Nach Satire über #Polizei-#Rassismus – Sachsen-Anhalts #CDU droht Öffentlich-Rechtlichen – #schauhin #strukturellerRassismus

Sachsen-Anhalts CDU-Generalsekretär Sven Schulze setzt wegen eines Satirevideos über Rassismus in der Polizei den öffentlich-rechtlichen Rundfunk unter Druck. Der zweieinhalb Minuten lange Beitrag zeigt, wie dümmlich wirkende Polizisten rassistische Klischees über einen vermeintlichen Fahrraddieb austauschen, der am Ende erschossen wird. Die Beamten beklagen das schließlich als Fehler, nachdem sie den Toten wegen seiner zu Schlappen getragenen weißen Sportsocken als Deutschen identifiziert haben. Das Video sei „ein Schlag ins Gesicht aller Polizisten in Deutschland“, twitterte Schulze. „Nicht nur deshalb ist es richtig, dass die geplante Erhöhung des Rundfunkbeitrags nicht kommen wird.“ Verantwortlich für den Clip ist funk, das Online-Jugendprogramm des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Deren Verantwortlicher Aurel Merz hatte bei Twitter beteuert, es gehe bei dem Video nicht darum, die gesamte Polizei unter Generalverdacht zu stellen, doch müsse man „den Finger in die Wunde legen“.

via mz web: Nach Satire über Polizei-Rassismus Sachsen-Anhalts CDU droht Öffentlich-Rechtlichen

https://twitter.com/ENGERT/status/1295469763305574407

Rassismus im Internet: Angeklagter muss zum Psychiater

Wegen massiver rassistischer Bedrohungen und Beleidigungen im sozialen Medium Facebook hat sich ein 30-jähriger Germeringer vor dem Amtsgericht Fürstenfeldbruck verantworten müssen. Der Angeklagte hatte auf Facebook eine Frau mit vollem Namen als mittellose, alleinerziehende Mutter eines schwarzen Kindes bezeichnet. Weiter schrieb er, dass Hexenverbrennungen wieder erlaubt und durchgeführt werden sollen. Es sei ein großer Missstand, dass dies nicht mehr möglich ist. Gegipfelt haben seine Äußerung in der Forderung nach Euthanasie an der Frau. Dass er alls dies geschrieben hatte, räumte der 30-Jährige auch ein. Er begründete dies aber aus Sicht des Richters so wirr, dass kein Urteil gefällt wurde. Stattdessen wurde der Germeringer zu einer psychiatrischen Untersuchung geschickt. Er solle auf seine Schuldfähigkeit untersucht werden. Der 30-Jährige war sich keiner Schuld bewusst. Er habe niemanden beleidigt. Die Ausführungen seien eine intellektuelle Aufarbeitung seiner Schulzeit, eine rein kunstgeschichtliche Arbeit.

via merkur: Rassismus im Internet: Angeklagter muss zum Psychiater

Eidesstattliche Versicherung – #Berliner #Staatsanwaltschaft ermittelt gegen #Kalbitz wegen möglicher #Falschaussage – #schauhin #münchhausen #milzriss

War Andreas Kalbitz in der rechtsextremen HDJ? In einer eidesstattlichen Versicherung dementiert der Ex-AfD-Mann eine Mitgliedschaft – nun ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen möglicher Falschaussage. Der zurückgetretene Vorsitzende der AfD-Fraktion im Brandenburger Landtag, Andreas Kalbitz, beschäftigt erneut die Justiz. Hintergrund sind zwei eidesstattliche Versicherungen von Kalbitz, die bereits Mitte Juni in einem Verfahren vor dem Landgericht Berlin eine Rolle gespielt hatten. Damals hatte Kalbitz sich per einstweiliger Verfügung zeitweise in die AfD zurückgeklagt. Wie die Staatsanwaltschaft dem SPIEGEL am Mittwoch auf Anfrage bestätigte, sei am 3. August 2020 gegen Kalbitz ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der falschen Versicherung an Eides statt eingeleitet worden. Es bestehe der Anfangsverdacht, dass der Betroffene vor dem Landgericht Berlin im Juni 2020 “zwei eidesstattliche Versicherungen abgegeben und in diesem Zusammenhang bewusst unwahre Angaben hinsichtlich seiner Mitgliedschaft in dem Verein “Heimattreue Deutsche Jugend – Bund zum Schutz von Umwelt, Mitwelt und Heimat e.V.” beziehungsweise in der Vorgängerorganisation “Die Heimattreue Jugend e.V.” gemacht haben soll”.

