Bis die Staatsanwaltschaft 2017 zuschlug, war der “Trutzgauer Bote” eine der übelsten Hetzseiten im Netz: Hier wurden ganz offen Nazis verherrlicht, Hakenkreuze und andere verbotene Zeichen ganz selbstverständlich präsentiert. Ähnlich illegal ging es in den Kommentarspalten und dem Leserforum (“Trutzbund”) zu. Offenbar fühlten die Neonazis sich im Netz sicher. Weit gefehlt wie der Dresdner Karsten U. (50) am Donnerstag vor dem Amtsgericht erfahren musste. 96 Beschuldigte machten die Ermittler auf den Naziservern ausfindig, immerhin 59 davon konnten sie identifizieren, einer davon Karsten U.: Unter dem Pseudonym “Aufgewachter” kommentierte und diskutierte der Dresdner Mechatroniker fleißig mit, unterschrieb dabei 487 dieser Beiträge mit “Sieg Heil”.
Wieder erhielt eine Politikerin eine Drohmail mit dem Absender “NSU 2.0”: SPD-Chefin Saskia Esken hat Anzeige erstattet. Der Inhalt der Nachricht an sie sei so schlimm gewesen, dass sie ihn nicht beschreiben könne. SPD-Chefin Saskia Esken hat nach eigenen Angaben eine rechtsextreme Morddrohung erhalten. Die E-Mail sei wie schon wie die vorherigen Drohungen an andere prominente Frauen mit “NSU 2.0” unterschrieben gewesen, sagte Esken am Donnerstag im SWR. Dabei handelt es sich um eine Anspielung auf die rechtsextreme Gruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU), die über Jahre hinweg insgesamt zehn Menschen ermordet hatte. Der Inhalt der Mail sei “so scheußlich, dass man’s gar nicht beschreiben kann”, sagte Esken. Sie erstattete Anzeige. Im Normalfall sei damit aber leider nichts zu erreichen, weil die Täter nicht zu ermitteln seien, sagte die SPD-Vorsitzende.
Der Rechtsaußenpolitiker Andreas Kalbitz geht juristisch gegen den AfD-Parteiausschluss durch das Bundesschiedsgericht der Partei vor. Kalbitz reichte beim Berliner Landgericht einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz ein, wie die Nachrichtenagentur AFP am Freitag erfuhr. Der Antrag in der Hauptsache soll folgen. Das AfD-Bundesschiedsgericht hatte den von Parteichef Jörg Meuthen betriebenen Ausschluss des brandenburgischen Landespolitikers Kalbitz am vergangenen Wochenende bestätigt.
Mehrere Männer ziehen mit Hitler-Gruß und rechtsradikalen Parolen durch die Wieslocher Innenstadt. Danach greifen sie die Gäste einer Eisdiele an. Jetzt folgt die Strafe vor Gericht. Fast zwei Jahre nach einem rassistischen Angriff auf Gäste eines Eiscafés in Wiesloch (Rhein-Neckar-Kreis) sind drei Männer zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Das Amtsgericht Wiesloch sprach die 29 bis 37 Jahre alten Brüder am Freitag in Heidelberg schuldig – wegen gefährlicher Körperverletzung, Volksverhetzung sowie Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Männer während eines Junggesellenabschieds in der Wieslocher Innenstadt rassistische Parolen skandierten. Sie zeigten den Hitler-Gruß und grölten «Heil Hitler». Als ein Anwohner «Verpisst euch!» schrie, gingen sie laut Richter Michael Rensch grundlos auf mehrere türkisch- und portugiesischstämmige Familien mit Kindern los, die im Außenbereich der Eisdiele saßen. Dabei warfen sie mit Stühlen und Tischen. Die Familien hatten laut Urteil nichts mit der Auseinandersetzung zu tun, wurden aber zur Zielscheibe der Gruppe. Es stehe außer Frage, dass zwei der Angeklagten eine gefestigte rechtsradikale Gesinnung haben. Der Angriff sei mit enormer Wucht erfolgt, aber nicht geplant gewesen. «So etwas habe ich in 30 Jahren noch nicht erlebt. Das ist schäbig», sagte Rensch. Die Männer hatten die Taten zum Prozessauftakt Anfang Mai weitestgehend eingeräumt. Der älteste Angeklagte wurde zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Seine 32 und 29 Jahre alten Brüder erhielten Strafen von eineinhalb Jahren beziehungsweise zehn Monaten, ebenfalls auf Bewährung.
