nennenswerter Zahl stationär bereitgestellten Polizeikräfte ebenso wie die Versammlungsteilnehmer bisher in dem über ein Jahrzehnt währenden Veranstaltungszyklus erfolgreich von gewaltsamen Konfrontationen abgehalten werden”, heißt es im Beschluss. Das sei im Übrigen auch “gerichtsbekannt und offenkundig”.

via lto: VG Schwerin zu “Jamel rockt den Förster” Bier bleibt auf dem Anti-Nazi-Fes­tival erlaubt

EINSTUFUNG RECHTSKRÄFTIG – Bundesverwaltungsgericht weist AfD-Beschwerden wegen Einstufung als Verdachtsfall zurück

Die AfD war gegen ihre Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall juristisch vorgegangen. Nun wies das Bundesverwaltungsgericht Beschwerden gegen die Nichtzulassung einer Revision zurück. Die Einstufung ist damit rechtskräftig. In dem Verfahren ging es allerdings nicht um die jüngste Hochstufung der AfD durch den Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch. Das Bundesverwaltungsgericht hat Beschwerden der AfD wegen ihrer Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall zurückgewiesen. Das teilte das Gericht in Leipzig mit. Damit sind drei Entscheidungen des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) aus dem vergangenen Jahr rechtskräftig.

via mdr: EINSTUFUNG RECHTSKRÄFTIG Bundesverwaltungsgericht weist AfD-Beschwerden wegen Einstufung als Verdachtsfall zurück

siehe auch: BVerwG lässt keine Revision zu Urteile zur AfD-Ein­stu­fung als Ver­dachts­fall rechts­kräftig. Lange wurde gerichtlich um die Einstufung und Beobachtung der AfD als sog. Verdachtsfall gestritten. Vor den Instanzgerichten ist die Sache nun abgeschlossen. Der Weg könnte nun weiter in Richtung Bundesverfassungsgericht gehen. Die Berufungsurteile des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) zur Einstufung der AfD als “Verdachtsfall” durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) sind rechtskräftig. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) wies, wie erst jetzt bekannt wurde, bereits Ende Mai die entsprechenden Nichtzulassungsbeschwerden zurück (Beschl. v. 20.05.2025, Az. 6 B 21.24, 6 B 22.24 und 6 B 23.24). Bereits im Jahr 2021 wurde bekannt, dass das BfV die AfD als sogenannten Verdachtsfall eingestuft hatte – eine Entscheidung, die eingehend gerichtlich überprüft wurde. Das Verwaltungsgericht (VG) Köln und später das OVG NRW gaben dem Verfassungsschutz bzw. dem Bundesinnenministerium jeweils Recht: Es gebe zahlreiche Anhaltspunkte dafür, dass die AfD gegen zentrale Prinzipien der Verfassung agiere.

ER ZOG ÜBER GRÜNEN-TRANSFRAU HER – AFD-SATIRIKER: “BELEIDIGUNG IST NICHT MEIN STIL”

Satire darf einiges, aber eben nicht alles. Das bekam jetzt Elmar Gehrke (45) zu spüren. Der freie Autor und Satiriker wurde vom Amtsrichter in Dresden verurteilt, weil er nach Meinung der Justiz das damalige Bundestagsmitglied Tessa Ganserer (48) beleidigte. Der Richter sprach von “Schmähkritik” gegenüber der Transfrau. Seit Jahren bespricht Gehrke, selbst AfD-Mitglied, auf seinem YouTube-Kanal “Post von Gehrke” diverse Themen, nimmt selten ein Blatt vor den Mund. “Aber Beleidigung ist nicht mein Stil”, so der Autor, der sich gegen einen Strafbefehl von 1800 Euro wehrte. Den hatte ihm die Justiz aufgebrummt, weil er im Mai 2022 über Tessa Ganserer referierte. (…) Er fabulierte, dass sich Ganserer die “rektalen Nervenenden stimulieren” lasse. Und konstatierte: “Es existieren, zumindest in dieser Welt, nur zwei Geschlechter: Mann und Frau. Punkt, Ende, Aus! Alles andere ist eine verwirrte Laune der Natur, lediglich eine nicht fortpflanzungsfähige Mutation.” (…) Der Richter aber erklärte: “Sicher kann man den Grat zwischen Satire und Beleidigung nur schwer ziehen. Aber hier war die Linie eindeutig überschritten.” Wegen des langen Zeitablaufs verringerte er allerdings die Strafe auf 1200 Euro

via tag24: ER ZOG ÜBER GRÜNEN-TRANSFRAU HER – AFD-SATIRIKER: “BELEIDIGUNG IST NICHT MEIN STIL”