via spoegel: Eidesstattliche Versicherung Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Kalbitz wegen möglicher Falschaussage

screenshot LT Brandenburg

#WerteUnion: “Hinter vorgehaltener Hand wird mit der #AfD gekungelt” – CDU-Politiker fordern Rauswurf der Werteunionisten

Aus Protest über den Kurs der Werte-Union sind zwei Landesvorsitzende ausgetreten. Deren Vorwürfe sind heftig – und richten sich vor allem gegen Bundeschef Mitsch und Ex-Verfassungsschutzpräsident Maaßen. Bisher schien es für die Werte-Union ständig bergauf zu gehen. Nach eigenen Angaben hat die erst vor drei Jahren gegründete Vereinigung bereits mehr als 4300 Mitglieder. Die Werte-Union nennt sich “konservative Basisbewegung” – und hält sich für die “am schnellsten wachsende Gruppierung innerhalb der CDU/CSU”. Mit Ex-Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen hat sie auch ein politisches Aushängeschild. Vor den Landtagswahlen in Ostdeutschland im vergangenen Jahr füllte Maaßen die Säle leichter als viele Kandidaten. In Sachsen machte deshalb sogar Landtagspräsident Matthias Rößler (CDU) Wahlkampf mit Maaßen und der Werte-Union. Doch jetzt hat die Gruppe einen schweren Rückschlag erlitten. Aus Protest über den Kurs der Werte-Union sind die Landesvorsitzenden von Thüringen und Baden-Württemberg, Christian Sitter und Holger Kappel, aus der Werte-Union ausgetreten. Ein weiterer Landesvorsitzender soll vor dem Rückzug stehen. Und Sitter und Kappel gingen nicht leise – sondern mit heftigen Vorwürfen. “Ich bin als Landesvorsitzender zurückgetreten, weil sich die Werte-Union radikalisiert hat”, sagte Kappel der Süddeutschen Zeitung. Es habe “einen Rechtsruck gegeben, hinter vorgehaltener Hand wird mit der AfD gekungelt”. Die “Freunde der AfD” hätten “inzwischen die Oberhand gewonnen”, das habe er “einfach nicht mehr mittragen” können.

via sz: Werte-Union:”Hinter vorgehaltener Hand wird mit der AfD gekungelt” – CDU-Politiker fordern Rauswurf der Werteunionisten

#AfD-Abgeordneter #Brandner verweigert #Maske – Einsatz der #Polizei

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner hat sich in einem ICE auf der Strecke Berlin-Rügen geweigert eine Maske zu tragen. Er löste dadurch einen Polizeieinsatz aus, aufgrund dessen sich die Weiterfahrt des Zuges verzögerte. Brandner selbst schrieb über den Fall auf dem Kurznachrichtendienst Twitter und die Bundespolizei bestätigte den Einsatz ebenfalls gegenüber t-online. Dem Bericht des Nachrichtenportals zufolge habe ein Zugbegleiter Brandner zum Tragen eines Mund-Nasen-Schut z aufgefordert. Brandner verweigerte dies laut eigener Aussage, weil er gerade dabei gewesen sei eine Nussschnecke zu essen. „Danach überleg ich’s mir“, habe er zum Schaffner gesagt. Wie die Bundespolizei berichtet, sei sie dann von dem Bahnangestellten zu Hilfe gerufen worden, um das Hausrecht durchzusetzen. Der Zug wurde dafür am Bahnhof Pasewalk zum Stehen gebracht. Neben Brandner soll eine weitere Person ohne Maske an Bord gewesen sein. Polizei trifft ein und Brandner verschwindet auf Toilette. (…) Weil Brandner beim Eintreffen der Bundespolizei jedoch für rund 20 Minuten auf der Toilette verschwunden sei, kam es am Bahnhof Anklam zu einer Verzögerung der Weiterfahrt. Brandner habe die Toilette schließlich mit Mund-Nasen-Schutz verlassen. „Da durch den Zugbegleiter der DB AG kein Beförderungsausschluss ausgesprochen wurde, belehrten die eingesetzten Beamten den Herrn Brandner nochmals mündlich hinsichtlich des Tragens von einem Mund-Nase-Schutz im öffentlichen Personen- und Nahverkehr“, teilte die Bundespolizei gegenüber t-online mit.