Der Bückeburger Ingenieur Reiner Strangfeld hat sein Vermögen nach seinem Tod 2018 der AfD überlassen. Geschätzt wurde der Wert damals auf rund 7,3 Millionen Euro. Doch wie sich jetzt herausstellte, ist das Erbe fast doppelt so hoch. (…) Wie der Spiegel berichtet, soll sich das Erbe auf insgesamt 14,4 Millionen Euro belaufen. Das gehe aus der Stellungnahme eines Steuerberaters für den AfD-Bundesvorstand hervor, die dem Magazin vorliegt. (…) Vermacht wurden laut Spiegel Immobilien, Bargeld, zwei Fahrzeuge sowie Gold: 133 Barren zu je einem Kilogramm, zehn Barren zu 500 Gramm und 4542 Krügerrand-Münzen, dazu noch mehr als 300 Silbermünzen. Er werde aber auch davor gewarnt, dass Steuern nachgefordert werden könnten. Nach Informationen des Spiegels soll das Erbe in den nächsten zwei Wochen der AfD übergeben werden, Bankschließfächer seien bereits angemietet.
Schwarze Bürger*innen müssen an der Mohrenstraße aussteigen. Auch das „Zigeunerschnitzel“ steht für einen Kulturkampf. Ein Gastbeitrag von Stephan Anpalagan. In Deutschland sind rassistische Feindbilder im kollektiven Bewusstsein verwurzelt. Sei es das „Zigeunerschnitzel“ oder die „Mohrenapotheke“. Stephan Anpalgan kritisiert auch, dass der Porajmos wenigen Menschen ein Begriff ist. Die allermeisten Menschen in Deutschland werden dieses Wort nicht kennen. Kaum jemand weiß, was dieser Begriff mit dem „Abschnitt B II e“ zu tun hat oder warum Menschen in ebenjenem Abschnitt als „Z“ gekennzeichnet wurden. Die Tatsache, dass wir im Jahr 2020 noch immer den Porajmos nicht kennen, ihn nicht einordnen oder unseren Kindern erklären können, ist eine Tragödie, eine bodenlose Frechheit. Und doch ist ebenjenes gesamtgesellschaftliche Versagen auch ein glasklares Spiegelbild für unseren Umgang mit den Opfern deren Täter wir sind. Deren Täter wir waren. Deren Familien unsere Familien auf dem Gewissen haben. Der Porajmos bezeichnet den Versuch der vollständigen Vernichtung aller europäischen Sinti und Roma. Der „Abschnitt B II e“ ist jener Abschnitt im KZ Auschwitz-Birkenau, der als „Zigeunerlager“ errichtet und zur Ermordung der Sinti und Roma in Betrieb genommen wurde. Das „Z“ stand für die Zugehörigkeit zu dieser einen Volksgruppe, die im Dritten Reich den Tod und in der Bundesrepublik Deutschland noch immer Ungerechtigkeit, Rassismus und Diskriminierung bedeutet: „Zigeuner“. Der Zentralrat Deutscher Sinti & Roma schreibt über dieses Wort: „Zigeuner“ ist eine von Klischees überlagerte Fremdbezeichnung der Mehrheitsgesellschaft, die von den meisten Angehörigen der Minderheit als diskriminierend abgelehnt wird. Die Bezeichnung „Zigeuner“ ist untrennbar verbunden mit rassistischen Zuschreibungen, die sich, über Jahrhunderte reproduziert, zu einem geschlossenen und aggressiven Feindbild verdichtet haben, das tief im kollektiven Bewusstsein verwurzelt ist.“ Das verwundert, ist der Begriff „Zigeuner“ in der deutschen Öffentlichkeit doch fest verwurzelt. Fußballfans besingen die gegnerische Mannschaft als „Zigeunerpack“, Staatsanwaltschaften verschicken offizielle Briefe an Personen, die sie im Adressfeld als Zigeuner bezeichnen – und dann ist da noch dieses Schnitzel. Rassismus in der Sprache: Hersteller wollen „Zigeunerschnitzel“ nicht unbennen Als das „Forum Sinti und Roma“ mehrere Lebensmittelhersteller darum bat ihre Saucen, die sie als „Zigeunersauce“ verkauften, umzubenennen, weil dieser Begriff rassistisch und diskriminierend sei, antworteten die Hersteller, „dass sie jede Form von Diskriminierung ablehnten, eine Umbenennung aufgrund der langen Tradition aber nicht infrage käme“. Die lange Tradition der „Zigeunersauce“. Wer kennt sie nicht? Das „Zigeunerschnitzel“ steht mittlerweile gar für einen offenen Kulturkampf zwischen jenen, die nicht fassen können, dass wir noch immer eine zutiefst rassistische Sprache im öffentlichen Raum kultivieren und jenen, die sich gegen den Verlust ihrer jahrzehntelangen Deutungshoheit dadurch wehren, dass sie wirre Gedanken in wütende Worte gießen und Wutbücher an Wutbürger verkaufen. (…) Wie unmenschlich mutet unser Umgang mit schwarzen Bürger*innen an, wenn diese Tag für Tag an der U-Bahnhaltestelle „Mohrenstraße“ aussteigen oder im Supermarkt an „Negerküssen“ vorbeilaufen müssen, wo sie jedes Mal an die Sklaverei erinnert werden, an die eigenen Ururgroßeltern, die mit einer Nilpferdpeitsche halb totgeschlagen wurden und deren Kindern man Hände und Füße abgehackt hat, weil sie ihren Tagessoll an Kautschuk nicht eingesammelt haben. Wie hirnverbrannt muss eine gesamte Gesellschaft sein, wenn man Überlebenden und Angehörigen der in Auschwitz Ermordeten sagt, dass man den rassistisch-faschistischen Begriff des „Zigeuners“ nicht von der Speisekarte tilgen könne, weil das gottverdammte Paprikaschnitzel eine lange und nicht mehr zu ändernde Tradition darstelle. Alte weiße Männer, die in den vergangenen 1000 Jahren in keiner Epoche hätten leben können, in der nicht wiederum alte weiße Männer die Macht, den Wohlstand und das Sagen hatten, möchten nicht verstehen, dass Menschen, die sich tagtäglich als „Kümmeltürken“, „Ziegenficker“, „Kanaken“, „Zigeuner“ und „Neger“ bezeichnen lassen müssen, es nun endgültig satt sind ausgerechnet in einer Mohrenapotheke ihre Medikamente zu kaufen.
Die Saarbrücker AfD-Politikerin Laleh Hadjimohamadvali ist vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte der 47 Jahre alten Deutsch-Iranerin vorgeworfen, mit einem Post auf Facebook den Massenmord der Nazis an den Juden verharmlost zu haben. Der Freispruch der AfD-Politikerin erfolge aus rein juristischen Erwägungen, betonte die Richterin. In ihrer Begründung verwies sie auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu einem ähnlich gelagerten Fall. Gehe es bei einem Verfahren wegen Volksverhetzung um die Verharmlosung des millionenfachen Mords an Juden, müsse die jeweilige Äußerung dazu führen, dass der öffentliche Frieden gestört wird – und zwar nicht nur durch eine Vergiftung des politischen Klimas. Das aber sei nicht der Fall gewesen, den Post müsse die Gesellschaft im Rahmen der Meinungsfreiheit aushalten.