via waz: AfD-Abgeordneter Brandner verweigert Maske – Einsatz der Polizei

#Getreten und ins Gesicht #geschlagen? #Polizist wegen #Gewalttaten vor #Gericht – #polizeigewalt

Zwei Beamtinnen belasteten einen Kollegen. Er soll in drei Fällen Festgenommene geschlagen und getreten haben. Der 28-Jährige weist die Vorwürfe zurück. Drei Anzeigen in nur zwei Wochen waren gegen einen Polizeimeister einer Einsatzhundertschaft eingegangen. Er soll Festgenommene jeweils beim Transport zur Gefangenensammelstelle im Polizeifahrzeug völlig grundlos geschlagen und auch getreten haben. Es waren zwei Kolleginnen, die den inzwischen 28-Jährigen im Ermittlungsverfahren belasteten. Im Prozess um Körperverletzung im Amt stellte er alles als Intrige gegen ihn dar und wies die Vorwürfe zurück. Wenn es zu Gewalt kam, habe er den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigt. Es geht um mutmaßliche Übergriffe im November und Dezember 2018. Im ersten Fall soll der Beamte laut Anlage einen abgeführten und gefesselten Mann getreten haben. Der Festgenommene habe im Gruppenwagen auf dem Bauch gelegen, als Sven B. (Name geändert) zugetreten habe. Weil er Einsatzschuhe getragen habe, liege eine gefährliche Körperverletzung vor. Im zweiten Fall soll B. einen Betrunkenen, der eine ältere Dame geschlagen hatte, eine Abreibung verpasst haben. Den Mann, der im Gruppenwagen kniete und dessen Hände auf dem Rücken gefesselt waren, habe er mit der Faust zweimal in das Gesicht geschlagen, heißt es in der Anklage. Was ihm denn einfalle, eine alte Frau zu schlagen, soll B. dabei gerufen haben. Zuletzt geht es um einen Demonstranten. Den gerade abgeführten jungen Mann soll B. im Gruppenwagen zweimal mit der Faust in das Gesicht geschlagen, ihm das Knie in den Rücken gerammt und schließlich mit der Faust Richtung Rippen ausgeholt haben. Der Angeklagte wirft den Zeuginnen „mangelndes Fachwissen“ vor
Sven B. ist ein Hüne von 1,90 Metern und durchtrainiert. Polizeimeister sei er – wie auch die beiden Kolleginnen, die als Belastungszeuginnen gelten. „Es gab mit ihnen gewisse Diskrepanzen“, sagte der 28-Jährige am Dienstag zu Beginn des Prozesses vor dem Amtsgericht Tiergarten. Ob er die Frauen nicht mag? B. meinte, es habe einige Probleme gegeben. „Das Fachwissen war bei ihnen mangelhaft.“ Das habe er ihnen auch mehrfach offen gesagt. Bei der angeblich ersten Tat sei „überhaupt nichts passiert“, wies B. die Vorwürfe zurück. Er habe die Kollegin auch wegen falscher Verdächtigung angezeigt. Der nächste Vorwurf beziehe sich auf einen Mann, den er im Gruppenwagen „nur mit dem Handballen etwas kräftiger weggestoßen“ habe.

via tagesspiegel: Getreten und ins Gesicht geschlagen? Polizist wegen Gewalttaten vor Gericht

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Von <a rel=”nofollow” class=”external text” href=”http://openclipart.org/media/people/liftarn”>liftarn</a> – <a rel=”nofollow” class=”external text” href=”http://openclipart.org/media/files/liftarn/1015″>Open Clip Art Library image’s page</a>, CC0, Link

#Polizeigewalt:”Hals und Wirbel sind tabu”

Auch in Deutschland zeigen Videos, wie Polizisten bei Einsätzen rüde zupacken. Das löst Verunsicherung aus: Wie viel “unmittelbarer Zwang” ist den Beamten erlaubt? Und wo sind die Grenzen? Wenige Wochen nachdem im US-Bundesstaat Minnesota ein 46 Jahre alter Mann namens George Floyd jämmerlich zum Ersticken gebracht worden war durch einen Polizisten, der sich acht Minuten und 46 Sekunden lang auf seinen Hals kniete, machen in Deutschland Handyvideos die Runde, die manche gespenstisch an diese Szene erinnern. In Düsseldorf kniete ein Polizist mindestens 30 Sekunden lang auf dem Nacken eines Mannes, der auf dem Boden lag. In Hamburg umringten acht Beamtinnen und Beamte einen Jugendlichen und brachten ihn mit Schlägen zu Boden. In Frankfurt am Main, so ist ebenfalls auf einem Handyvideo zu sehen, das in sozialen Netzwerken veröffentlicht worden ist, fixierten Beamte einen 29-Jährigen am Boden. Einer trat dann aus dem Knie heraus dem Mann mit voller Wucht in den Rücken. (…) Ein Handyvideo zeigt immer nur einen Ausschnitt der Wahrheit. “Um den Vorgang zu bewerten, müsste man eigentlich auch wissen: Was ist vorher geschehen? Hat der Adressat der Maßnahme geschrien, hat er gebissen?”, sagt der Polizeirechtler Thiel. Sein Kollege Tobias Singelnstein, der an der Ruhr-Universität Bochum lehrt und mit kritischer Forschung zur Polizei bekannt geworden ist, pflichtet bei: Die Gesamtsituation könne sich für die Beamten oft anders darstellen, als ein isolierter Ausschnitt es hinterher suggeriert. Aber beide sind sich einig: Es gibt Grenzen, es gibt absolute Verbote. Nach einer Reihe von Todesfällen in den USA ist etwa auch die sogenannte Bauchlagenfesselung hierzulande durch ministerielle Anordnungen untersagt. Gemeint ist: dass sich ein Beamter auf den Rücken eines Gefesselten kniet. “Das Problem ist, dass dabei die Lunge gestaucht wird”, sagt Thiel. In solchen Fällen komme es immer darauf an, ob eine Bewegung nur ganz kurz ausgeführt werde, “um schnell Handschellen anzulegen” – oder lange und absichtsvoll. Das Video aus Düsseldorf, in dem der Polizist auf dem Nacken eines am Boden Liegenden kniet, legt Letzteres nahe. Ist Nachtreten gegen einen am Boden Liegenden jemals zulässig? Das 4.35 Minuten lange Video aus dem Frankfurter Kneipenviertel Sachsenhausen, das zeigt, wie ein Beamter einen bereits Liegenden in den Rücken tritt, dürfte als strafrechtliches Beweismittel gegen den Beamten infrage kommen, meinen die beiden Juristen Thiel und Singelnstein. “Auch die Polizei darf Gewalt nur ausnahmsweise anwenden – nur dann, wenn sie eine Maßnahme auf andere Weise nicht durchsetzen kann”, sagt Singelnstein. Hier sei die Festnahme offenbar schon abgeschlossen gewesen. “Dieses Nachtreten ist etwas, das öfter vorkommt, was menschlich vielleicht auch nachvollziehbar ist, wenn man ein dynamisches und emotional stark aufgeladenes Geschehen vor sich hat. Aber das darf trotzdem nicht passieren.” Als Körperverletzung im Amt sei dies strafbar.

via sz: Polizeigewalt:”Hals und Wirbel sind tabu”

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